Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 868
Betreff: Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen In Frankfurt am Main gibt es ein gutes Angebot von Mieterschutzvereinen und Verbänden, die sich für die Rechte von Mieterinnen und Mietern einsetzen und Rechtsberatungen in mietrechtlichen Fragen anbieten. Darüber hinaus bietet der Magistrat für Haushalte mit geringerem Einkommen die kostenfreie Möglichkeit an, fachlichen Rechtsrat in allen mietrechtlichen Angelegenheiten bei der Mietrechtlichen Beratung des Amtes für Wohnungswesen einzuholen. Der Magistrat sieht neben den Vorbehalten einer fehlenden haushaltsrechtlichen Beordnung bzw. Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zur Förderung der Initiative insbesondere im Bereich der mietrechtlichen Beratungsangebote im Frankfurt am Main keine Unterversorgung, die die finanzielle Unterstützung einer einzelnen nachbarschaftlichen Initiative rechtfertigen könnte. Der Magistrat kann daher den Wünschen der Nachbarschaftshilfe Norden-Bornheim-Ostend nicht nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2014OFOF 538/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. März 2014OFOF 546/3Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr..61 unterstützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. März 2014OMOM 2994Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützenDirektanregung
- 4. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 868Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab