Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 22.09.2008, OA 738 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 07.09.2008
Betreff: Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die öffentlichen Wege im Grüngürtel und den Auen (Baumstücke - Streuobstwiesen) in der Gemarkung Harheim zu kennzeichnen, 1.1 an markanten Stellen Freizeitaktive zusätzlich darauf hinzuweisen, unbedingt auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben. 2. die von der Bevölkerung unbefugt genutzten Flächen zum aktuellen Rohlandbaupreis aufzukaufen, sofern der Schutz privaten Geländes nicht ausreichend durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden kann, 2.1 kein Karten- oder Werbematerial mehr herauszugeben, das Pfade und Wege über Flure privater Eigentümer ausweist, als seien diese Wegeverbindungen öffentlicher Raum, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg". 3. zu berichten, wie derzeit der Feldschutz seinen Dienst verrichtet.
Begründung: Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, dass Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger, mit oder ohne Hund, in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art "Gewohnheitsrecht" entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl von Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die oft über den einfachen Mundraub weit hinausgehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg". Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und das Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragende sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2008OFOF 129/14Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. September 2008Sie sind hierOAOA 738Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelAnregung
- 16. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 120Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a): CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) zu b): CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD, BFF, REP und NPD (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF, REP und NPD (= Annahme) zu c) CDU, GRÜNE, BFF, REP und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren)