BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine Klage zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 einzureichen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Der Ausbau ist noch nicht endgültig gestrichen, und die Stadt lehnt einen zehnspurigen Ausbau ab. Eine Klage könnte gute Erfolgsaussichten versprechen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Rödelheim/Praunheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen, sofern der zuständige Bundesverkehrsminister nicht bis zum 01.07.2024 schriftlich erklärt, dass die Ausbauplanungen nicht weiterverfolgt werden und die Machbarkeitsstudie aus diesem Grund nicht mehr relevant ist.
Begründung
Der Ausbau der BAB 5 ist zunächst aus dem vordringlichen Bedarf gestrichen worden. Gleichwohl ist ein solcher Ausbau noch nicht endgültig gestrichen worden. Die Stadt Frankfurt hat mehrfach klargemacht, dass sie einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 ablehnt. Die Machbarkeitsstudie zu diesem Ausbau wurde bisher nicht veröffentlicht und ist der Stadt Frankfurt - trotz mehrfacher Bitte - nicht zur Kenntnis gelangt. Der jüngste Magistratsbericht B 362 vom 22.09.2023 bringt keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Nach der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2205, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)" und diese nicht vorgelegt wurde. Viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 7 wären von einem Ausbau der BAB 5 betroffen. Je nach Ausgestaltung der Pläne sind Beeinträchtigung oder Verlust von Grundstücken und Häusern zu befürchten. Eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt ist daher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Es darf nicht sein, dass die Menschen bei solch einschneidenden Planungen übergangen und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt werden, ohne selbst frühzeitig agieren zu können. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2024 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 12. August 2024 mit dem Bericht B 315. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 25 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)