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Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?

Vorlagentyp: OFLINKE
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht?

Inhalt

Antrag vom 31.01.2013, OF 354/3

Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht?Hauptvorlage: Antrag vom 31.01.2013, OF 351/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 354/3Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 31. Januar 2013OFOF 351/3Martin-Luther-Straße 61 - Abriss und Neubau?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 14. März 2013VV 675Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?Anfrage
  4. 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 913Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 19 · 14.03.2013
TO I, TOP 20
Angenommen
Auskunftsersuchen V 675 2013 1. Die Vorlage OF 351/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 354/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Martin-Luther-Straße 59 gestrichen wird, b) unter dem zweiten Punkt das Wort "Meinung" durch das Wort "Befürchtung" ersetzt wird, c) der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, gegebenenfalls sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen?"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Mitdiskutieren

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