Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für Stadtgeschichte
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 99
Betreff: Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für Stadtgeschichte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 820 (M 201) - OA 92/16 OBR 1 - Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die privaten und auch stiftungsgebundenen und weiteren Museen in Frankfurt am Main ein, damit auch dort zukünftig möglichst Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre freien Eintritt erhalten. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf inhaltlicher Ebene im Austausch mit den entsprechenden Institutionen. Hierbei ist dem Grunde nach auch keinerlei Dissens festzustellen: alle Kulturinstitutionen teilen und begrüßen das Ziel des Magistrats, durch den kostenlosen Eintritt für unter 18-Jährige in städtische Museen allgemein die Möglichkeiten der Partizipation an kulturvermittelnden Prozessen zu fördern und Hemmschwellen für den Besuch in Museen abzubauen. Allerdings stehen in den betroffenen privaten und weiteren nicht-städtischen Museen handfeste wirtschaftliche Gründe in Form von zu erwartenden Einnahmeverlusten durch entgangene Eintrittseinnahmen einer solchen Regelung entgegen. Städtischerseits stehen gegenwärtig auch keine Mittel zur Verfügung, diese Einnahmeausfälle etwa im Wege einer Zuschussgewährung zu kompensieren. Insofern wird es vermutlich auch in näherer Zukunft unterschiedliche Eintrittspreisgestaltungen für unter 18-Jährige in den verschiedenen Frankfurter Museen geben. Dieser Effekt ist aber auch in anderen Städten mit einer großen Museumslandschaft vorhanden, siehe z.B. in Berlin: https://www.berlin.de/museum/einritt-frei/kinder-und-jugendliche/. Dort differenziert sich der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Museen auf insgesamt sechs Kategorien, nämlich altersspezifisch auf Häuser mit freiem Eintritt für unter 6-Jährige, für unter 12-Jährige, für unter 14-Jährige, für unter 16-Jährige sowie für unter 18-Jährige und auch auf eine Kategorie mit Kultureinrichtungen, die individuelle Regelungen (z. B. alle Schüler zahlen einen bestimmten Eintrittspreis) haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2016MM 201Änderung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für StadtgeschichteMagistratsvortrag
- 29. November 2016OAOA 92Änderung der Eintrittspreisregelungen für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 201Anregung
- 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 99Änderung der Eintrittspreisregelungen für die Museen und das Institut für StadtgeschichteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER