Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet. Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2017, NR 343
Betreff: Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet.
Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2017Sie sind hierNRNR 343Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 5. März 2018BB 67Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 17. August 2018BB 263Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 4. Februar 2019BB 26Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 14. April 2020BB 177Erweiterung der Schulturnhallennutzung durch SportvereineMagistratsbericht
- 25. September 2020BB 522Erweiterung der Schulturnhallennutzung durch SportvereineMagistratsbericht
- 12. Februar 2021BB 72Erweiterung der Schulturnhallennutzung durch SportvereineMagistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 363Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 256 WochenBB 171a) Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine b) Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL. Frau Hahn hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL und gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung)