Meine Nachbarschaft: Taunustor
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Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 439/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen. 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende. 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße. 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahn-Trasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (Schatten spendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung mit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 439/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahntrasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (schattenspendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung kit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 439/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2193 2022 Die Vorlage OF 439/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für zu Fuß Gehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass zu Fuß G ehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für zu Fuß Gehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal zu Fuß Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 419/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für Fußgehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass Fußgehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für Fußgehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur Sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2017 2022 Die Vorlage OF 419/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 342/1 vom 26.02.2022 Betreff: Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Straße Taunustor sicherer zu machen. Dazu soll der gesamte Radweg rot eingefärbt und Piktogramme erneuert werden. Ebenso soll, wenn es die verkehrliche Situation zulässt, der Radweg durch bauliche Maßnahmen vom motorisierten Individualverkehr getrennt werden. Begründung: Der Radweg in der Straße Taunustor ist für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen schlecht zu erkennen. Zudem ist es gerade im Berufsverkehr für Radfahrer äußerst gefährlich, dort auf dem Radweg zu fahren. Autos, die aus der Großen Gallusstraße kommen, wollen teilweise rechts abbiegen und überqueren dann den Radweg, oft auch erst spät. Wie auf den Fotos zu sehen ist, entstehen dadurch dort sehr gefährliche Situationen für Radfahrer. Der Radfahrer befindet sich zwischen zwei Autospuren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, bevor ein Radfahrer von Autos zerquetscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1572 Aktenzeichen: 32 1
Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 362/1 vom 13.02.2022 Betreff: Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem Fußgängerübergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße abzusenken und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus soll auf jeder Straßenseite jeweils ein Poller entfernt werden, sodass ein bequemes Queren der Straße auch für Personen mit breiteren Kinderwagen, Lastenrad oder Rollstuhl ohne langes Manövrieren möglich ist. Begründung: Durch die Baustelle für den Central Business Tower wurde der Fußweg entlang der Junghofstraße nördlich der Neuen Mainzer Straße sowie die beiden Fußgängerüberwege an der Kreuzung über die Junghofstraße und die Neue Mainzer Straße gesperrt. Ein Ersatz wurde östlich der Kreuzung geschaffen. Dieser Übergang, der vermutlich bis 2028 erhalten bleibt, ist nicht barrierefrei gestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1483 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
Weiter lesenKonsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenBaustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 358/1 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Tower (CBT) an der Neuen Mainzer Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, so dass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch LKW in entgegengesetzte Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu-und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde LKWs bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße aufs Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass LKWs nicht unnötig innerhalb Anlagenrings über Neue Mainzer, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden LKWs betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 28 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor der Vorlage OF 358/1 um den folgenden Wortlaut zu ergänzen: "Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1830 2022 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 358/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen bei Starkregen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 342/1 Betreff: Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Straße Taunustor sicherer zu machen. Dazu soll der gesamte Radweg rot eingefärbt und Piktogramme erneuert werden. Ebenso soll, wenn es die verkehrliche Situation zulässt, der Radweg durch bauliche Maßnahmen vom MIV getrennt werden. Begründung: Der Radweg in der Straße Taunustor ist für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen schlecht zu erkennen. Zudem ist es gerade im Berufsverkehr für Radfahrer äußerst gefährlich, dort auf dem Radweg zu fahren. Autos, die aus der Großen Gallusstraße kommen, wollen teilweise rechts abbiegen und überqueren dann den Radweg, oft auch erst spät. Wie auf den Fotos zu sehen ist entstehen dadurch dort sehr gefährliche Situationen für Radfahrer. Der Radfahrer befindet sich zwischen zwei Autospuren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, bevor ein Radfahrer von Autos zerquetscht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1817 2022 Die Vorlage OF 342/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
