Meine Nachbarschaft: Böttgerstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3807 entstanden aus Vorlage: OF 492/3 vom 22.03.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung Vorgang: B 75/23 Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Bewerbung für die Organisation einer temporären Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (vorgeschlagen ist Sonntag, der 4. Juni) und schlägt diese dem Magistrat zur Prüfung und Unterstützung vor. Begründung: Der Magistrat hatte die Ortsbeiräte in seinem Bericht vom 10.02.2023, B 75, dazu aufgerufen, "Nachbarschaftsstraßen" vorzuschlagen, die von Initiativen bzw. Anwohnerinnen und Anwohner organisiert werden und für die sie sich beim Ortsbeirat bewerben können. Dabei geht es darum, einen Straßenabschnitt an einem oder mehreren Sonntagen im Mai und Juni abzusperren und bespielbar zu machen. Frist für die Vorschläge ist Ende März 2023. Der hier vorgeschlagene Straßenabschnitt erscheint geeignet und das Vorhaben sehr gut umsetzbar. So will die Bewerberin zwischen Rohrbachstraße und Böttgerstraße einen Abschnitt sperren und dort unter anderem freies Spielen ermöglichen sowie mit Erstklässler-Börsen, moderierten Eltern-Kinder-Wettbewerben (z. B. Sackhüpfen) etc. für ein schönes Beisammensein sorgen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 80 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1264 Aktenzeichen: 66-0
Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 492/3 Betreff: Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung Vorgang: B 75/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Bewerbung für die Organisation einer temporären Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (vorgeschlagen ist Sonntag, der 4. Juni) und schlägt diese dem Magistrat zur Prüfung und Unterstützung vor. Begründung: Der Magistrat hatte die Ortsbeiräte dazu aufgerufen, "Nachbarschaftsstraßen" vorzuschlagen, die von "Initiativen" bzw. Anwohner*innen organisiert werden und für die sie sich beim OBR bewerben können. Dabei geht es darum, einen Straßenabschnitt an einem oder mehreren Sonntagen im Mai und Juni abzusperren und bespielbar zu machen. Siehe hierzu etwa Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75. FRIST für die Vorschläge: ENDE MÄRZ 2023 Der hier vorgeschlagene Straßenabschnitt erscheint geeignet und das Vorhaben sehr gut umsetzbar. So will die Bewerberin zwischen Rohrbach- und Böttgerstraße einen Abschnitt sperren und dort unter anderem freies Spielen ermöglichen sowie mit Erstklässler-Börsen, moderierten Eltern-Kinder-Wettbewerbe (z.B. Sackhüpfen) etc. für eine schönes Beisammensein sorgen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 80 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3807 2023 Die Vorlage OF 492/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFitnessbänke für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0
Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 461/3 Betreff: Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Zwangsräumung von Emma aus der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 26 verhindern. Begründung: Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist laut ihrer Satzung eine von der Stadt Frankfurt verwaltete unselbstständige Stiftung. Sie verfolgt "ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (...). Zweck der Stiftung ist die Unterstützung allein stehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die befürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung." (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung) Des Weiteren ist die Stiftung selbstlos tätig und "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke" (§ 2 der Satzung). Emma soll am 7.2.23 um 10h30 wegen "Störung des Hausfriedens" zwangsgeräumt werden. Die Unterbringung in einer Notunterkunft oder Wohnungslosigkeit und somit der Verlust der Lebensgrundlage drohen. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamtes und dem Stiftungsziel, dass Emma mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden soll. Es muss eine andere sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis bei der Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen verhindert werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und 1 CDU gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 CDU, FDP und Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0
Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 891/3 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teil-Stück zu verschieben, wie es bereits in der OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bzgl. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibendem Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6281 2020 Die Vorlage OF 891/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNachfrage zur OM 4693
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Nachfrage zu OM 4693
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Betreff: Nachfrage zu OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort zu der OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. Mit der ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem OBR 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die OM erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 791/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5847 2020 Die Vorlage OF 791/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstückes auf der Martin-Luther-Straße, Höhe Böttgerstraße gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEntwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0
Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 672/3 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z.B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o.g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag bis zur Umsetzung Bänke an der o.g. Stelle zu platzieren ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebendran aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4693 2019 Die Vorlage OF 672/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2224 entstanden aus Vorlage: OF 296/3 vom 09.08.2017 Betreff: Fahrradbügel Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im oberen Teil der Martin-Luther-Straße weitere Fahrradbügel aufzustellen, am besten im Bereich des alten Durchbruchs der Böttgerstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass Fahrräder in diesem Abschnitt der Straße immer wieder an den Schildern, Laternen und Hauswänden abgestellt werden. Die Fahrradständer in der Nähe des Eissalons sowie an der Ecke zur Hallgartenstraße reichen offensichtlich nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2017, OF 296/3 Betreff: Fahrradbügel Martin-Luther-Straße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im oberen Teil der Martin-Luther-Straße weitere Fahrradbügel aufzustellen, am besten im Bereich des alten Durchbruchs der Böttgerstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass Fahrräder in diesem Abschnitt der Straße immer wieder an den Schildern, Laternen und Hauswänden abgestellt werden. Die Fahrradständer in der Nähe des Eissalons sowie an der Ecke zur Hallgartenstraße reichen offensichtlich nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 296/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2224 2017 Die Vorlage OF 296/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und MartinLutherStraße Nr. 63
