Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City =…
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Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frank
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Böttgerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Böttgerstraße per E-MailBegründung
Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
- Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
- Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
- Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
- Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3
Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
- Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
- Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
- Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
- Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich.Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2014, OF 538/3 Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2014, OF 597/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2014 brachte ÖkoLinX-ARL im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2014 im OBR 3 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)