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Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2009, ST 120

Betreff: Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel Zu Punkt 1: Eine Kennzeichnung der öffentlichen Wege im GrünGürtel und in den Auen ist bis auf die Stadtwaldschneisen oder Wege, die nach bekannten Persönlichkeiten benannt werden, nicht üblich und auch nicht vorgesehen. Im Falle des Rundweges im GrünGürtelpark Nieder-Eschbach wird an der betreffenden Stelle mit einem Schild darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatweg handelt und die im alten Faltblatt bezeichnete "Abkürzung 1“ zu benutzen ist. Restexemplare des alten Faltblattes sind eingezogen worden. In der Neuauflage wird der Rundweg ausschließlich auf städtischen Parzellen verlaufen. Auch im Stadtatlas "Freizeiterlebnis Frankfurt am Main“ wurde die Karte berichtigt, d.h. der Stadtatlas wird nur in der berichtigten Fassung angeboten. Zu Punkt 3: Durch uniformierte Kräfte des Ordnungsamtes erfolgen seit Jahrzehnten Kontrollen zur Gefahrenabwehr in den Außenbereichen und der Feldgemarkung. Dort wird vor allem die Einhaltung von Verbotsbestimmungen nach den Vorschriften des Landschafts- und Naturschutzes überwacht. Die Bestreifung erfolgt lage- und bedarfsorientiert. Insbesondere in den Sommer- und Herbstmonaten werden diese Bereiche verstärkt überwacht, um beispielsweise dem Deliktbereich Feldentwendung entgegenzuwirken oder die illegale Nutzung der Feldwege als "Schleichwege“ zu unterbinden. Sofern es im Bereich des Ortsbeirats durch Diebstähle geschädigte Landwirtinnen und Landwirte oder Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer geben sollte, werden diese gebeten, zum Zeitpunkt der Feststellung unverzüglich das örtlich zuständige Polizeirevier zu benachrichtigen. Das Ordnungsamt wird auch zukünftig im Rahmen von gezielten Stadtteilstreifen und Sonderaktionen die Außenbereiche überwachen. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. September 2008OFOF 129/14Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 22. September 2008OAOA 738Schutz der Privatsphäre im GrüngürtelAnregung
  3. 16. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 120Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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