BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
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22. April 2024
22. April 2024
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine Klage zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 einzureichen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Der Ausbau ist noch nicht endgültig gestrichen, und die Stadt lehnt einen zehnspurigen Ausbau ab. Eine Klage könnte gute Erfolgsaussichten versprechen.
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Beschluss
Die Vorlage OA 442 wird dem Magistrat unter Hinweis auf die Vorlage B 49 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Rödelheim/Praunheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen, sofern der zuständige Bundesverkehrsminister nicht bis zum 01.07.2024 schriftlich erklärt, dass die Ausbauplanungen nicht weiterverfolgt werden und die Machbarkeitsstudie aus diesem Grund nicht mehr relevant ist."