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Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel

Vorlagentyp: OFBFF
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, daß Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger mit oder ohne Hund in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art „Gewohnheitsrecht“ entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl an Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die geht oft über den einfachen Mundraub weit hinaus gehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg. Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragend sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich.

Inhalt

Antrag vom 07.09.2008, OF 129/14

Betreff:

Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel

Der Ortsbeirat möge beschließen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:

  1. Die öffentlichen Wege im Grüngürtel und den Auen (Baumstücke - Streuobstwiesen) in der Gemarkung Harheim werden gekennzeichnet. 1.1 An markanten Stellen werden Freizeit-Aktive zusätzlich darauf hingewiesen, unbedingt auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben.
  2. Wenn der Schutz privaten Geländes nicht ausreichend durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden kann, soll die Stadt, die von der Bevölkerung unbefugt genutzten Flächen, zum aktuellen Rohlandbaupreis aufkaufen. 2.1 Die Stadtverwaltung gibt kein Karten- oder Werbematerial mehr heraus, das Pfade wie Wege über Flure privater Eigentümer ausweist, als seien diese Wegeverbindungen öffentlicher Raum, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg.
  3. Der Magistrat berichtet, wie derzeit der Feldschutz seinen Dienst verrichtet. Begründung: Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, daß Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger mit oder ohne Hund in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art "Gewohnheitsrecht“ entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl an Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die geht oft über den einfachen Mundraub weit hinaus gehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg. Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragend sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich. Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. September 2008Sie sind hier
    OFOF 129/14Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 22. September 2008OAOA 738Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelAnregung
  3. 16. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 120Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 25 · 22.09.2008
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 738 2008 Die Vorlage OF 129/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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