Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage
Begründung
Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen.