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Eintrittspreisregelung für Museen

Vorlagentyp: AAfD
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 11.01.2017, A 141

Betreff: Eintrittspreisregelung für Museen In der 8. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 wurde die Vorlage M 201 beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist eine neue Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte. Unter 4. dieser Regelung wird aufgeführt: "Eintrittspreise für Geflüchtete: Für geflüchtete Menschen gilt ....". Der von einer Ausnahmeregelung betroffene Personenkreis ist nicht hinreichend genau bezeichnet. Eine Regelung, die Ausnahmen - z.B. reduzierte Eintrittspreise - für bestimmte Personen vorsieht, muss den betroffenen Personenkreis hinreichend genau bezeichnen. Dies ist bei den übrigen in der Regelung genannten Personen der Fall, z.B. Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Schwerbehinderte mit MdE ab 50 %, Inhaber der Frankfurt Card etc. Der Begriff "Geflüchtete" bzw. "geflüchtete Menschen" lässt den bezeichneten Personenkreis nicht erkennen. Insbesondere fehlt eine klare Definition des Begriffes für die mit dem Verkauf von Tickets bzw. der Einlasskontrolle beauftragten Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welchen Personenkreis versteht der Magistrat unter "geflüchtete Menschen" ?
  2. Wie wird der Nachweis über die Zuordnung zu dem unter 4. der Eintrittspreisregelung erbracht ?
  3. Welche Anweisung erhalten die Bediensteten der Museen, die den Eintritt kontrollieren bzw. Eintrittspreise festlegen ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2016MM 201Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für StadtgeschichteMagistratsvortrag
  2. 11. Januar 2017Sie sind hier
    AA 141Eintrittspreisregelung für Museen
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 105Eintrittspreisregelung für MuseenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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