Weiter lesenHinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1709 entstanden aus Vorlage: OF 320/5 vom 15.01.2022 Betreff: Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen Vorgang: OM 1587/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "Kultura-Trail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen Natura-Trails werden Kultura-Trails entwickelt (vgl. https://www.naturfreunde-hessen.de/kulturatrails). Dabei handelt sich um Wege, die den Menschen die Kultur vor ihrer Haustür näherbringen möchte. Gegenstand sind historische Zusammenhänge, Erinnerungskultur, Elemente der Industriekultur und die Auseinandersetzung mit nachhaltigem Handeln. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten Kultura-Trail Hessens entwickelt. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp Komoot abgegangen werden. Die Route beginnt an der Friedensbrücke und endet an der Taunusanlage. Die Hinweistafel richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen. Es sollen sowohl eigenständige Erkundungen des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Der Ortsbeirat 1 hat ebenfalls einer Anregung zur Errichtung einer Hinweistafel am Endpunkt in der Taunusanlage gestellt. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck können in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1274 Aktenzeichen: 51
Barrierefreier Übergang an der Junghofstraße/Ecke Neue Mainzer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2022, OF 362/1 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Junghofstraße/Ecke Neue Mainzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteine an dem Fußgängerübergang auf der Neuen Mainzer Straße Ecke Junghofstraße abzusenken und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus soll auf jeder Straßenseite jeweils ein Poller entfernt werden, so dass ein bequemes Queren der Straße auch mit breiteren Kinderwägen, Lastenrad oder Rollstuhl ohne langes Manövrieren möglich ist. Begründung: Durch die Baustelle für den Central Business Tower wurde der Fußweg entlang der Junghofstraße nördlich der Neuen Mainzer Straße sowie die beiden Fußgängerüberwege an der Kreuzung über die Junghofstraße und die Neue Mainzer Straße gesperrt. Ein Ersatz wurde östlich der Kreuzung geschaffen. Dieser Übergang, der vermutlich bis 2028 erhalten bleibt, ist nicht barrierefrei gestaltet. Quelle: eigene Aufnahme Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1834 2022 Die Vorlage OF 362/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenHinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt an der Taunusanlage aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1587 entstanden aus Vorlage: OF 316/1 vom 22.01.2022 Betreff: Hinweistafel für den Kultura-Trail der NaturFreunde Frankfurt an der Taunusanlage aufstellen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "Kultura- Trail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, in der Taunusanlage in Sichtweite des Marshall-Brunnens aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen Natura-Trails werden Kultura-Trails entwickelt. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten Kultura-Trail Hessens gestartet. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp Komoot abgegangen werden. Der Hafenarbeiter auf der Friedensbrücke ist der Beginn der Route, in der Taunusanlage das Ende. Die Hinweistafel soll an dem Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Touristinnen und Touristen informieren. Es soll sowohl eine eigenständige Erkundung des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Im für den südlichen Teil der Friedensbrücke zuständigen Ortsbeirat 5 wird ebenfalls ein Antrag auf Unterstützung einer Tafel für den Startpunkt eingereicht. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1098 Aktenzeichen: 41
Hinweistafel für den KulturaTrail der Naturfreunde Frankfurt an der Taunusanlage aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 316/1 Betreff: Hinweistafel für den KulturaTrail der Naturfreunde Frankfurt an der Taunusanlage aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "KulturaTrail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, in der Taunusanlage in Sichtweite des Marshall-Brunnens aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen NATURA-Trails werden KULTURA-Trails entwickelt. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten KULTURA-TRAIL Hessens gestartet. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp komoot abgegangen werden. Der Hafenarbeiter auf der Friedensbrücke ist der Beginn der Route, in der Taunusanlage das Ende. Die Hinweistafel soll an dem Thema interessierte Bürger*innen und Tourist*innen informieren. Es soll sowohl eine eigenständige Erkundung des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Im für den südlichen Teil der Friedensbrücke zuständigen Ortsbeirat 5 wird ebenfalls ein Antrag auf Unterstützung einer Tafel für den Startpunkt eingereicht. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1587 2022 Die Vorlage OF 316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHinweistafel für den KulturaTrail der Naturfreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2022, OF 320/5 Betreff: Hinweistafel für den KulturaTrail der Naturfreunde Frankfurt unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufstellen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zusammen mit den NaturFreunden Frankfurt eine Infotafel mit QR-Code zur Route "KulturaTrail Frankfurt", die sich mit dem Arbeits- und Kulturleben Frankfurts beschäftigt, unter der Friedensbrücke am Sachsenhäuser Mainufer aufzustellen. Begründung: Angelehnt an die 18 hessischen NATURA-Trails werden KULTURA-Trails entwickelt. [1] Dabei handelt sich um Wege, die den Menschen die Kultur vor ihrer Haustür näherbringen möchte. Gegenstand sind historische Zusammenhänge, Erinnerungskultur, Elemente der Industriekultur und die Auseinandersetzung mit nachhaltigem Handeln. Die NaturFreunde Hanau-Rodenbach haben im vergangenen Jahr den ersten KULTURA-TRAIL Hessens entwickelt. Nun wird die Ortsgruppe Frankfurt der NaturFreunde einen weiteren eröffnen. Er beschäftigt sich mit dem Arbeits- und Kulturleben der Stadt und kann mit der Wanderapp komoot abgegangen werden Die Route beginnt an der Friedensbrücke und endet an der Taunusanlage. Die Hinweistafel richtet sich an interessierte Bürger*innen und Tourist*innen. Es sollen sowohl eigenständige Erkundungen des Weges möglich sein als auch geführte Touren angeboten werden. Der Ortsbeirat 1 möchte ebenfalls einen Antrag zur Errichtung einer Hinweistafel am Endpunkt in der Taunusanlage stellen. Die Herstellung der Hinweistafel sowie Layout und Druck können in Abstimmung mit der Stadtverwaltung von den NaturFreunden übernommen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1709 2022 Die Vorlage OF 320/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenAlkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 09.01.2022 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Magistrat wird dringend gebeten, im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes 1. das mit der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise wird der Magistrat dringend gebeten, in der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig eine Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar ist, dass immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbezirks 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o. Ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke, wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, sodass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53 0
Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 284/1 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Ortsbeirat möge im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes beschließen: 1. Der Magistrat wird dringend aufgefordert, das mit Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, In der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbeirates 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, so dass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 58 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 284/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1377 2022 Die Vorlage OF 284/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1134 entstanden aus Vorlage: OF 241/1 vom 03.11.2021 Betreff: Verständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung Der Magistrat wird gebeten, auf RMV, traffiQ und VGF einzuwirken, dass die durch Bauarbeiten veränderten temporären Streckenführungen von Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen früher und verständlicher an die Fahrgäste kommuniziert werden. Denn nicht immer liegt es zuletzt bei den Fahrgästen, welche der angebotenen Informationen sie bereit sind aufzunehmen, sondern an komplizierten Grafiken und unverständlichen Texten. Begründung: Wann immer gerade zu Ferienzeiten baustellenbedingt Streckenführungen von öffentlichen Verkehrsmitteln geändert werden, entsteht Konfusion. Plötzlich fahren Straßenbahnen auf ungewohnten Wegen, wie jetzt gerade während der Herbstferien die Straßenbahnlinien 16 und 17, die plötzlich im Gallus verkehren. Dafür werden bekannte Straßenbahnlinien wie die Linien 14 und 21 eingestellt. Das Problem dabei sind die Kundeninformationen, die man an den Haltestellen findet, wenn man Glück hat. Selbst ortskundige Verkehrsteilnehmende kommen darüber in das Grübeln. Wie sollen sich erst Ortsfremde anhand dieser Grafiken und Beschreibungen orientieren? Besser wären klare Aussagen wie: "In der Zeit vom 11. bis 25. Oktober fährt die Straßenbahnlinie 11 von Fechenheim nicht mehr über den Hauptbahnhof nach Höchst. Bitte steigen Sie an der Haltestelle ‚Hauptbahnhof/Münchener Straße' aus und in die S-Bahn-Linien 3, 4, 5 und 6 im Hauptbahnhof tief, Gleis 104, um. Fahren Sie bis zur S-Bahn-Haltestelle ‚Galluswarte' und steigen Sie dort in die Straßenbahnlinien 11 oder 17 um in Richtung Höchst." Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 578 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Haltestellen Münchener Straße aufräumen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1116 entstanden aus Vorlage: OF 215/1 vom 07.11.2021 Betreff: Haltestellen Münchener Straße aufräumen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" für die wartenden ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer freigehalten werden. Begründung: Die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" sind häufig zugestellt. Nicht nur stellen die ansässigen Händler bei diesen Haltestellen ihre Waren und Lieferungen auf die Straße, sondern hier werden auch immer wieder Fahrräder und E-Roller abgestellt. Dadurch ist die zum Warten nutzbare Fläche der Gehwege sehr schmal, zumal auch viele Fußgänger den Wartebereich passieren. Andererseits ist es auch schwierig, durch die abgestellten Fahrräder und E-Roller hindurch zu den haltenden Straßenbahnen zu kommen. Der Magistrat wird daher gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 