Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1886 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 08.01.2013
Betreff: Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, auf dem Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker noch zwei legale Parkplätze einzurichten und den übrigen Bürgersteig so abzusichern, dass er nicht mehr zugeparkt wird.
Begründung: Der Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker ist teilweise sehr breit, sodass dort etwa zwei Fahrzeuge parken könnten. Der übrige Teil des Bürgersteigs ist aber keinesfalls geeignet, um dort zu parken, weil in diesem Bereich viele Kinder auf dem Weg zur Michaelis-Kita unterwegs sind und teilweise auch mit Kinderfahrzeugen den Bürgersteig befahren. Es ist aber zunehmend zu beobachten, dass auch dieser enge Teil des Bürgersteigs zugeparkt wird, sodass Kinder nicht mehr passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2013OFOF 380/10Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am HohlackerOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1886Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am HohlackerDirektanregung
- 19. April 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 546Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am HohlackerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats