Meine Nachbarschaft: An der Roseneller
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Vorlagen
Mülleimer auf dem Rundwanderweg GrünGürtel ausgehend von der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7257 entstanden aus Vorlage: OF 1096/10 vom 13.08.2025 Betreff: Mülleimer auf dem Rundwanderweg GrünGürtel ausgehend von der Straße Am Hohlacker Der Magistrat wird gebeten, zu dem schon vorhandenen Hundekotbeutelspender auch noch einen Mülleimer zu installieren. Begründung: Die Bürger, die auf dem Rundwanderweg spazieren gehen, wünschen sich einen Mülleimer, da ansonsten die Hundekotbeutel in der Landschaft landen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6485 entstanden aus Vorlage: OF 977/10 vom 26.01.2025 Betreff: Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim Die Berkersheimer Bahnstraße ist in einem Zustand, die als Gefahr für alle Benutzer gesehen werden muss. Die Sicherheitsmaßstäbe sind schon lange überzogen. Es fehlen Rad- und Fußwege, die breit genug sind. Auch der Bus muss ohne Schwierigkeiten fahren können. An der Bus- und S-Bahn-Haltestelle gibt es Schlamm und Schlaglöcher. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Dies vorweg geschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Berkersheimer Bahnstraße zwischen der Brücke in Harheim und der S-Bahn-Haltestelle "Berkersheim" entsprechend ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage - Am Honigberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4628 entstanden aus Vorlage: OF 686/10 vom 29.09.2023 Betreff: Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage - Am Honigberg Im verkehrsberuhigten Bereich Am Honigberg (Verkehrszeichen 325.1 und 325.2) häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diesen in beide Fahrtrichtungen subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichteten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im verkehrsberuhigten Bereich Am Honigberg eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage wechselseitig einzurichten, um festzustellen, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sein könnten. Ersatzweise sollte aber wenigstens eine Langzeitüberwachung per Viacount (o. Ä.) erfolgen. Der Ortsbeirat 10 bittet, über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 377 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-BahnStrecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3085 entstanden aus Vorlage: OF 453/10 vom 25.10.2022 Betreff: Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher genehmigungsrechtlichen Basis die massiven Transporte von Erdaushub von der Main-Weser-Bahn-Strecke seitens der Deutschen Bahn durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere die Berkersheimer Untergasse, erfolgen, nachdem für die Bauverkehre ausdrückliche Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss festgestellt waren, die den unteren Kernort von Berkersheim explizit aussparten und alleine auf die Berkersheimer Bahnstraße beschränkt waren. Begründung: Die Deutsche Bahn hat in den Infoveranstaltungen wiederholt vertreten, dass sie im Rahmen des Allgemeingebrauchs jede Straße in Berkersheim befahren dürfe. Dies wirft, gerade in der extrem schmalen und steilen Berkersheimer Untergasse massive Probleme auf. Auch kann diese These nicht richtig sein, weil ansonsten keine Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss hätten festgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dringend eine Klarstellung durch den Magistrat geboten, weil diese Form von Bauverkehr, zumal in den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen, übermäßig belastend ist. Dies gilt umso mehr, als die Deutsche Bahn selbst jede Zufahrtsmöglichkeit von der Nidda-Seite verbaut und so eine Notwendigkeit für Verkehre durch Berkersheim überhaupt erst wieder geschaffen hat. Gerade zu Ruhezeiten können diese in dieser Form nicht ohne Weiteres zulässig sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 532 Aktenzeichen: 66 0
Ortsbeiratsmittel für einen (weiteren) Schaukasten der Berkersheimer Grundschule, nunmehr am sogenannten "Dallas" in Berkersheim, Am Honigberg/Berkersheimer Ober-gasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 433/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen (weiteren) Schaukasten der Berkersheimer Grundschule, nunmehr am sogenannten "Dallas" in Berkersheim, Am Honigberg/Berkersheimer Ober-gasse Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Berkersheimer Grundschule gebeten, Mittel für einen (weiteren) Schaukasten der Berkersheimer Grundschule zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt € 3.000 zu finanzieren. Der Standort soll am sogenannten "Dallas" in zentraler Lage (Ecke Am Honigberg/Berkersheim- er Obergasse) ergänzend an die dort bereits vorhandenen Schaukästen verschiedener Institutionen/Vereine gefunden werden, möglichst auf dem Bürgersteig vor der Mauer zum Anwesen der Gaststätte Lemp. Eine kleine Standartgröße eines abschließbaren Schaukastens reicht dafür aus. Sollte dieser Standort wider Erwarten nicht möglich sein, käme alternativ der Vorschlag zum Tragen, den Schaukasten auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu realisieren. Begründung: Da das Gebäude der Berkersheimer Grundschule bereits in der Gemarkung am Frankfurter Berg liegt beziehungsweise an diese angrenzt, ist es sinnvoll zu dem dort vorgesehenen Schaukasten einen weiteren Schaukasten in zentraler Lage in Berkersheim, zu ermöglichen. Diese Konkretisierung stammt von der Kinderbeauftragten und wurde als mit der Schulleitung der Grundschule besprochen bezeichnet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2022, OF 409/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 409/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 176 2022 Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 177 2022 1. Die Vorlage OF 409/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 433/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÜberprüfung von Belangen der Unteren Naturschutzbehörde in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2475 entstanden aus Vorlage: OF 357/10 vom 21.06.2022 Betreff: Überprüfung von Belangen der Unteren Naturschutzbehörde in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Untere Naturschutzbehörde sich vielfältiger Belange im Bereich Berkersheim endgültig annimmt, die der Ortsbeirat schon vermehrt angeregt hat und zu denen ständig neue kommen. Dies sind: 1. Baumaßnahmen und wildes Parken bzw. Einrichten von Parkplätzen im Grüngürtel zwischen Preungesheim und Berkersheim entlang der Straße Am Dachsberg; 2. Nutzung von Gärten als gewerbliche Flächen am Heiligenstockweg vor der B 3-Brücke; 3. Ausfahrten und Rodungen zur alten Straßenbahntrasse von den Grundstücken am Dachsberg. Dazu kommt nun noch: 4. Schottertrasse von der Berkersheimer Bahnstraße am Rande der Bebauung ins Feld zur Errichtung eines Neubaus, die wieder rückstandslos beseitigt werden muss; 5. Baustelle der Hessenwasser GmbH & Co. KG auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg, wo ebenfalls der eingebrachte Schotter wieder vollständig beseitigt und die ausgepflanzten Bäume wieder eingesetzt werden müssen, die aber schon wegen unzureichender Wässerung verwelken. Begründung: Die eindrucksvolle Liste belegt, dass ein Kontrollbesuch der Unteren Naturschutzbehörde zum Ergreifen von Maßnahmen dringend erforderlich ist. Besonders auch die Baustelle der Hessenwasser darf nicht, wie beim letzten Mal, danach geschotterte Flächen hinterlassen, die zum Parken im Grüngürtel missbraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2417 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 911 Aktenzeichen: 79-0
Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
Anregungen des Ortsbeirats 10 besser koordinieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2244 entstanden aus Vorlage: OF 332/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anregungen des Ortsbeirats 10 besser koordinieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es künftig möglich ist, Anregungen des Ortsbeirates 10, die die gleichen Standorte betreffen, so zu verwalten, dass bei Ausführungen von Maßnahmen besser erkennbar ist, ob noch weitere Anregungen für diesen Bereich vorliegen. Begründung: Bei der Einrichtung von Absenkungen im Bereich Am Honigberg/Berkersheimer Hohl war den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Straßenbau und Erschließung offensichtlich nicht bekannt, dass für diesen Bereich auch eine Anregung des Ortsbeirats zu Piktogrammen vorlag. Es wäre sinnvoll, wenn solche Maßnahmen gleich gemeinsam ausgeführt werden könnten, um Kosten zu sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2140 Aktenzeichen: 66 0
Omega-Brücke in Berkersheim im Ortsbeirat vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2039 entstanden aus Vorlage: OF 301/10 vom 19.04.2022 Betreff: Omega-Brücke in Berkersheim im Ortsbeirat vorstellen Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Planung zu einer Omega-Brücke an der Berkersheimer Bahnstraße, der Fuß- und Radwegüberführung am Bahnhof "Berkersheim" sowie des Ankaufskonzeptes für die erforderlichen Grundstücke in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 10 in oder in der Nähe von Berkersheim den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ortsbeiratsmitgliedern vorzustellen. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat nun wiederholt öffentlich geäußert, dass Planungen für eine Omega-Brücke an der Berkersheimer Bahnstraße vorlegebereit sind. Da bei den zu erwartenden Dimensionen und damit verbundenen Eingriffen in den Grüngürtel einer solchen Brücke nicht auszuschließen ist, dass solche Planungen zu kontroversen Diskussionen führen werden, ist es dringend erforderlich, dass diese Planungen nun endlich offengelegt werden. Hinzu kommt, dass der mit diesen Planungen verbundene Fußgänger- und Radsteig nach Aussagen des ASE angeblich ohne Planfeststellungsbeschluss vorgezogen werden kann. Dieser ist dringend erforderlich, da der provisorische Übergang so unglücklich platziert ist, dass es ständig zu Konflikten zwischen Passagieren und Radfahrern kommt, weil die Radfahrer insgesamt 300 Meter auf den Bahnsteigen zurücklegen müssen, wofür diese bei größerem Verkehr zu schmal sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 788 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 6
