Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Nr. 59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?
Begründung
59, Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem aktuellen Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. BAUWERTE ist auch Eigentümer des Gebäudes Böttcherstr. 18, das vollständig entmietet ist. Auch das Haus Martin-Luther-Str. 61 mit einem anderen Eigentümer ist von Abriss bzw. Sanierung bedroht, wie eine Mieterin berichtete. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: - Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 5961 und Böttcherstr. 18 bekannt und trifft es zu, dass den jetzigen Eigentümern bereits Abriss- und Baugenehmigungen erteilt worden sind? - Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören würden? - Ist die Baubehörde bereit, sich mit den MieterInnen der Häuser Martin-Luther-Str. 59 und 61 und evtl. Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen , um einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu erzielen? - Würde der Magistrat die evtl. Erteilung einer Baugenehmigung davon abhängig machen, dass der Eigentümer in den Gebäuden einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderte Sozialwohnungen vorsieht?