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Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
149 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Schulhöfe abends, in den Ferien und an Wochenenden für Kinder und Jugendliche zu öffnen und die Nutzung der Schulräume durch Vereine zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, die Nachfrage nach Spiel- und Sportflächen zu decken und die Kosten für separate Räumlichkeiten zu sparen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Schulhöfe abends, in den Ferien und an den Wochenenden zum Spielen für Kinder und Jugendliche zu öffnen (vgl. Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2037);
  2. zu prüfen und zu berichten, ob von der dargestellten Möglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten der Schulen durch Vereine etc. in der Stellungnahme vom 11.01.2021, ST 21, Gebrauch gemacht wird und ob sich hierfür ein entsprechendes Antragsverfahren etabliert hat;
  3. schließlich zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahmen zu Ziffer 1. und Ziffer 2. kostengünstiger darstellbar wären, wenn sie aufeinander abgestimmt umgesetzt würden.

Begründung

Die Nachfrage nach Spiel- und Sportflächen im Stadtteil ist nach wie vor groß und es erscheint nicht nachvollziehbar, warum diese bestehenden und gut gewarteten Flächen regelmäßig ungenutzt bleiben. Insbesondere erscheint es nicht nachvollziehbar, warum, wenn auch die Nutzung der Sporthallen und Aulen durch Vereine zwecks Durchführung von Trainingseinheiten und als Versammlungsort, wie im Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 171, bezüglich der Nutzung der Schulturnhallen und in der Stellungnahme vom 11.01.2021, ST 21, bezüglich der schulischen Gebäude insgesamt durch den Magistrat dargestellt, möglich sein soll, dann Schulhöfe um 17:00 Uhr verschlossen werden. Kostengünstiger als das Errichten separater Räumlichkeiten, insbesondere angesichts erheblich gestiegener Heizkosten und laufender Wartungsarbeiten, wäre eine verstärkte Nutzung von öffentlichen Räumen durch Vereine und Initiativen in den Stadtteilen. Dies erscheint gegenüber der Errichtung weiterer Stadtteilzentren oder Bürgertreffs vorzugswürdig. Um erforderliche Mittel für die Ausweitung der Dienstzeiten der Schulhausverwaltung möglichst sinnvoll einzusetzen, sollten Schulen, deren Hallen abends genutzt werden, auch verstärkt als Vereinstreffs etc. angeboten werden. Schließlich kann während der Vorabendstunden dann auch der Schulhof genutzt werden. Kosten für zusätzliche Schulhausverwalter und gegebenenfalls auch zusätzliches Reinigungspersonal können durch eingesparten Unterhalt separater Gebäude gegen finanziert werden. Es wäre daher wünschenswert, diese guten Anliegen und Vorhaben in ihrer Umsetzung aufeinander abzustimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2020OFOF 1154/2Mehr Platz für Vereine und InitiativenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. September 2020OMOM 6633Mehr Platz für Vereine und InitiativenDirektanregung
  3. 11. Januar 2021STST 21Mehr Platz für Vereine und InitiativenStellungnahme
  4. 21. Mai 2021OFOF 30/2Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 7. Juni 2021OMOM 218Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2Direktanregung
  6. 15. November 2021STST 2037Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  7. 10. Januar 2022STST 14Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  8. 29. April 2022BB 171a) Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine b) Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
  9. 16. Juni 2022OFOF 462/2Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen!Ortsbeiratsantrag · FDP
  10. 12. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2757Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen!
    Direktanregung
  11. 26. Februar 2023OFOF 632/2Warum nicht die Schulen öffnen?Ortsbeiratsantrag · FDP
  12. 10. März 2023STST 658SAALBAU: Bitte wieder näher bei den MenschenStellungnahme
  13. 20. März 2023OMOM 3724Warum nicht die Schulen öffnen?Direktanregung
  14. 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 149 WochenSTST 1535a) Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen b) Warum nicht die Schulen öffnen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 17 · 23.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 18 · 13.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 20 · 08.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3

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