Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützen
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Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen Mieterinnen und Mieter aus Häusern des Nordends, des Ostends und aus Bornheim trafen sich am 4. Februar 2014 in einer Wohnung im Haus Martin-Luther-Straße 61 mit dem Oberbürgermeister Peter Feldmann. Es sollte ihm anschaulich demonstriert werden, unter welchen Bedingungen sie leben müssen, da der Vermieter die leerstehenden Wohnungen entkernt hat und plant, in jedem Stockwerk zwei Wohnungen in eine luxussanierte Eigentumswohnung umzuwandeln. Der OB versprach den Betroffenen, sie zu unterstützen, soweit es in seiner Macht stünde. Insbesondere wünscht sich die Nachbarschaftshilfe Nordend-Bornheim-Ostend (NBO) Hilfe vom Magistrat bei der Suche nach Räumlichkeiten für ein Beratungsbüro, in dem sie sich mit der wachsenden Zahl von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern treffen und über deren Wohnungsprobleme austauschen kann. Diese Treffen fanden bislang in privaten Wohnräumen statt. Die NBO hofft auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt. Weiterhin schlägt die NBO die Berufung eines Erst-Helfers, einer Erst-Helferin durch den Magistrat vor, der/die Ansprechperson für betroffene Frankfurter Mieterinnen und Mieter ist, wenn die Vertreibung aus der Wohnung droht.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2014, OF 546/3
Betreff: Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen Mieterinnen und Mieter aus Häusern des Nordends, des Ostends und aus Bornheim trafen sich am 4. Februar 2014 in einer Wohnung im Haus Martin-Luther-Straße 61 mit dem Oberbürgermeister Peter Feldmann. Es sollte ihm anschaulich demonstriert werden, unter welchen Bedingungen sie leben müssen, da der Vermieter die leerstehenden Wohnungen entkernt hat und plant, in jedem Stockwerk zwei Wohnungen in eine luxussanierte Eigentumswohnung umzuwandeln. Der OB versprach den Betroffenen, sie zu unterstützen, soweit es in seiner Macht stünde. Insbesondere wünscht sich die Nachbarschaftshilfe Nordend-Bornheim-Ostend (NBO) Hilfe vom Magistrat bei der Suche nach Räumlichkeiten für ein Beratungsbüro, in dem sie sich mit der wachsenden Zahl von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern treffen und über deren Wohnungsprobleme austauschen kann. Diese Treffen fanden bislang in privaten Wohnräumen statt. Die NBO hofft auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt. Weiterhin schlägt die NBO die Berufung eines Erst-Helfers, einer Erst-Helferin durch den Magistrat vor, der/die Ansprechperson für betroffene Frankfurter Mieterinnen und Mieter ist, wenn die Vertreibung aus der Wohnung droht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah zu prüfen und zu berichten, ob er den Wünschen der Nachbarschaftsinitiative NordendBornheimOstend (NBO) nachkommen kann: - Die NBO bei der Suche eines geeigneten Raumes als festen Treffpunkt im Stadtteil zu unterstützen, in dem sich betroffene Mieterinnen und Mieter regelmäßig treffen und über ihre Wohnungsprobleme austauschen können; - Eine eventuelle finanzielle Unterstützung der NBO für anfallende geringe Kosten, wie z. B. Miete, Büromaterial o. ä. zu ermöglichen; - Für betroffene Frankfurter Mieterinnen und Mieter einen Erst-Helfer eine Erst-Helferin zu ernennen, welcher/welche sie berät und ihnen hilft, wenn Vertreibung aus der Wohnung droht.
Begründung: Die geeignete Räumlichkeit im Stadtteil ist notwendig, um sich zukünftig mit den Betroffenen effektiver und breiter vernetzen und austauschen zu können. Frankfurt benötigt wegen zunehmender Probleme aufgrund fortschreitender Gentrifizierung in der Stadt einen/eine unabhängigen/unabhängige Erst-HELFER/Erst-Helferin, an den/die sich vom Wohnungsverlust betroffene Mieterinnen und Mieter wenden können, Weder das Wohnungsamt -es reagiert nur auf konkrete Missstände- noch ein Rechtsanwalt - er berät lediglich in juristischen Fragen- können Ersatz für diese Anlaufstelle sein.Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2014, OF 538/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2014OFOF 538/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. März 2014Sie sind hierOFOF 546/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. März 2014OMOM 2994Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützenDirektanregung
- 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 868Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme