Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte
Begründung
städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 201 vom 04.11.2016 zurückzuziehen und zu überarbeiten, d.h. den unter 4. genannten Personenkreis genau zu bezeichnen. Begründung: Die mit der Vorlage M 201 vorgelegte neue Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte führt unter 4. auf: "Eintrittspreise für Geflüchtete: Für geflüchtete Menschen gilt ....". Der von einer Ausnahmeregelung betroffene Personenkreis ist nicht hinreichend genau bezeichnet. Eine Regelung, die Ausnahmen - z.B. reduzierte Eintrittspreise - für bestimmte Personen vorsieht, muss den betroffenen Personenkreis hinreichend genau bezeichnen. Dies ist bei den übrigen in der Regelung genannten Personen der Fall, z.B. Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte mit MdE ab 50 %, Inhaber der Frankfurt Card etc. Der Begriff "Geflüchtete" bzw. "geflüchtete Menschen" lässt den bezeichneten Personenkreis nicht erkennen. Insbesondere fehlt eine klare Definition des Begriffes für die mit dem Verkauf von Tickets bzw. der Einlasskontrolle beauftragten Mitarbeiter. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Vorlage zurückzuziehen und entsprechend abzuändern.