Meine Nachbarschaft: An der Roseneller
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 SPD und LINKE.
Parteien: FDP, BFF
Weiter lesenAusbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht. Begründung: Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBerkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 191/10 Betreff: Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim Nach dem vierspurigen Ausbau der Main-Weser-Bahn benötigt Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger. Eine Möglichkeit soll gegeben werden durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten". Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an der größtmöglichen Fahrzeug- und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt des derzeit von der Bundesbahn geplanten Omegabrücke mit breiter Fahrbahn und Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine Brücke ausreichend für den landwirtschaftlichen Betrieb dimensioniert mit Anschluss an einen landwirtschaftlich genutzten Weg Richtung Bad Vilbel und geringer Breite geplant werden kann. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 265 2016 Die Vorlage OF 191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, CDU, LINKE., BFF
Weiter lesenQualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAnschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 18.10.2016 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten sowie die Ergebnisses sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorzustellen, wie die in der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 wurde deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen erfordern. Damit sie der Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 257
Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.09.2016 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der Stellungnahme aus dem Jahr 2008, ST 605, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2007, OM 1618, sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim: Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station "Berkersheim" an der Einmündung der Straße Auf der Sandeller mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung Im Geiersrain nach Nordosten); 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim: Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf eine entsprechende Anregung aus dem Jahr 2007 geschaffen wird. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2012, OM 1527, der Magistrat mit der Stellungnahme ST 20 darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat darüber berichtet wird. Am 19.02.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten, und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 67 2
Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBusverbindung zwischen S-Bahn-Station „Frankfurt-Berkersheim Bahnhof“ und der U-Bahn-Station „Preungesheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 20.10.2015 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeugverkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten zu klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun endlich die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch d ie Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus am Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen acht Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein sechs bis sieben Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Partys nachts durchaus auch mittels Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden, von der Straße Am Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale, insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Aktenzeichen: 79 2
Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 15.11.2014 Betreff: Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg Auf der Straße Am Honigberg, entlang der nördlich gelegenen Schutzplanke bis zur Einmündung Am Hohlacker (Kleidercontainer), führen insbesondere größere dort abgestellte Kraftfahrzeugen (beispielsweise Transporter) zu einer übermäßigen Fahrbahnverengung. Dies hat zur Folge, dass die Straße kaum noch oder nur unter Aufbietung fahrerischem Könnens ordnungsgemäß genutzt werden kann. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Behinderungen zu verhindern und dies zu überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 951 Aktenzeichen: 32 4
