Ökologische Lärmschutzwände und Wohnhausfassaden
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind.
- Im Falle einer positiven Prüfung soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit dieser Umsetzung verbunden sind.
- Ferner soll auch geprüft werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von erneuerbarer Energie.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2019, NR 948
Betreff: Ökologische Lärmschutzwände und Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind.
- Im Falle einer positiven Prüfung soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit dieser Umsetzung verbunden sind.
- Ferner soll auch geprüft werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von erneuerbarer Energie. Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 605 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 202 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 462 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.08.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019Sie sind hierNRNR 948Ökologische Lärmschutzwände und WohnhausfassadenSTVV-Antrag · FDP
- 13. November 2020BB 605- Klimaallianz - Klimaallianz - Meilensteine setzen - Haushaltswirksamkeit der KlimaallianzMagistratsbericht
- 6. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 140 WochenBB 202Klimaallianz Klimaallianz - Meilensteine setzen Haushaltswirksamkeit der KlimaallianzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme unter Distanzierung von dem abwertenden Begriff "Graffiti-Schmierereien") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)