BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, eine Klage zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 einzureichen, um die Interessen der Bürger:innen zu wahren. Dies ist notwendig, da die Stadt Frankfurt den Ausbau ablehnt und die Machbarkeitsstudie bisher nicht veröffentlicht wurde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Rödelheim/Praunheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen, sofern der zuständige Bundesverkehrsminister nicht bis zum 1.07.2024 schriftlich erklärt, dass die Ausbauplanungen nicht weiter verfolgt werden und die t aus diesem Grund nicht mehr relevant ist.
Begründung
Der Ausbau der BAB 5 ist zunächst aus dem vordringlichen Bedarf gestrichen worden. Gleichwohl ist ein solcher Ausbau noch nicht endgültig gestrichen worden. Die Stadt Frankfurt hat mehrfach klar gemacht, dass sie einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 ablehnt. Die Machbarkeitsstudie zu diesem Ausbau wurde bisher nicht veröffentlicht und ist der Stadt Frankfurt - trotz mehrfacher Bitte - nicht zur Kenntnis gelangt. Der jüngste Magistratsbericht B 362 vom 22.09.2023 bringt keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Nach der ST 2205 vom 30.10.2023 teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Viele Bürger:innen unseres Ortsbezirks wären von einem Ausbau der BAB 5 betroffen. Je nach Ausgestaltung der Pläne sind Beeinträchtigung oder Verlust von Grundstücken und Häusern zu befürchten. Eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt ist daher im Interesse der Bürger:innen. Es darf nicht sein, dass die Menschen bei solch einschneidenden Planungen übergangen und irgendwann vor vollendeten Tatsachen gestellt werden, ohne selbst frühzeitig agieren zu können. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2024 brachten SPD, die_farbechten-LINKE. im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.02.2024 im OBR 7 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 4189 (Direktanregung) weitergeleitet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)