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Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen

Vorlagentyp: OM
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Begründung

Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen Mieterinnen und Mieter aus Häusern des Nordends, des Ostends und aus Bornheim trafen sich am 4. Februar 2014 in einer Wohnung im Haus Martin-Luther-Straße Nr. 61 mit dem Oberbürgermeister Peter Feldmann. Es sollte ihm anschaulich demonstriert werden, unter welchen Bedingungen sie leben müssen, da der Vermieter die leer stehenden Wohnungen entkernt hat und plant, in jedem Stockwerk zwei Wohnungen in eine luxussanierte Eigentumswohnung umzuwandeln. Der Oberbürgermeister versprach den Betroffenen, sie zu unterstützen, soweit es in seiner Macht stünde. Die Nachbarschaftshilfe Nordend-Bornheim-Ostend (NBO) hofft auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt. Weiterhin schlägt die NBO die Berufung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS durch den Magistrat vor, die/der Ansprechperson für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordend ist, wenn die Vertreibung aus der Wohnung droht.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2994 entstanden aus Vorlage: OF 546/3 vom 06.03.2014

Betreff: Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen Mieterinnen und Mieter aus Häusern des Nordends, des Ostends und aus Bornheim trafen sich am 4. Februar 2014 in einer Wohnung im Haus Martin-Luther-Straße Nr. 61 mit dem Oberbürgermeister Peter Feldmann. Es sollte ihm anschaulich demonstriert werden, unter welchen Bedingungen sie leben müssen, da der Vermieter die leer stehenden Wohnungen entkernt hat und plant, in jedem Stockwerk zwei Wohnungen in eine luxussanierte Eigentumswohnung umzuwandeln. Der Oberbürgermeister versprach den Betroffenen, sie zu unterstützen, soweit es in seiner Macht stünde. Die Nachbarschaftshilfe Nordend-Bornheim-Ostend (NBO) hofft auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt. Weiterhin schlägt die NBO die Berufung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS durch den Magistrat vor, die/der Ansprechperson für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordend ist, wenn die Vertreibung aus der Wohnung droht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, möglichst zeitnah zu prüfen und zu berichten, ob er den folgenden Wünschen der NBO nachkommen kann: - Ermöglichung einer eventuellen finanziellen Unterstützung der NBO für anfallende geringe Kosten, wie z. B. Miete, Büromaterial o. Ä.; - Ernennung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS als Honorarkraft für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordend bis zur Einrichtung eines Stadtteilbüros, welche/welcher sie berät und ihnen hilft, wenn Vertreibung aus der Wohnung droht.

Begründung: Frankfurt benötigt wegen zunehmender Probleme aufgrund fortschreitender Gentrifizierung in der Stadt eine unabhängige ERST-HELFERIN/einen unabhängigen ERST-HELFER, an die/den sich vom Wohnungsverlust betroffene Mieterinnen und Mieter wenden können. Weder das Wohnungsamt (es reagiert nur auf konkrete Missstände) noch ein Rechtsanwalt (er berät lediglich in juristischen Fragen) können Ersatz für diese Anlaufstelle sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2014OFOF 538/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 6. März 2014OFOF 546/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 20. März 2014Sie sind hier
    OMOM 2994Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen
    Direktanregung
  4. 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 868Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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