Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Böttgerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Böttgerstraße per E-MailBegründung
59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht?
Inhalt
Antrag vom 31.01.2013, OF 354/3
Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht?Hauptvorlage: Antrag vom 31.01.2013, OF 351/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2013Sie sind hierOFOF 354/3Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 31. Januar 2013OFOF 351/3Martin-Luther-Straße 61 - Abriss und Neubau?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. März 2013VV 675Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?Anfrage
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 913Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP