Anpassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Anpassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte vor, um den gestiegenen Kosten und dem hohen Besucherverkehr Rechnung zu tragen. Ziel ist es, den Museen mehr Spielraum bei der Preisgestaltung zu geben und gleichzeitig den Zugang für Studierende zu erleichtern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts zum Haushalt 2023 gemäß § 92a HGO die potentielle Erhöhung der Museumseintritte als Konsolidierungsmaßnahme verabschiedet hat (vgl. Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 20.07.2023, § 3564 (M 93)).
- Es dient im Weiteren zur Kenntnis, dass die Eintrittspreisregelungen für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2017 eine Anpassung erfahren haben.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Eintrittspreisregelungen vor dem in Ziff. 1 und 2 geschilderten Hintergrund in einigen Punkten überarbeitet und angepasst werden müssen, auch um den Museen mehr Spielraum bei ihrer Eintrittspreisgestaltung zu geben.
- Zur Erweiterung des kostenlosen Eintritts für Studierende wird das Dezernat Kultur und Wissenschaft beauftragt, über die bereits bestehenden Vereinbarungen mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität und der Frankfurt University of Applied Sciences hinaus, mit weiteren Hochschulen in Frankfurt am Main und Umgebung Vereinbarungen über ein Studierendenticket zu treffen, das den dortigen Studierenden einen kostenlosen Eintritt in die städtischen Museen ermöglicht. Im Gegenzug erstattet der AStA der jeweiligen Hochschule bzw. die Hochschule selbst der Stadt Frankfurt am Main (Kulturamt) pro eingeschriebenem Studierenden und pro Semester einen festzulegenden Betrag in Höhe mindestens 1,50 Euro. Die Erhöhung greift bei den Hochschulen, mit denen bereits eine Vereinbarung getroffen worden ist, ab dem Sommersemester 2024.
- Die in der Anlage genannten Preise und Regelungen werden beschlossen. Die Änderungen zu den bisherigen Regelungen sind kenntlich gemacht. Die neuen Regelungen gelten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem 01.01.2024.
- Alle bisherigen Eintrittspreisregelungen sind damit aufgehoben.
Begründung
Die Eintrittspreisregelungen für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte sind zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2017 angepasst worden.
Seitdem haben sich die Kostenfaktoren, die maßgeblichen Einfluss auf die Preisgestaltung haben, aus unterschiedlichen Gründen zwar spürbar erhöht, eine zwischenzeitliche Anpassung ist bislang lediglich in moderatem Maß erfolgt. Dies stellt auch weiterhin die Handlungsmaxime dar.
Darüber hinaus haben sich die städtischen Museen in den letzten Jahren einen herausragenden Ruf erlangt und müssen durch ihre hochkarätigen Ausstellungen den internationalen Vergleich nicht scheuen. Die Ausstellungen sind sehr gut besucht und werden teilweise von anderen Städten übernommen. Allerdings sind die Kosten für Ausstellungen in den letzten Jahren ebenfalls enorm angestiegen, so dass die Anhebung der Eintrittspreisspanne neben dem Zwecke der Haushaltskonsolidierung den Museen mehr Spielraum geben soll.
Die Stadtführerinnen und -führer, die im Frankfurter Stadt- und Gästeführerverein e.V. engagiert sind, leisten professionelle und qualifizierte Arbeit für die Präsentation Frankfurts, die nur durch eine intensive Teilnahme am kulturellen Leben der Stadt und durch ständige Fortbildungen erreicht wird, so dass der ermäßigte Eintritt für diese Personengruppe berechtigt ist.
Analog der Regelung für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card des Landes Hessen wird fortan auch Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter*in-Card (Juleica) freier Eintritt gewährt.
Das Kulturamt hat neben dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Johann Wolfgang Goethe-Universität auch eine Vereinbarung mit dem AStA der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst geschlossen, die den Studierenden kostenlosen Eintritt in die städtischen Museen ermöglicht. Dafür wird vom AStA für jeden eingeschriebenen Studierenden aktuell 1 € pro Semester erstattet. Ziel beider Seiten ist es, hier den Zugang zur Kunst und zu kulturellen Aktivitäten zu vereinfachen. Es besteht die Absicht, mit weiteren Hochschulen in Frankfurt oder dem Umland vergleichbare Vereinbarungen zu schließen. So auch mit der Frankfurt School of Finance & Management.
Mit Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 20.07.2023, § 3563 + Anl. 14 zum E 94 ist die Gleichstellung von Auszubildenden und Studierenden im Zugang zu städtischen Kultureinrichtungen angestrebt. Die für Studierende der Frankfurter Hochschulen geltenden Regelung des freien Eintritts in eine Vielzahl von städtischen Kultureinrichtungen wird für Auszubildende befristet bis zum Jahr 2025 analog angewandt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2023Sie sind hierMM 227Anpassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für StadtgeschichteMagistratsvortrag
- 22. Januar 2024OFOF 842/2Systematische Benachteiligung von Rentnern beendenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 25. Januar 2024NRNR 853Ermäßigte Eintrittspreise für Rentner in den städtischen Museen und dem Institut für StadtgeschichteSTVV-Antrag · BFF-BIG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD M 227 = Annahme) FRAKTION (M 227 = Annahme, NR 853 = Ablehnung) BFF-BIG (M 227 = Annahme im Rahmen NR 853, NR 853 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 853) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 227 = Ablehnung, NR 853 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 853) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 853) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 227 = Ablehnung, NR 853 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)