Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße…
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Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr..63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grun
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Böttgerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Str.61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Str. 63., die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
- Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
- Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
- Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
- Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d.h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB)
Inhalt
Antrag vom 07.05.2014, OF 597/3
Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Str.61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Str. 63., die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
- Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
- Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
- Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
- Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d.h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB)Hauptvorlage: Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2014Sie sind hierOFOF 597/3Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr..63 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die GrunOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 8. Mai 2014OAOA 508Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und MartinLutherStraße Nr. 63Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)