Konkretisierungen erwünscht, weitere Fragen sollen beantwortet werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 726/10 Betreff: Konkretisierungen erwünscht, weitere Fragen sollen beantwortet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 19.09.2014 (B 369) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Bezugnehmend auf die Ziffern 1 und 2 des Berichtes B 369 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: a) Wie ist nach dem derzeitigen Planungsstand die genannte Anbindung an die S-Bahn vorgesehen? b) Wie bewertet der Magistrat seine Aussagen zur ausreichenden Breite der genannten Straßen "Am Hohlacker" und "An der Roseneller" vor dem Hintergrund der Parksituation (und der dadurch oft eingeschränkten Breite der Fahrbahn) in diesen Straßen? c) Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Verkehrssituation in den Straßen "Berkersheimer Obergasse", "Berkersheimer Bahnstraße" und "Am Kalten Berg"? d) Ist hinsichtlich der Parkregelungen und/oder der Fahrbahnbreite bezüglich der genannten Straßen eine Änderung geplant? e) Welche Schallschutzmaßnahmen sind nach Auffassung des Magistrats im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs und im Bebauungsplanverfahren zu prüfen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1192 2014 1. a) Die Vorlage B 369 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 726/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) Alternative Lösungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2014, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 16.11.2014 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) Alternative Lösungen Nach aktuellen Informationen ist beim Bau der planfestgestellten Lösung einer Straßenunterführung aufgrund technischer Probleme durch Grundwasser mit erheblich höheren Baukosten zulasten der Stadt Frankfurt zu rechnen. Aus diesem Grund soll schnell eine preisgünstiger e Alternativlösung gefunden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Alternativen auch anhand folgender Kriterien zu prüfen: 1. Die Haltestelle für die Buslinie 25 muss nach dem Bau der zwei zusätzlichen Gleise verlegt werden. Dadurch müssen Fahrgäste zukünftig bei der Unterführung zwischen Bus und S-Bahn-Gleis fürs Umsteigen etwa 100 Meter Fußweg zurücklegen. Dieser Weg darf bei einer Alternative nicht deutlich länger sein, da sonst der angegebene Beschleunigungseffekt für die Linie S 6 durch zwei zusätzliche Gleise wieder aufgefressen wird. 2. Die Berkersheimer Bahnstraße ist als Radverbindung die schnellste Verbindung der nördlichen Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach nach Berkersheim, Preungesheim und nachfolgend in die Innenstadt. Jetzt schon sind die langen Wartezeiten bei heruntergelassener Schranke das größte Problem für die Wegebilanz. Eine Alternativlösung darf für den Radverkehr nicht deutlich nachteilhafter als eine Unterführung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 641 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Neuplanungen der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 718/10 Betreff: Neuplanungen der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie angebliche Neuplanungen zur Querung der Main-Weser-Bahn mit dem gegenwärtigen Planfeststellungsbeschluss in Einklang gebracht werden sollen. Begründung: Nach Presseberichten sind im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Ersatzplanungen zu einem Tunnel für die Berkersheimer Bahnstraße vorgestellt worden, weil der Tunnel zu teuer werde. Der Tunnel ist aber nach Abwägung der nun wieder zur Diskussion stehenden Varianten, Omega-Brücke, Ausbau der Unterführung an der Reithalle, seinerzeit als einzig praktisch realisierbare Möglichkeit planfestgestellt worden. Dies erfolgte in vollem Bewusstsein, dass er in wasserführende Schichten eingebracht werden müsste und damit erhebliche Kosten verbunden sein würden. In den Anhörungen war hierauf von der Bürgerinitiative ausdrücklich verwiesen worden. Die Stadt hatte gerade wegen der Unverhältnismäßigkeit dieser Lösung seinerzeit Klage eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen. Insofern erscheint es nicht realistisch, dass nun, ohne eine Planänderung, die abgelehnten Varianten doch verwirklicht werden könnten. Ferner besteht durch den Aufstellungsbeschluss für Berkersheim-Ost im Realisierungsbereich für mögliche Ersatzlösungen zwischenzeitlich auch eine neue Situation, die ebenfalls in eine Neuplanung im Rahmen einer Planänderung einbezogen werden müsste. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2014 Die Vorlage OF 718/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVorstellung von angeblichen Neuplanungen hinsichtlich des Tunnels der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 717/10 Betreff: Vorstellung von angeblichen Neuplanungen hinsichtlich des Tunnels der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Verkehrsderzernats in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn baldmöglichst, spätestens im Februar 2014, einzuladen, die Probleme mit dem geplanten Tunnel der Berkersheimer Bahnstraße zu erläutern und gegebenenfalls andere Ersatzplanungen zu erläutern. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlungen Neuplanungen für die Querung der Main-Weser-Bahn durch die Berkersheimer Bahnstraße durch die Deutsche Bahn vorgestellt worden seien. Diese müssten schnellstmöglich auch im Ortsbeirat vorgestellt werden, damit die hier vorhandene Ortskenntnis in die Diskussion einfließen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 717/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor die Worte "spätestens im Februar" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBerkersheimer Bahnstraße - Überquerung
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 716/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße - Überquerung Vorgang: ST 609/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der der Ortsvorsteher möge veranlassen, dass zeitnah in einer der nächsten Sitzungen die Planungen zur Überquerung der Bahnstrecke den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierzu sollten, außer dem Verkehrsdezernat, auch Vertreter/innen der Deutschen Bahn eingeladen werden. In der ST 609 von 2013 wurde seitens des Magistrats berichtet, dass die Lösung in Form der Errichtung einer sogenannten "Omega-Brücke" aufgrund der Eingriffe in Privatgrundstücke, Natur und Landschaft (Grüngürtel) nicht möglich sei und ein schienengleicher Bahnübergang aufgrund der Höhenlage der Gleise und der Straße ebenfalls nicht zugelassen werden könne. Die Frage stellt sich nun, ob nicht eine weitere - umwelt- und landschaftsverträglichere -Variante möglich ist, die ggf. auf der Basis einer Sondernutzung für landwirtschaftliche - und Rettungsfahrzeuge beruhen könne, bei der nur mit Sondergenehmigung motorisierter Verkehr zugelassen sei und weiterhin für den Fußgänger/innen- und Radverkehr Überquerungen möglich sind. Auch ist zu klären, ob der Bus an der S-Bahnstadion weiter halten kann. Begründung: Eine "Geradeaus-Brücke" der Lösungen würde - aufgrund der Vorgabe, dass der Bau einer barrierefreien Rampe unabdingbar sei und hier etwa ca. 600 m lang sei und in den Ort hineinführen würde - von den Bürger/innen nicht akzeptiert. Beim Bau einer Omega-Brücke würden die landschafts- und umwelttechnischen Bedenken nun verworfen und wohl ein Eingriff in den Grüngürtel vorgenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2014, OF 221/13 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer (aber auch für Kinderwagen) so einzurichten, dass die teilweise sehr langen und nicht vorhersehbaren Wartezeiten so verringert bzw. beseitigt werden, so dass diese neuralgische Stelle den täglichen Weg zur Arbeit mit dem Rad ermöglicht. Begründung: Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist für Fahrradfahrer die kürzeste Verkehrsverbindung von Nieder-Erlenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt und angrenzende Stadtteile: Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Bornheim, Nordend etc. Die Fahrtzeit in die Innenstadt beträgt 30-40 Minuten und ist zu Berufsverkehrszeiten eine echte Alternative zu Auto und ÖPNV, mit denen die Anfahrt in die Innenstadt mindestens genauso lange benötigt. Die Schranke an den Schienen ist allerdings häufig sehr lange ohne Zugverkehr geschlossen (bis zu 25 Minuten), so dass diese enorme Wartezeit die Nutzung des Rades als tägliches Verkehrsmittel zur Arbeit unattraktiv macht. Zudem gibt es keine Anzeige, die dem wartenden Radfahrern die nächste Schrankenöffnung anzeigen würde, um z. B. eine Überquerung der Fußgängerbrücke in Erwägung zu ziehen. Wobei die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fußgängerbrücke für Fahrräder (und Kinderwagen) kaum passierbar ist. Es gibt keine Schieberampen, so dass die Fahrräder getragen werden müssen. Der Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen. In der Praxis sind Fahrräder auf etlichen Routen etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr (wenn nicht sogar schneller) und eine effektivere Emissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird, ist die Ertüchtigung der Brücke eine einfache und günstige Möglichkeit das Problem zu beheben und den Alltagsverkehr mit dem Fahrrad zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Sonstiger Antrag vom 06.01.2015, OS 56/10 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die Vorlage OF 221/13 dem Ortsbeirat 10 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 698/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 697/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 698/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRadverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2014, OF 177/14 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer - aber auch für Kinderwagen - so einzurichten, dass die teilweise extremen und nicht absehbaren Wartezeiten auf ein erträgliches Maß verringert oder gar beseitigt werden. Begründung: Die Schranke an den Schienen ist derzeit unabsehbar und häufig sehr lange (bis zu 25 Minuten) geschlossen. Die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fussgängerbrücke ist für (besonders schwere) Fahrräder und für Kinderwagen nicht passierbar. Zudem ist noch überhaupt nicht absehbar, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird. Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist die kürzeste Verkehrsverbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Berkersheim und zudem der schnellste und kürzeste Weg für Fahrradfahrer nach Preungesheim, Eckenheim, Bornheim und Nordend, zur Friedberger Landstraße und in die Innenstadt Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen, und das nicht nur, weil es die umweltverträglichere Variante gegenüber dem Verkehr mit Verbrennungsmotor ist, sondern auch, weil in der Praxis auf etlichen Routen Fahrräder etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr sind, wenn nicht sogar schneller. Eine effektivere Emmissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Daher müssen dringend die Radwegeverbindungen auf diesen Alltagsverkehr eingerichtet und Hindernisse und Hemmnisse beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2014, OM 2868 entstanden aus Vorlage: OF 569/10 vom 26.01.2014 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen 1. Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her, angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig wie möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 10 darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortsteils Berkersheim überdeutlich hörbar ist. Begründung: Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden soll. Die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagenverkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, sodass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 522 Aktenzeichen: 66 0
Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2181 entstanden aus Vorlage: OF 454/10 vom 29.04.2013 Betreff: Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an einem der Abfallbehälter in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim noch ein Hundetütenspender befestigt wird. Ein Pate für das Beschicken des Spenders kann vom Ortsbeirat 10 benannt werden. Begründung: Die Hundetütenspender auf dem Berkersheimer Feld und An der Roseneller haben sich bewährt und zu einer Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Auf der Straße Im Klingenfeld, wo es einen solchen Spender nicht gibt, ist diese Belastung nach wie vor groß. Insofern sollte auch dort ein Spender angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1244 Aktenzeichen: 67 0
Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1886 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 08.01.2013 Betreff: Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, auf dem Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker noch zwei legale Parkplätze einzurichten und den übrigen Bürgersteig so abzusichern, dass er nicht mehr zugeparkt wird. Begründung: Der Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker ist teilweise sehr breit, sodass dort etwa zwei Fahrzeuge parken könnten. Der übrige Teil des Bürgersteigs ist aber keinesfalls geeignet, um dort zu parken, weil in diesem Bereich viele Kinder auf dem Weg zur Michaelis-Kita unterwegs sind und teilweise auch mit Kinderfahrzeugen den Bürgersteig befahren. Es ist aber zunehmend zu beobachten, dass auch dieser enge Teil des Bürgersteigs zugeparkt wird, sodass Kinder nicht mehr passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 546 Aktenzeichen: 66 2
Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 10.09.2012 Betreff: Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller in Berkersheim bauplanungsrechtlich verbindlich ist, und wenn ja, was geschehen muss, dass dieser endlich wieder für seine ursprüngliche Bestimmung zur Verfügung steht. Ferner möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass den Verkehrssicherungspflichten für das Grundstück entsprochen wird. Begründung: Innerhalb der Reihenhaussiedlung Am Hohlacker/An der Roseneller ist bei ihrer Entstehung ein Spielplatz angelegt worden. Dieser ist seit Jahren eingezäunt und abgesperrt. Zudem verwildert er zwischenzeitlich zusehends, was in dieser Form nicht andauern kann, weil hiervon Gefahren für die Nachbargrundstücke und Wege ausgehen. Da in dieser Siedlung zwischenzeitlich wieder viele Kinder leben, muss geklärt werden, ob dieser Spielplatz eine bauplanungsrechtliche Notwendigkeit für die Siedlung darstellt, und wenn ja, kurzfristig wieder für die ursprünglichen Zwecke verfügbar gemacht werden. Ansonsten ist aber zumindest dafür Sorge zu tragen, dass den Verkehrssicherungspflichten für dieses Grundstück entsprochen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 Aktenzeichen: 67 2
Neue Fußgängerbrücke über die Nidda im Bereich des Berkersheimer Reitplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 283/10 vom 07.08.2012 Betreff: Neue Fußgängerbrücke über die Nidda im Bereich des Berkersheimer Reitplatzes Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es etwa unter Nutzung der Mittel des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main möglich ist, eine neue Fußgängerbrücke über die Nidda im Bereich des Berkersheimer Reitplatzes zu schaffen. Begründung: Seit Eröffnung der Brücke im Nordpark führt wieder ein wunderschöner Fußweg von Bonames durch die Felder am nördlichen Niddaufer direkt auf Berkersheim zu. Dieser ist durch Mittel der Flurbereinigung auch mit Sitzbänken für Erholungssuchende äußerst attraktiv gestaltet. Leider führt dieser Weg aber nicht nach Berkersheim, weil es keine Brücke gibt. Fußgänger, die nach Berkersheim wollen, müssen sich erst nach Harheim wenden, um dort die Brücke der Berkersheimer Bahnstraße zu nehmen, die aber auch schlecht zu erreichen ist, weil man zunächst ein ganzes Stück den Eschbach hinaufgehen muss, um wiederum zur Brücke über den Eschbach zu kommen. Insofern wäre eine Fußgängerbrücke im Bereich des Berkersheimer Reitplatzes eine äußerst sinnvolle Ergänzung des Wegenetzes. Nach Auskunft eines Bürgers, der diese Idee schon lange verfolgt, wurden entsprechende Planungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung bereits in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts verfolgt. Insofern wäre zu prüfen, ob diese nun nicht endlich, etwa aus Mitteln des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main, realisiert werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1686 Aktenzeichen: 66 2
Haltelinien an der Kreuzung Am Dachsberg/Am Honigberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1152 entstanden aus Vorlage: OF 250/10 vom 22.04.2012 Betreff: Haltelinien an der Kreuzung Am Dachsberg/Am Honigberg Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz der teils sehr schnell fahrenden Fahrradfahrer sowie zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich zwischen den Straßen Am Dachsberg und Am Honigberg Haltelinien anzubringen. Begründung: Auf der abschüssigen Straße ergeben sich durch hohe Geschwindigkeiten gefährliche Situationen. Eine Entschärfung des unübersichtlichen Kreuzungsbereiches ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1080 Aktenzeichen: 32 1
Hinweisschild auf Berkersheim an der Harheimer Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1065 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 02.04.2012 Betreff: Hinweisschild auf Berkersheim an der Harheimer Brücke Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Harheimer Brücke auf dem Niddauferradweg ein Hinweisschild auf Berkersheim und den Berkersheimer Bahnhof angebracht wird. Begründung: An der Harheimer Brücke auf dem Niddauferradweg befindet sich kein Hinweisschild auf Berkersheim. Gerade für Radfahrer, die flußabwärts fahren und in Berkersheim eine Rast einlegen oder mit der Bahn zurückfahren wollen, ist nicht ersichtlich, dass für sie der kürzeste Weg nach Berkersheim die Berkersheimer Bahnstraße ist. Gerade zu Beginn der Radfahrsaison sollte dieser Mangel abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1079 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradspur für Zufahrt zum S-Bahnhof Frankfurt-Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 948 entstanden aus Vorlage: OF 59/14 vom 26.02.2012 Betreff: Fahrradspur für Zufahrt zum S-Bahnhof Frankfurt-Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, für die Berkersheimer Bahnstraße eine separate Fahrradspur zu planen und im Zuge von anstehenden Sanierungs- oder Baumaßnahmen einzurichten. Begründung: Während für Fußgänger ein separater (und sicherer) Gehweg besteht, müssen sich Fahrradfahrer den Weg zu oder vom S-Bahnhof Frankfurt-Berkersheim hauptsächlich mit den Kleinbussen der Linie 25 teilen. Obwohl nach der StVO rechtlich gleichberechtigt, führen diese Begegnungen häufig zu Gefahrensituationen für die Fahrradfahrer, da sich diese, im Bestreben dem Bus Platz zu machen, über einen hohen Bordstein auf den Gehweg flüchten, um zu vermeiden, durch einen möglicherweise zu geringen Seitenabstand zu den überholenden Bussen in Gefahr zu geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 948 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OM 948 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Hundetütenspender an der Kreuzung „Am Hohlacker/An der Roseneller“ und bessere Kennzeichnung der Hundetütenspender in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 631 entstanden aus Vorlage: OF 117/10 vom 14.11.2011 Betreff: Hundetütenspender an der Kreuzung "Am Hohlacker/An der Roseneller" und bessere Kennzeichnung der Hundetütenspender in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Kreuzung "Am Hohlacker/An der Roseneller" an dem dortigen Mülleimer ein Hundetütenspender angebracht wird und dieser neue Hundetütenspender und alle weiteren Hundetütenspender in Berkersheim deutlicher gekennzeichnet werden. Begründung: An den Zugängen zum Berkersheimer Feld von der Straße "Am Dachsberg" sind mittlerweile dankenswerterweise drei Hundetütenspender angebracht worden. Dadurch sollte für das obere "Berkersheimer Feld" nun eine ausreichende Versorgung sichergestellt sein. Die Spender sind allerdings äußerst unscheinbar, sodass sie gerade von Fremden sicherlich leicht übersehen werden. Um im Interesse der Bauern auch solche Hundeführer an ihre Pflichten zu erinnern, wäre es sinnvoll, diese Hundetütenspender deutlich zu kennzeichnen. Ferner gehen auch viele Hundeführer mit Ihren Hunden an der Kreuzung "Am Hohlacker/An der Roseneller" in die östlich von Berkersheim gelegenen Felder. Hier ist ohnehin ein Mülleimer vorhanden, sodass das Anbringen eines Hundetütenspenders hier eine unproblematische Ergänzung darstellen würde. Paten für den Hundetütenspender haben sich bereitgefunden und können benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 425 Aktenzeichen: 67 0
Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2011 OF 222/14 vom 03.01.2011 Betreff: Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen bzw. Vereinbarungen mit der FES sicherzustellen, dass im Winter a) der Weg zwischen Harheim und Bonames neben der K812 (Harheimer Weg) und der Rad- und Fußweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (Erlenbacher Stadtweg) sowie b) der Verbindungsweg zwischen Harheim und der S-Bahnhaltestelle Berkersheim grundsätzlich von Schnee und Eis geräumt und damit auch für Fußgänger passierbar werden. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass bei winterlichen Verkehrsverhältnissen alle Verkehrsteilnehmer mit Einschränkungen rechnen müssen und wichtige und viel befahrene Straßen bevorzugt geräumt werden. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass Fußgänger angesichts des wegen Schnee und Eis unpassierbaren Fuß- und Radweges dauerhaft auf die geräumte und vermeintlich sicherere Landstraße ausweichen müssen. Wegen der ausbleibenden Räumung war die Berkersheimer Bahnstraße für die Buslinie 25 nur schwierig befahrbar. Zudem mussten Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, da der Gehweg unpassierbar war. Dennoch muss im Winter grundsätzlich der entsprechend risikoarme Zuweg zur nächstgelegenen S-Bahnstation auch für Fußgänger möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 585 Aktenzeichen: 79 4
Fußweg am Heiligenstockweg zwischen Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2008, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 672/10 vom 10.11.2008 Betreff: Fußweg am Heiligenstockweg zwischen Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, einen sicheren Fußweg am Heiligenstockweg zwischen der Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim zu schaffen. Begründung: Fußgänger nutzen den Grüngürtel jenseits der B 3 aus Berkersheimer Sicht zur Erholung. Wenn sie von der Brücke zur Straße Am Kalten Berg zurückkehren wollen, wo sich direkt ein Fußweg Richtung Berkersheimer Hohl anschließt, müssen sie entlang des Heiligenstockwegs auf der Fahrbahn gehen, was an dieser Stelle sehr unübersichtlich ist, weil es mehrere Kurven gibt. Die dort deswegen vorgeschriebenen 30 km/h werden selten eingehalten. Im Interesse der Fußgänger wäre es deshalb sinnvoll, entlang des Heiligenstockwegs einen Fußweg einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 738 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 07.09.2008 Betreff: Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die öffentlichen Wege im Grüngürtel und den Auen (Baumstücke - Streuobstwiesen) in der Gemarkung Harheim zu kennzeichnen, 1.1 an markanten Stellen Freizeitaktive zusätzlich darauf hinzuweisen, unbedingt auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben. 2. die von der Bevölkerung unbefugt genutzten Flächen zum aktuellen Rohlandbaupreis aufzukaufen, sofern der Schutz privaten Geländes nicht ausreichend durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden kann, 2.1 kein Karten- oder Werbematerial mehr herauszugeben, das Pfade und Wege über Flure privater Eigentümer ausweist, als seien diese Wegeverbindungen öffentlicher Raum, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg". 3. zu berichten, wie derzeit der Feldschutz seinen Dienst verrichtet. Begründung: Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, dass Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger, mit oder ohne Hund, in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art "Gewohnheitsrecht" entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl von Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die oft über den einfachen Mundraub weit hinausgehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg". Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und das Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragende sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2009, ST 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.10.2008, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OA 738 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 738 wird abgelehnt. c) Der Ziffer 2.1 der Vorlage OA 738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP und NPD (= Annahme) 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OA 738 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 738 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a): CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) zu b): CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OA 738 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 738 wird abgelehnt. c) Der Ziffer 2.1 der Vorlage OA 738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 84 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OA 738 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 738 wird abgelehnt. c) Der Ziffer 2.1 der Vorlage OA 738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD, BFF, REP und NPD (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF, REP und NPD (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE, BFF, REP und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4899, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 79 1
Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 618 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 11.02.2008 Betreff: Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: OM 1447/07; ST 1839/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn den Bauverkehr durch die Stadtteile Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim auf ein Mindestmaß zu beschränken. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen und zu berichten, ob der Bauverkehr über provisorische Baustellenabfahrten von der B 3a und der A 661 abgewickelt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1839/07 zur OM 1447/07 das Konzept für den Bauverkehr im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn vorgelegt. Danach ist eine Andienung der Baumaterialien über den Schienenweg weitgehend ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn AG plant dabei sämtlichen Baustellenverkehr im Bereich des Ortsbezirks 10, wie sich aus der mitgelieferten Skizze ergibt, alleine über die Straßen Am Dachsberg/Berkersheimer Bahnstraße durch Berkersheim, was für den gesamten Baustellenbereich zwischen Berkersheim und Bad Vilbel anscheinend die einzige Zufahrt darstellt, und über den Berkersheimer Weg sowie die Homburger Landstraße durch die Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames abzuwickeln. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Wohngebiete mit teilweise sehr engen Straßen. In der Berkersheimer Bahnstraße steht teilweise nicht einmal ein Bürgersteig zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich sind Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten unterwegs, was nach Auskunft des Magistrats nur aufgrund des engen Miteinanders von Kraftfahrzeugführern und Fußgängern möglich ist. In Anbetracht der Tatsache, dass für dieses Bauvorhaben nur für die erforderlichen Lärmschutzwände ungeheure Mengen an Baumaterial angeliefert werden müssen, und dass aus betriebstechnischen Gründen ein Bau meistens nachts erfolgen muss, ist eine solche Planung für die Anwohner unzumutbar, zumal die Bauzeit sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken wird. Eine derartige Belastung wäre für die Anwohner unzumutbar. Zudem würde sie erhebliche finanzielle Belastungen für den Vorhabenträger generieren, alleine um die sich daraus ergebenden Einschränkungen der Nutzbarkeit der Wohnungen auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.07.2008, B 432 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD Beschlussausfertigung(en): § 3888, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 Aktenzeichen: 69 1
Spielplatz für den östlichen Teil von Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 409/10 vom 04.09.2007 Betreff: Spielplatz für den östlichen Teil von Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo es möglich ist, einen zusätzlichen Spielplatz für den östlichen Teil von Berkersheim einzurichten. Begründung: In der Anhörung zur zukünftigen Struktur der Stadtteile Frankfurter Berg und Berkersheim am 28.08.2007 hat die zuständige stellvertretende Leiterin des Grünflächenamts, Frau Appel, zu Recht darauf hingewiesen, dass für den Kernort in Berkersheim nur ein Spielplatz unterhalb der Kirche zur Verfügung steht. Dieser ist für den östlichen Teil von Berkersheim mit kleinen Kindern nur schlecht durch enge Straßen, die teilweise nur sehr enge bzw. gar keine Bürgersteige aufweisen, zu erreichen. Der in der Siedlung Am Hohlacker vorgesehene und ursprünglich eingerichtete Spielplatz ist vor Jahren von einem Privatmann aufgekauft und abgesperrt worden. Er verwildert seitdem, sodass eine akute Unterversorgung mit Spielplätzen für diesen Bereich besteht. Es wäre deshalb wünschenswert, für den östlichen Bereich von Berkersheim einen Spielplatz einzurichten, wobei dieser sinnvoller Weise mit einer weiteren Aufwertung des dort verlaufenden Grüngürtels der Stadt Frankfurt verbunden werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2007, ST 1886 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Aktenzeichen: 67 2
Ideen
Keine Ideen gefunden.