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2014, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 597/3 vom 07.05.2014 Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Straße Nr. 61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Straße Nr. 63 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen; 2. der Unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von zwei auf mindestens vier zu erhöhen; 3. bei Baumfällanträgen Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen, als Pflicht vorzugeben; 4. die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung alter Bäume abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und Unterer Naturschutzbehörde wird Voraussetzung für Baugenehmigungen; 5. die Verschärfung der Baumschutzsatzung, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer, durchzuführen. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört usw. Die Untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1.500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, NPD und REP (= Ablehnung) RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4764, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 64 0
Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr..63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grun
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2014, OF 597/3 Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen: 1. Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Str.61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Str. 63., die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen. 2. Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen. 3. Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden. 4. Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen. 5. Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d.h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 508 2014 1. Die Vorlage OF 572/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Zeilen des Betreffs sowie der drittletzte Satz der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenGentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frank
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3 Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen: 1. Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen. 2. Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen. 3. Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden. 4. Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen. 5. Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2014, OF 538/3 Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2014, OF 597/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2994 2014 1. Die Vorlage OF 538/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 546/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 546/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes des Tenors das Wort "Frankfurter" gestrichen und nach dem Wort "Mieter" die Worte "des Nordends" eingefügt werden; der erste Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird; der letzte Spiegelstrich des Tenors wie folgt lautet: "Ernennung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS als Honorarkraft für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordends bis zur Einrichtung eines Stadtteilbüros, welche/welcher sie berät und ihnen hilft, wenn Vertreibung aus der Wohnung droht." 3. Die Vorlage OF 572/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 508 2014 1. Die Vorlage OF 572/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Zeilen des Betreffs sowie der drittletzte Satz der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenMartin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 378/3 vom 03.04.2013 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen verstärkter Aufsicht über Bauarbeiten und wohnungsaufsichtlicher Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei dem begonnenen tief greifenden Umbau und der Sanierung des nach wie vor bewohnten Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 und durch die umfangreichen Bauarbeiten auf dem Hinterhof des genannten Hauses (Bau einer Tiefgarage sowie neuer Hinterhäuser) sowie an dem benachbarten Haus Böttgerstraße Nr. 18 1. gesunde und normale Wohnverhältnisse, u. a. für die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61, nicht durch negative Einflüsse wie unzulässigem Lärm, Staub, Schmutz und unsichere Verhältnisse (z. B. durch ein unverschlossenes Treppenhaus) beeinträchtigt werden; 2. die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 nicht durch unabgestimmtes oder unzumutbar langes Abstellen von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen beeinträchtigt werden. Begründung: Auf den Grundstücken der genannten Wohnhäuser finden umfangreiche Bauarbeiten statt; weitere Bauarbeiten sind alsbald zu erwarten. Initiator des Projekts soll nach vorliegenden Angaben der Mieter die Firma Bauwerte sein. Die betroffenen Wohnhäuser befinden sich in einem dicht bebauten und besiedelten Areal des Nordend. Gerade tief greifende Baumaßnahmen in und nahe bei bewohnten Gebäuden eines solchen Areals erfordern ganz besondere Rücksichtnahme auf deren Bewohner. Ob eine solche Rücksichtnahme seitens der Firma Bauwerte zu erwarten ist, erscheint nach den Erfahrungen der Mieter bei dem konkreten Bauprojekt sowie nach Erfahrungen von Anwohnern bei dem Bauprojekt der Firma Bauwerte in der Vogelsbergstraße Nr. 12 keineswegs als sichergestellt. Dies erfordert verstärkte und wirksame Bemühungen seitens der Stadt, damit gesetzliche Bestimmungen über das Bauen und Wohnen zum Schutz der Menschen bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1132 Aktenzeichen: 64 1
Verdichtete Bebauung im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2013, OF 381/3 Betreff: Verdichtete Bebauung im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hintenliegende Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen u.a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und allgemein stadtklimatische Aspekte achten. Hintenliegende Bebauungen und Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden. Gerade solche hintenliegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und Neubauprojekten in dichtbesiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u.a. auf Kosten vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Grundstücke Vogelsbergstraße 12, Böttgerstraße 18 und Martin-Luther-Straße 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte bauliche Ausnutzung generiert besonders in dichtbesiedelten unbeplanten innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dichtbesiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik, welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 788 2013 Die Vorlage OF 381/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMartin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 354/3 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.01.2013, OF 351/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 675 2013 1. Die Vorlage OF 351/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 354/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Martin-Luther-Straße 59 gestrichen wird, b) unter dem zweiten Punkt das Wort "Meinung" durch das Wort "Befürchtung" ersetzt wird, c) der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, gegebenenfalls sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: LINKE.
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.