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Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City =…

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Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frank

Vorlagentyp: OFÖkoLinX-ARL
2 Sitzungen
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Begründung

Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:

  1. Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
  2. Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
  3. Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
  4. Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
  5. Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich.

Inhalt

Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3

Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:

  1. Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
  2. Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
  3. Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
  4. Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
  5. Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich.Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2014, OF 538/3 Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2014, OF 597/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. März 2014 brachte ÖkoLinX-ARL im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2014 im OBR 3 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 30 · 20.03.2014
TO I, TOP 8
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 2994 2014 1. Die Vorlage OF 538/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 546/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 546/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes des Tenors das Wort "Frankfurter" gestrichen und nach dem Wort "Mieter" die Worte "des Nordends" eingefügt werden; der erste Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird; der letzte Spiegelstrich des Tenors wie folgt lautet: "Ernennung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS als Honorarkraft für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordends bis zur Einrichtung eines Stadtteilbüros, welche/welcher sie berät und ihnen hilft, wenn Vertreibung aus der Wohnung droht." 3. Die Vorlage OF 572/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 08.05.2014
TO I, TOP 9
Erledigt
Anregung OA 508 2014 1. Die Vorlage OF 572/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Zeilen des Betreffs sowie der drittletzte Satz der Begründung gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
1 CDUFreie Wähler
Enthaltung:
2 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

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