Machbarkeitsstudie zur BAB 5
Bericht
Gegenüber dem Stand aus dem Herbst 2022 liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Konkrete Angaben zum Stand der Abstimmungen sind vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beziehungsweise der Autobahn GmbH derzeit nicht zu erhalten. Das Bundesministerium hat vielmehr angekündigt, dass es die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserwege eingeleitet hat und als Grundlage hierzu eine Verkehrsprognose 2040 erstellen lässt. Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung sind nicht vor Ende 2023 zu erwarten. Die den Magistrat tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: "Grundsätzlich lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab". Lediglich zum Ausbau der BAB 5 wird Folgendes festgehalten: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete 2091 verbunden werden." Sobald weitere Informationen zum Ausbau der BAB 5 verfügbar sind, wird sich der Magistrat damit auseinandersetzen und die parlamentarischen Gremien informieren bzw. einbeziehen.