Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie…
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Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Gebäude an der Böttgerstraße 20-22 brandschutztechnisch zu ertüchtigen, einschließlich der Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs. Dies dient der Sicherheit der Bewohner im Brandfall. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.800.000 €, und die Maßnahme erfüllt alle geltenden Sicherheitsvorschriften.
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Böttgerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Böttgerstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der brandschutztechnischen Ertüchtigung der städtischen Liegenschaft Böttgerstr. 20-22 wird zugestimmt.
- Die Gesamtkosten der Maßnahme werden gemäß beigefügtem Kostendeckblatt mit 2.800.000 € bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass 1. für die Maßnahme in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010900 Böttgerstraße 22-26, Rettungsweg Mittel in Höhe von 1.816 T€ zur Verfügung stehen, 2. die darüber hinaus benötigten Mittel i.H.v. 984 T€ aus der Projektdefinition 5.008807 gedeckt werden, 3. bereits Mittel von 13.011,90 € (Stand 31.03.2026) verausgabt wurden, 4. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 152 T€ zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
Durch den Abbruch der bestehenden Balkone und den Neubau der außenliegenden Balkon- und Treppenkonstruktion ergeben sich geringfügige Änderungen der Abstandsflächen. Zur bestehenden Brandwand am östlichen Nachbargrundstück verringert sich die Abstandsfläche aufgrund der geringeren Tiefe der neuen Balkonkonstruktion. Auf der Westseite wird die Konstruktion breiter und reicht bis zur Innenecke des Gebäudes. Die dadurch vergrößerten Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück (Böttgerstraße 20-22).
A. Zielsetzung
In der Liegenschaft sollen die Gebäude Böttgerstraße 20 - 22 brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierzu ist die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs in Form einer außenliegenden Balkon- und Treppenkonstruktion aus Stahl vorgesehen.
Die bestehenden südlichen Balkone an Hausnummer 20 werden hierfür vollständig abgebrochen. Anschließend wird eine vorgestellte Stahlkonstruktion errichtet, die beiden Gebäuden (Haus 20 und Haus 22) als zweiter Rettungsweg dient.
Zudem erfolgt die brandschutztechnische Ertüchtigung der ersten Rettungswege. Dabei werden insbesondere Türen ersetzt, die den aktuellen Anforderungen des Brandschutzes nicht genügen.
Darüber hinaus wird der Aufzugsschacht in Hausnummer 20 baulich dem Treppenraum zugeordnet, um den Schutzzielen des Brandschutzkonzepts zu entsprechen.
Das gesamte Vorhaben orientiert sich an den Vorgaben des genehmigten Brandschutzkonzepts. Notwendige Schottungen sowie brandschutztechnische Ertüchtigungen von Installationskanälen und Durchführungen in bzw. aus den Treppenräumen werden entsprechend dem tatsächlichen Bedarf umgesetzt.
Die denkmalgeschützten Balkone des Vorderhauses (Hausnummer 22) werden in die neue Balkonkonstruktion integriert, sodass auch dieses Gebäude über einen zweiten baulichen Rettungsweg verfügt. Im ersten Obergeschoss wird die Balkonkonstruktion von Haus 20 über eine Rampe mit dem Balkon des Erdgeschosses von Haus 22 verbunden. Der Übergang vom zweiten Obergeschoss von Haus 20 zum ersten Obergeschoss von Haus 22 erfolgt über eine Treppe.
Zusätzlich erfolgen brandschutztechnische Ertüchtigungen der innenliegenden Treppenhäuser. Dabei werden Türen, die den aktuellen Anforderungen nicht genügen, ersetzt. Der Aufzugsschacht in Haus 20 wird baulich dem Treppenraum zugeordnet.
Wärmeschutz Es ist geplant hinter den neu zu errichtenden Balkonen / Fluchtweg am Haus 20, ein WDVS-System nach den Leitlinien der Stadt Frankfurt herzustellen. Zudem wird das bestehende Flachdach mit einem Neuaufbau als begrüntes Dach und Photovoltaik geplant.
Schallschutz Es sind keine Maßnahmen zur Eindämmung von Schall geplant.
Standsicherheit
Es sind keine Eingriffe in die statische Substanz des Gebäudes geplant. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Abstandsflächen
Durch den Abbruch der bestehenden Balkone und den Neubau der außenliegenden Balkon- und Treppenkonstruktion ergeben sich geringfügige Änderungen der Abstandsflächen. Zur bestehenden Brandwand am östlichen Nachbargrundstück verringert sich die Abstandsfläche aufgrund der geringeren Tiefe der neuen Balkonkonstruktion. Auf der Westseite wird die Konstruktion breiter und reicht bis zur Innenecke des Gebäudes. Die dadurch vergrößerten Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück (Böttgerstraße 20-22).
Baurechtliche Situation
Die Gebäudeklasse ist GK 5 - Sonderbau, in Verbindung mit § 2 Abs. 9 Nr.10 b) der Hessischen Bauordnung (HBO).
Denkmalschutz Das Gebäude mit der Hausnummer 22 ist als Einzeldenkmal in die Landesdenkmalliste eingetragen (das benachbarte Gebäude mit der Hausnummer 20 steht hingegen nicht unter Denkmalschutz). Die geplanten Maßnahmen wurden am 10.01.2019 vor Ort mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main erörtert. Die Ausführung mittels einläufiger Treppe in beschichteter Stahlkonstruktion mit Stabstahlgeländer wurde nach Rücksprache am 17.01.2020 telefonisch durch die Denkmalschutzbehörde bestätigt.
Derzeitige Nutzung / Genehmigter Bestand:
Ärzte- und Therapiezentrum, Geburtshilfeeinrichtung und Beratungsstelle.
Nachweis über die Einhaltung der Schutzziele der Erhaltungssatzung:
§ 172 Abs. 1 Punkt 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (städtebauliche Eigenart / Ensembleschutz)
Die Gebäude 20 und 22 bleiben in ihrer Eigenart erhalten. Der eigentliche Baukörper des Hinterhauses, Hausnummer 20, bleibt von der Maßnahme unberührt; lediglich die Bestandsbalkone werden abgebrochen und in Form von filigranen Fluchtbalkonen und -treppen aus Stahl neu errichtet. Dies findet in direkter Abstimmung mit dem Denkmalschutz statt und ordnet sich den örtlichen Gegebenheiten unter.
Das Vorderhaus, Hausnummer 22, bleibt äußerlich unverändert zum Bestand, lediglich die Bestandsbalkone werden an die außenliegende Fluchttreppe der Hausnummer 20 angeschlossen. Auch dies geschieht in direkter Abstimmung mit dem Denkmalschutz.
§ 172 Abs. 1 Punkt 2 BauGB - (Zusammensetzung der Wohnbevölkerung / Milieuschutz)
Bei den beiden Gebäuden handelt es sich nicht um Wohngebäude. Die vorhandenen Nutzungseinheiten und deren Mieter bleiben unverändert, sind also von den Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen.
Aussage/Bauvorlagen zu den Lüftungsanlagen im Sinne der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (siehe Bauvorlagenerlass (BVErl), Anlage 2, Punkt 9):
Es sind keine Lüftungsanlagen vorhanden und auch nicht geplant.
Aussage/Bauvorlagen zur gesicherten Erschließung der Entwässerung (siehe BVErl, Anlage 2, Punkt 9):
Die bestehende Entwässerung der Gebäude ist nicht von der Baumaßnahme betroffen und bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Es kommen keine zusätzlichen, zu entwässernden, Flächen hinzu.
Darstellung, ob Artenschutz nach §44 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) betroffen ist (s. BVErl, Anlage 2, Punkt 20):
Der Artenschutz ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Darstellung, ob Naturschutz nach §14-17 BNatSchG betroffen ist (bei §34 + 35 BauGB) (siehe BVErl, Anlage 2, Punkt 20):
Der Naturschutz ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Berechnung für das Maß der baulichen Nutzung gem. § 19 -21 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen, der Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen sowie die Nutzungsänderung, von Krabbelstube zu Praxis/Beratung im KG der Hausnummer 22, haben keinen Einfluss auf das bestehende Maß der baulichen Nutzung gemäß § 19 -21 BauNVO. Grundflächen, Vollgeschosse, Geschossflächen und Baumassen bleiben zum Bestand unverändert und daher ist keine Neuberechnung notwendig. Erschließung und Barrierefreiheit Die innere Erschließung erfolgt bei Hausnummer 20 über ein Treppenhaus sowie einen Aufzug zur barrierefreien Erschließung. In Hausnummer 22 erfolgt die Erschließung über drei Treppenhäuser: Das erste verbindet das Untergeschoss mit dem Erdgeschoss, das zweite das Erdgeschoss mit den oberen Geschossen, und das dritte führt in das Dachgeschoss. Die Treppenhäuser sind baulich nicht voneinander getrennt, sondern jeweils über Flure miteinander verbunden. Der vorhandene Aufzug im Erdgeschoss ist derzeit außer Betrieb und wird im Rahmen der Maßnahme instandgesetzt. Eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses ist damit künftig wieder gewährleistet.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Gebäude Böttgerstraße 20-22 ist die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs durch eine außenliegende, vorgestellte Balkon- und Treppenkonstruktion aus Stahl vorgesehen. Diese Maßnahme dient sowohl der Hausnummer 20 als auch der Hausnummer 22 und gewährleistet eine sichere Entfluchtung im Brandfall.
Diese Maßnahmen gewährleisten die notwendige Sicherheit und den Brandschutz gemäß den geltenden Vorschriften und dem Brandschutzkonzept für beide Gebäude.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.