Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, daß Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger mit oder ohne Hund in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art „Gewohnheitsrecht“ entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl an Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die geht oft über den einfachen Mundraub weit hinaus gehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg. Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragend sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich.
Inhalt
Antrag vom 07.09.2008, OF 129/14
Betreff:
Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
Der Ortsbeirat möge beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Die öffentlichen Wege im Grüngürtel und den Auen (Baumstücke - Streuobstwiesen) in der Gemarkung Harheim werden gekennzeichnet. 1.1 An markanten Stellen werden Freizeit-Aktive zusätzlich darauf hingewiesen, unbedingt auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben.
- Wenn der Schutz privaten Geländes nicht ausreichend durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden kann, soll die Stadt, die von der Bevölkerung unbefugt genutzten Flächen, zum aktuellen Rohlandbaupreis aufkaufen. 2.1 Die Stadtverwaltung gibt kein Karten- oder Werbematerial mehr heraus, das Pfade wie Wege über Flure privater Eigentümer ausweist, als seien diese Wegeverbindungen öffentlicher Raum, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg.
- Der Magistrat berichtet, wie derzeit der Feldschutz seinen Dienst verrichtet. Begründung: Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, daß Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger mit oder ohne Hund in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art "Gewohnheitsrecht“ entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl an Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die geht oft über den einfachen Mundraub weit hinaus gehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z.B. in Harheim und Nieder Eschbach am Honigberg. Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragend sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich. Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2008Sie sind hierOFOF 129/14Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. September 2008OAOA 738Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelAnregung
- 16. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 120Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)