Führung der Radfahrer in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Am Sausee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 entstanden aus Vorlage: OF 260/11 vom 03.04.2022 Betreff: Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Am Sausee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Straßenabschnitt Gelastraße bis zur Einmündung Am Sausee mit einer Abtrennung von der Straße so gestaltet werden kann, dass Fußgängerinnen und Fußgänger diesen sicher nutzen können. Beispiel: Berkersheimer Bahnstraße - zwischen Hausnummer 8 und 12 oder Fotos unten. Dies sollte als Zwischenlösung gesehen werden, bis ein endgültiger Bürgersteig gebaut werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Stadt, mit den Eigentümern der Grundstücke eine Einigung zum Verkauf zu erreichen. Fotos: Beate Brink Begründung: Seit Jahren versucht die Stadt, Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist die Straße mit x Metern breit genug, um eineinhalb Meter für einen Fußweg auf der jetzigen Straße abzutrennen. Der Weg zwischen Gelastraße und Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und die Straße mit Tempo 50 nicht ungefährlich für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Antrag vom 19.10.2022, OF 338/11 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3092 Aktenzeichen: 66 2
Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 218/10 vom 31.01.2022 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Sicherheit in der sehr engen Berkersheimer Bahnstraße jetzt deutlich erhöht werden kann, und 2. ob anstelle der ständig verrutschenden "gelben Wülste" bessere Gefahrenabweiser für Fußgänger ermöglicht werden können, dabei sollte die ständige Nutzbarkeit auch beispielsweise hinsichtlich Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen ermöglicht werden. Begründung: Bauverkehr und die ständig verrutschenden "gelben Wülste" sind ein nicht hinnehmbares Risiko. Eine rasche Abhilfe eilt sehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1344 Aktenzeichen: 66 2
Fertigstellung der Aufzüge an der Erschließungsbrücke am Bahnhof Frankfurt-Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1644 entstanden aus Vorlage: OF 219/10 vom 31.01.2022 Betreff: Fertigstellung der Aufzüge an der Erschließungsbrücke am Bahnhof Frankfurt-Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Aufzüge an der Erschließungsbrücke am Bahnhof Frankfurt-Berkersheim fertiggestellt werden können und ob dies auf jeden Fall vor der Sperrung des schienengleichen Bahnübergangs in der Berkersheimer Bahnstraße erfolgen wird. Begründung: Die Bahn hatte die Sperrung des schienengleichen Bahnübergangs in der Berkersheimer Bahnstraße für Februar 2022 angekündigt. Da damit aber die Radroute unterbrochen wird, sollen zumindest die Radfahrer im engräumigen Verkehr die Aufzüge zur Überwindung der Schienen nutzen. Zwischenzeitlich sind zwar unter erheblicher Geräuschentwicklung spätabends Stahlummantelungen der Aufzugsschächte errichtet worden, allerdings scheinen diese noch überhaupt keine Aufzugstechnik zu enthalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann die eigentliche Aufzugstechnik nun installiert wird und ob das auf jeden Fall vor der Schließung der Bahnschranke beendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1346 Aktenzeichen: 66 6
Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1454 entstanden aus Vorlage: OF 195/10 vom 04.01.2022 Betreff: Berechtigung zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Berechtigungen zum Befahren des Feldweges von Berkersheim, Am Hohlacker, unter der B 3 hindurch nach Bad Vilbel bestehen, insbesondere ob Firmen, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind, berechtigt sind, diese Verbindung zu nutzen. Begründung: Nach Wahrnehmung der Anwohner hat der Verkehr auf dieser eigentlich nur für die Landwirtschaft und Fahrräder freigegebenen Verbindung erheblich zugenommen. Dabei besteht schon immer ein unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr über diesen Feldweg, um Umwege zu vermeiden, der zu unterbinden wäre, was der Ortsbeirat wiederholt angemahnt hatte. In letzter Zeit kommen aber in erheblichem Umfang Fahrzeuge hinzu, die von Firmen eingesetzt werden, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beschäftigt sind. Insofern ist dringend zu klären, ob und, wenn ja, auf welcher Basis diese berechtigt sind, diesen Weg, der insbesondere im Tunnelbereich sehr unübersichtlich ist und von vielen Fußgängern und Hunde- und Pferdeführern sowie Fahrradfahrern genutzt wird, zu befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Rampe an der neuen Fußgängerbrücke am Berkersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2022, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 194/10 vom 04.01.2022 Betreff: Rampe an der neuen Fußgängerbrücke am Berkersheimer Bahnhof Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.05.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum es die Stadt Frankfurt, anders als die Stadt Bad Vilbel, am Berkersheimer Bahnhof akzeptiert, dass die Fußgängerbrücke keine Rampen für Fahrräder erhält, obwohl die Deutsche Bahn AG in Bad Vilbel-Süd bewiesen hat, dass solche Rampen durchaus kompakt hergestellt werden können und dabei sogar weit größere Höhenunterschiede überwinden können, als es in Berkersheim erforderlich wäre. Begründung: Die Deutsche Bahn AG ist zu Recht offensichtlich sehr stolz auf die Fahrradrampen, die sie in Bad Vilbel-Süd installiert hat, was die übergroßen Werbebanner dort belegen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum solche Rampen nicht auch in Berkersheim installierbar sein sollen. Insbesondere nachdem nach Erstellung der neuen Fußgängerbrücke deutlich wird, dass diese extrem weit nach Westen versetzt wurde, verbleibt zwischen Berkersheimer Bahnstraße und der Brücke eine so lange Strecke, dass diese als gerade Rampe mit Podesten in derselben Technik wie in Bad Vilbel hergestellt werden können müsste. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht hinnehmbar, dass der Radverkehr nach Sperrung des Berkersheimer Bahnübergangs weiträumig um Berkersheim herumgeleitet werden soll, wie zuletzt vom Magistrat akzeptiert, zumal solche Ausweichrouten schwer vorstellbar sind und das Abschneiden Berkersheims vom Radverkehr an der Nidda insbesondere im Sommer für die lokale Gastronomie massive Umsatzeinbußen befürchten lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 304 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 134 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1349, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 § 1954, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 6
Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1012 entstanden aus Vorlage: OF 120/10 vom 19.10.2021 Betreff: Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren, indem das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg so montiert wird, dass es deutlich zu erkennen ist und zusätzlich Piktogramme, etwa durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung, angebracht werden. Begründung: Dankenswerterweise wurde der Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet. Leider ist das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg aber so verdeckt montiert, dass es kaum wahrgenommen wird. Auch ansonsten ignorieren viele Verkehrsteilnehmer leider die für diesen Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit. Das ist aber sehr gefährlich, weil in diesem unübersichtlichen Bereich ohne Bürgersteig zunehmend mehr Fußgänger unterwegs sind. Insofern ist dieser verkehrsberuhigte Bereich noch deutlicher zu kennzeichnen. Das könnten insbesondere thermoplastische Fahrbahnmarkierungen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1040 Antrag vom 19.12.2022, OF 493/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Altglascontainer in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 997 entstanden aus Vorlage: OF 116/10 vom 18.10.2021 Betreff: Altglascontainer in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die beiden Altglascontainer im Wohngebiet vor dem Haus Am Hohlacker 12 eine andere Stellfläche gefunden werden kann. Begründung: Die Anwohner fühlen sich von den Einwerfenden, die die Einwurfzeiten nicht beachten und auf Hinweise nicht reagieren, zunehmend gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 539 Aktenzeichen: 79 4
Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1091/10 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, das Verbindungsstück zwischen den Straßen am Honigberg und am Hohlacker in Berkersheim in eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zu verwandeln und die Übergänge über die Berkersheimer Hohl so abzusenken an der Einmündung in am Honigberg, dass man ohne Probleme mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen in diesen Bereich einfahren kann. Begründung: Dieser Abschnitt hat keinerlei Bürgersteig und ist schwer einzusehen. Zudem wird hier in letzter Zeit immer mehr so geparkt, dass man nur noch schwer durchkommt. Dadurch ist dieser Bereich für Fußgänger sehr gefährlich. Gerade wenn diese aber auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind oder Kinderwagen mitführen, können sie aber nicht auf dem höheren Fußweg oberhalb der Straße gehen, weil sie ansonsten am anderen Ende Treppen überwinden müssen. Es ist deshalb eine Verlangsamung des Verkehrs und Verhinderung von Parken geboten, damit die Fußgänger hier einigermaßen ungefährdet laufen können. Dies könnte durch Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in diesem Bereich erreicht werden. Zudem ist hier eine Zuwegung durch den Bürgersteig der Straße Berkersheimer Hohl zwar gegeben, allerdings ist aber, anders als ansonsten an den meisten Stellen in Berkersheim, keine Absenkung gegeben, wenn man als Fußgänger weiter auf der Straße am Honigberg gehen will. Insofern sollte auch dieses Problem mit gelöst werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1841 2020 Die Vorlage OF 1091/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Spielstraße" im Betreff und im Tenor sowie in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1
Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6500 entstanden aus Vorlage: OF 1034/10 vom 01.09.2020 Betreff: Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Aufnahme aller Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen sowie ihrer Durchsatz- und Rückhaltekapazität im Ortsbezirk 10 durchzuführen . Damit soll zunächst der Bestand gesichert aufgenommen werden, um dann ggf. auf einer verlässlichen Grundlage bestimmen zu können, wo es zu Erweiterungen kommen muss. Begründung: Durch die Starkregenereignisse der letzten Jahre stoßen die Entwässerungseinrichtungen im Ortsbezirk 10 erkennbar immer häufiger an Grenzen. So sind Schädigungen von über hundert Haushalten am Frankfurter Berg nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Gleichzeitig sind bestimmte Entwässerungsanlagen anscheinend gar nicht mehr bekannt und werden dementsprechend auch nicht gepflegt. So besteht wohl in Berkersheim im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller ein Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken, das nicht mehr bekannt ist und deshalb auch nicht mehr gepflegt wird. Da dadurch die Zisternen versanden und ihrer Rückhaltefunktion nicht mehr gerecht werden können, besteht auch hier die Gefahr, dass es zu Rückstaus kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, für den gesamten Ortsbezirk eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um Schwachstellen des Entwässerungssystems zu identifizieren und so zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 290 Aktenzeichen: 90 32
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 01.09.2020 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung Vorgang: B 316/20 Der Magistrat wird gebeten, prüfen und zu berichten, wie genau die im Magistratsbericht vom 13.07.2020, B 316, zu Frage 2. angesprochene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße aussehen soll, insbesondere wie die massiven Verdichtungen des Bodens durch Einbringung von Schottersäulen und Betonfundamenten wieder beseitigt werden sollen. Begründung: Zur Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße für den Bauverkehr und die Erweiterung der Harheimer Brücke sind massive Verdichtungen und Befestigungen im Untergrund in dem sensiblen Bereich, der als Grüngürtel durchaus unter Schutz steht, erforderlich gewesen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfordert also nicht nur, wie in dem Bericht angesprochen, die Einsaat von Wiese, sondern zunächst das weiträumige Auskoffern des Geländes und das Wiederanfahren von entsprechend unbelastetem Boden. Das ist in diesem Bereich durch die schwierige Verkehrserschließung nicht unproblematisch. Deshalb ist es dringend geboten, hier bereits frühzeitig auch ein Rückbaukonzept vorzusehen. Nachdem diese Erweiterungen im Planfeststellungsbeschluss nie vorgesehen waren, sind entsprechende Maßnahmen auch nicht behandelt worden und müssen dementsprechend in den nachträglichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden vorgesehen sein. Da diese nie offengelegt werden, können die berechtigten Interessen ohne entsprechende Auskünfte nicht wahrgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.07.2020, B 316 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1947 Aktenzeichen: 79 2
Altglascontainer Am Hohlacker 16
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6305 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.08.2020 Betreff: Altglascontainer Am Hohlacker 16 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Am Hohlacker 16 deutlich leisere Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas zu planen und zu realisieren. Begründung: Da eine Ersatzfläche für Altglascontainer leider nicht ohne Lärmbelästigung realisierbar ist, bleibt für die Lösung des Lärmproblems lediglich ein rascher Austausch des bestehenden Containers durch deutlich leisere Unterflurcontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6183 entstanden aus Vorlage: OF 1000/10 vom 03.06.2020 Betreff: Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass an der neu geschaffenen Ausweichstelle auf der Berkersheimer Bahnstraße gegenüber dem vorletzten Haus auf Berkersheimer Seite Richtung Harheim wieder ein durchgängiger Bürgersteig für Fußgänger zwischen Harheim und Berkersheim hergestellt wird. Begründung: Die Berkersheimer Bahnstraße weist zwischen Berkersheim und Harheim nur einen schmalen einseitigen Bürgersteig auf. Dieser wird aber dringend benötigt, weil auch im Dunkeln hier viele Fußgänger unterwegs sind, um vom und zum S-Bahnhof "Berkersheim" zu gelangen. Nun ist dieser durch eine Ausweichstelle unterbrochen worden, die die Deutsche Bahn nach ihrer Aussage auf Anweisung des Straßenverkehrsamts errichtet hat, um ihren Bauverkehr abwickeln zu können. Wenn nun in dieser Ausweichstelle aber Baufahrzeuge stehen sollten, können, gerade bei regem Bauverkehr, die Fußgänger nicht mehr weitergehen, weil sie ansonsten ins Feld herabsteigen und über einen Graben springen müssten. Ein solcher Zustand ist unzumutbar und muss deshalb schleunigst behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 996/10 vom 26.05.2020 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, gemäß den Lageplänen (s. Anlage) des Bürgervereins Berkersheim drei zusätzliche Sitzbänke errichten zu lassen. Dabei sollen folgende Standorte berücksichtigt werden: 1. im Bereich der Unterführung der B 3 auf dem Feldweg zwischen der Straße Am Hohlacker und dem Heilsberg (eine Bank); 2. im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39 (zwei Bänke). Anlage 1 (ca. 249 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1511 Aktenzeichen: 66 0
Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 974/10 vom 05.05.2020 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite aus bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, sodass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1665 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5876 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 25.02.2020 Betreff: Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und für weitere Baulogistik im Bereich des Berkersheimer Bahnhofs erteilt wurden und welche Maßnahmen darin vorgesehen sind, um die dadurch offensichtlich erlaubten massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II wieder rückabzuwickeln. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke war eine Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim und Baulogistik im jetzt erfolgten Umfang nördlich des Berkersheimer Bahnhofs nicht vorgesehen. Da keine Planänderung erfolgte, muss die Stadt in erheblichem Ausmaße Sondergenehmigungen zum Eingriff in den Grüngürtel Schutzzone II erteilt haben, damit die nun vorgenommenen massiven Eingriffe überhaupt erfolgen konnten. Dieses Vorgehen ist für alle außer der Deutschen Bahn AG in keiner Weise transparent und insofern auch nicht angreifbar, um auf eine angemessene Interessenabwägung in dieser besonders sensiblen Zone zu dringen. So ist das Gelände um die Brücke auf Berkersheimer Seite sehr feucht. Das hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das Gelände auf östlicher Seite der Berkersheimer Bahnstraße massiv durch mit Kies verfüllte Bohrungen befestigt wurde, weil hier wohl Aufmarschflächen für Lastkraftwagen angelegt werden sollen. Es ist schwerlich vorstellbar, wie diese Kiesverfüllungen jemals wieder beseitigt werden sollen. Auch die Containeranlage, die nördlich des Berkersheimer Bahnhofs errichtet wurde, stellt einen erheblichen Eingriff dar und muss entsprechend sorgfältig rückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1181 Aktenzeichen: 66 6
Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0
Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur SBahnTrasse in Berkersheim erstellt wird
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2019, OM 4519 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 04.03.2019 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, circa 340 Meter flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung - möglicherweise mittels Solarleuchten - von der Philipp-Schnell-Straße über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße im Bereich "alte" Niddabrücke installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß- bzw. Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße ("alte" Niddabrücke) ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1651 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat (ST 1651). Aktenzeichen: 91 52
Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 735/10 vom 19.03.2019 Betreff: Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 734/10 vom 19.03.2019 Betreff: Zehn km/h im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, im extrem engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße neben etw aigen baulichen Hilfen für den dort leider fehlenden Bürgersteig nunmehr auch ehestens eine Höchstgeschwindigkeit von zehn km/h zu verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1617 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4377 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.03.2019 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso - deutlich erkennbar - Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt - mit den entsprechenden Bodenbelastungen -, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt; 2. in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche des Ortsbezirks 10 durch den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüberstehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zugrunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Jetzt befinden sich Flächen in der Nähe der B 3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4356 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 04.03.2019 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II Vorgang: V 1014/18 OBR 14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung der Anfrage vom 22.10.2018, V 10 14. Begründung: Es handelt sich um die Frage, wie die Planungen für die o. g. Straße nach dem Ende der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen. Die damalige Begründung lautete: "Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit Lkw zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dienen wird." Die Bauarbeiten zur Verbreiterung haben inzwischen begonnen und der Ortsbeirat interessiert sich zuständigkeitshalber für die Planungen für den Rückbau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1321 Aktenzeichen: 66 2
Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 05.02.2019 Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenzustellen, die gemeinsam mit der DB Netz AG den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn optimiert, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Begründung: Nach Aussage der DB Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere entweder durch die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4083 entstanden aus Vorlage: OF 165/14 vom 10.12.2018 Betreff: Ersatz der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Vorgang: OA 314/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise am Berkersheimer Bahnhof ermöglichen. 2. Die Möglichkeit und der Bedarf einer Verlängerung der Buslinie über die Brücke von Harheim über die S-Bahn-Station bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim ist zu prüfen. 3. Die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind. 4. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä . 5. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr und zur Kosteneinsparung wird eine Brückenvariante mit nur einer Fahrspur geprüft. 6. Zusätzlich zur Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen (s. OA 314 vom 22.10.2018). 7. Die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2018, OA 314 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 657/10 vom 26.11.2018 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Diese würden insbesondere zulasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen; 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur Stadtbahnlinie U 5 in Preungesheim; 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind; 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä .; 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, ob die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet werden kann, inklusive einer Ampelregelung; 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen; 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde -, ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 156/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen? Begründung: Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit LKW zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Radfahr- und Fußgängerverkehr dienen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2018 Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 594/10 vom 04.09.2018 Betreff: Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet wird? Begründung: Die Deutsche Bahn nimmt wiederum Transporte durch die Berkersheimer Bahnstraße mit großen Lastern vor. Dies führt zu den erwarteten hohen Belastungen für die Anwohner. Insofern ist es erforderlich, hier Klarheit darüber zu schaffen, wann nun endlich die bahnparallele Baustraße eingerichtet wird. Nach den dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen müsste diese längst errichtet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Markierung von Haltelinien in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 506/10 vom 24.04.2018 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen die bestehenden "Rechts-vor-Links" -Regelungen durch Haltelinien zu verdeutlichen. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehr hindurch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser Tempo-30-Zone - wie auch in anderen Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk - allen Verkehrsteilnehmern mittels Haltelinien noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 478/10 vom 13.03.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040 Aktenzeichen: 32 1
Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 125/14 Betreff: Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie viele Sondergenehmigungen zum Befahren des für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weges erteilt wurden und welches die Kritierien für die Vergabe einer solchen Genehmigung sind. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Angabe, ob auch Reisebusse für diesen Weg eine Sondergenehmigung erhalten haben bzw. erhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 125/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 418/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück der Straße Am Hohlacker 59 bis 31 biegt von der Straße Am Hohlacker kommend die Straße An der Roseneller in Höhe der Häuser 41 bis 45 in einem stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem circa 110-Grad-Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o. g. Bereich, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern Am Hohlacker 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da, wie oben beschrieben, die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt, dass sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser Am Hohlacker 45 und 43 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 Aktenzeichen: 32 1
Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNVAngebots
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
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