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Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost

Vorlagentyp: OFFDP
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können.

Inhalt

Antrag vom 20.10.2014, OF 698/10

Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint.

Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2014BB 369Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-OstMagistratsbericht
  2. 20. Oktober 2014Sie sind hier
    OFOF 698/10Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost
    Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 36 · 04.11.2014
TO I, TOP 24
Angenommen
Punkt 3: Die Vorlage OF 698/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 697/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 698/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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