Verdichtete Bebauung im Nordend
Begründung
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hintenliegende Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen u.a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und allgemein stadtklimatische Aspekte achten. Hintenliegende Bebauungen und Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden. Gerade solche hintenliegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und Neubauprojekten in dichtbesiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u.a. auf Kosten vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Grundstücke Vogelsbergstraße 12, Böttgerstraße 18 und Martin-Luther-Straße 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte bauliche Ausnutzung generiert besonders in dichtbesiedelten unbeplanten innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dichtbesiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik, welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist.