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Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung "Geburtshaus Frankfurt e. V.": Erlass der Miete

Vorlagentyp: ELINKE
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Antrag sieht die monatliche Unterstützung des "Geburtshaus Frankfurt e.V." durch den Erlass der Miete in Höhe von 3000 Euro vor. Dies soll zur langfristigen Sicherstellung der Geburtshilfe in Frankfurt und zur Unterstützung werdender Eltern beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Böttgerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Neues zu Böttgerstraße per E-Mail

Antrag

Im Haushalt 2026 werden die finanziellen Mittel eingestellt, um dem "Geburtshaus Frankfurt e.V." monatlich mit 3000 Euro bei der Miete der Liegenschaft in der Böttgerstraße 22 zu unterstützen.

Begründung

Das Geburtshaus Frankfurt hat seit seiner Eröffnung im Jahr 1993 über 4400 Geburten betreut. Dort erblicken aktuell im Schnitt ca. 220 Frankfurter Kinder pro Jahr das Licht der Welt. Der gemeinnützige Verein bietet werdenden Eltern dabei nicht nur eine hoch qualifizierte Betreuung von Geburten, sondern auch ein großes Spektrum an Vor- und Nachsorge-Angeboten und Informationsmöglichkeiten. Das Team von insgesamt 10 Hebammen und 5 Teilzeit-Mitarbeitenden arbeitet dabei auch regelhaft mit niedergelassenen Ärzt*innen und umliegenden Krankenhäusern zusammen.

Die Arbeit des Vereins unterliegt neben § 134a SGB V auch den verpflichtenden Vorgaben des Qualitätsmanagements (DIN ISO 9001:2015). Um das Geburtshause in der Böttgerstraße 22 langfristig zu erhalten, könnte der Verein durch eine kommunale Förderung in Form eines Mieterlasses unterstützt werden. Durch den Erlass der Miete könnte die Stadt Frankfurt ein starkes Zeichen für die Wertschätzung der Hebammenarbeit, für die Wahlfreiheit von Familien und für eine nachhaltige, bürgernahe Geburtshilfe setzen. Die eingesparten finanziellen Mittel könnte der Verein dann in die Aufrechterhaltung und Sicherung qualitativer Geburtshilfe investieren. Die Räumlichkeiten befinden sich in einer an die Stadt Frankfurt gestifteten Liegenschaft. Diese Form der Unterstützung würde somit den Fortbestand des Geburtshauses sichern und auch den sozialen Auftrag der gestifteten Immobilie im Sinne der Allgemeinheit fortführen.

Um in Zeiten von schließenden Geburtsstationen in Krankenhäusern auch zukünftig in Frankfurt ein breites geburtshilfliches Angebot für werdende Eltern sicher stellen zu können, sollte die Arbeit des "Geburtshaus Frankfurt e.V." unterstützt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

19.02 Medizinische Dienste und Hygiene

Ausgaben 2025: 5 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 88
Abgelehnt
Die Vorlage E 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPAfD
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 45 · 26.02.2026
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage E 357 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPVolt
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und Volt (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage E 357 wird in der geänderten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)

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