573 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Haltestellen „Münchener Straße“ aufräumen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 215/1 Betreff: Haltestellen "Münchener Straße" aufräumen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen Münchener Straße/Hauptbahnhof sowie Weser/Münchener Straße für die wartenden ÖPNV-Nutzer*innen freigehalten werden. Begründung: Die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen Münchener Straße/Hauptbahnhof sowie Weser/Münchener Straße sind häufig zugestellt. Nicht nur stellen die ansässigen Händler bei diesen Haltestellen ihre Waren und Lieferungen auf die Straße, sondern hier werden auch immer wieder Fahrräder und E-Roller abgestellt. Dadurch ist die zum Warten nutzbare Fläche der Gehwege sehr schmal, zumal auch viele Fußgänger den Wartebereich passieren. Andererseits ist es auch schwierig durch die abgestellten Fahrräder und E-Roller hindurch zu den haltenden Straßenbahnen zu kommen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1116 2021 Die Vorlage OF 215/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: SPD
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19 Der Magistrat wird gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43 bis 45 wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden soll: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden anstelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach § 13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der Lkw-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung anstelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6.1 Über den Baulandbeschluss gemäß Vorlage M 220 hinaus (30 Prozent gefördertes Wohnen) sollen 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau (35 Prozent für den 1. und 15 Prozent für den 2. Förderweg), 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 Prozent für u. a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 Prozent für frei finanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6.2 Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkonbegrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z. B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Carsharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante Pkw-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchener Straße exzellent. Anstelle der geplanten Pkw-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 259
Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 175/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19; Beschl. d. StV.-V., § 5783 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6. Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den 2. Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6. Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 175/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2021 Die Vorlage OF 175/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, 1 FDP, LINKE., Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.1: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.2: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 8.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 9.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und Volt gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 12.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 13.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 14.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 15.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 164/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße/Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 2.1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen; 2.2. im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen; 2.3. im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für zu Fuß Gehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können; 2.4. dem Ortsbeirat in einem späteren Bericht zu erläutern, ob - aufg rund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller zu Fuß Gehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während zu Fuß Gehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie zu Fuß Gehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für zu Fuß Gehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche zu Fuß gehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Offene Prostitutionsstätten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 126/1 vom 22.08.2021 Betreff: Offene Prostitutionsstätten Der Magistrat wird gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße. Begründung: Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2170 Aktenzeichen: 32 0
Abfallbehälter im Bahnhofsviertel vor Vandalismus schützen und ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 677 entstanden aus Vorlage: OF 123/1 vom 22.08.2021 Betreff: Abfallbehälter im Bahnhofsviertel vor Vandalismus schützen und ergänzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bahnhofsviertel und angrenzendem Gallus Abfallbehälter angebracht werden können, welche besser vor Vandalismus geschützt sind und bei positivem Ergebnis diese entsprechend umzusetzen, e benso die Anbringung zusätzlicher Behälter bzw. Behälter mit mehr Volumen. Begründung: Insbesondere in der Taunusstraße und Niddastraße werden die bestehenden Abfallbehälter häufig aufgetreten. Ebenso reichen die Behälter stellenweise nicht aus oder fehlen ganz. Dies mindert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern zieht zusätzlich Ratten an. Anwohnende und Mitarbeitende beklagen seit Jahren die mangelnde Hygiene im Viertel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2072 Aktenzeichen: 79 4
Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das große Kunst-Bedürfnis im Bahnhofsviertel stillen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 674 entstanden aus Vorlage: OF 119/1 vom 23.08.2021 Betreff: Das große Kunst-Bedürfnis im Bahnhofsviertel stillen Der Magistrat wird gebeten , Kunstschaffenden die Möglichkeit zu geben, mit Kunstwerken im öffentlichen Raum dem dringenden Bedürfnis vieler Menschen Abhilfe zu schaffen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Stadt, aber vor allem im Bahnhofsviertel ausreichend öffentliche Toiletten. Passiert ist seitdem - mit Ausnahme des Urinals in der Moselstraße nichts. Seit Jahren warten die Menschen auf ein Toilettenkonzept, das seinen Namen verdient. Streit zwischen den Dezernaten hat die Erstellung des Konzeptes verzögert. Vorgelegt wurde dem Ortsbeirat 1 noch immer nichts. Die Skulptur "Frankfurter Schacht" des Künstlers Cyprien Gaillard in der Taunusanlage vereint beispielsweise seit Kurzem gekonnt und kreativ Kunst und Notdurft miteinander. Während der Betrachtung edler Materialien im Inneren des Kunstwerks können menschliche Bedürfnisse gestillt werden. Zugleich weitet der Blick nach oben den Horizont und verspricht neue Eingebungen, um vielleicht doch irgendwann einmal zu einem Toilettenkonzept zu gelangen. Frankfurter Schacht von Cyprien Gaillard (frankfurt-live.com) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1385 Aktenzeichen: 23 21
Fitnessbänke für den Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 706 entstanden aus Vorlage: OF 159/1 vom 21.08.2021 Betreff: Fitnessbänke für den Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, an mehreren Standorten im Bereich des Ortsbezirks 1 Bänke, die in naher Zukunft ausgetauscht/ersetzt werden müssen, als "Fitnessbank" (Modell des Sportkreises Frankfurt) aufzustellen - bevorzugt dann, wenn es mehrere Bänke in der Nähe gibt, sodass weiterhin eine Möglichkeit besteht, sich auch einfach auf eine normale Bank zu setzen. Des Weiteren soll bereits jetzt je mindestens eine Fitnessbank auf der Frankenallee, am Lotte-Specht-Park, in der Gallusanlage, nahe der Hauptwache und am Mainufer aufgestellt werden. Begründung: Die Fitnessbank ist eine Bank, mit der man mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegentreten und dafür den öffentlichen Raum nutzen kann. Die Bank wurde von einem Sportwissenschaftler erfunden und erstmals vom Sportkreis Frankfurt in Fechenheim aufgestellt (siehe auch https://www.sportkreis-frankfurt.de/mediathek-presseinformationen/bericht-171.ht ml). Das sukzessive Aufstellen mehrerer Bänke im Ortsbezirk wäre sinnvoll, da die Fitnessbänke zusätzliche Anreize und Gelegenheiten für Bewegung im öffentlichen Raum schaffen, gleichzeitig aber auch einfach zum Sitzen genutzt werden können. Das Fitnessgerät ähnelt einer herkömmlichen Parkbank, die Rückenlehne zeigt allerdings die Möglichkeit für verschiedene Übungen, die je nach Leistungsniveau unterschiedlich absolviert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2090 Aktenzeichen: 67 0
Das große Kunst-Bedürfnis im Bahnhofsviertel stillen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 119/1 Betreff: Das große Kunst-Bedürfnis im Bahnhofsviertel stillen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Kunstschaffenden die Möglichkeit zu geben, mit Kunstwerken im öffentlichen Raum dem dringenden Bedürfnis vieler Menschen Abhilfe zu schaffen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürger*innen in der gesamten Stadt, aber vor allem im Bahnhofsviertel, ausreichend öffentliche Toiletten. Passiert ist seitdem - mit Ausnahme des Urinals in der Moselstraße: Nichts. Seit Jahren warten die Menschen auf ein Toilettenkonzept, das seinen Namen verdient. Streit zwischen den Dezernaten hat die Erstellung des Konzeptes verzögert. Vorgelegt wurde dem Ortsbeirat 1 noch immer nichts. Die Skulptur "Frankfurter Schacht" des Künstlers Cyprien Gaillard in der Taunusanlage vereint beispielsweise seit Kurzem gekonnt und kreativ Kunst und Notdurft miteinander. Während der Betrachtung edler Materialien im Inneren des Kunstwerks können menschliche Bedürfnisse gestillt werden. Zugleich weitet der Blick nach oben den Horizont und verspricht neue Eingebungen, um vielleicht doch irgendwann einmal zu einem Toilettenkonzept zu gelangen. . Frankfurter Schacht von Cyprien Gaillard (frankfurt-live.com) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 674 2021 Die Vorlage OF 119/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 164/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße / Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf Fußgehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringlich aufgefordert: 1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen. 2. Im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen. 3. Im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für Fußgehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können. 4. Dem Ortsbeirat in einem späterem Bericht zu erläutern, ob - auf Grund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller Fußgehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während Fußgehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie Fußgehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für Fußgehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche Fußgehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 80 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor wie folgt zu ändern: "Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden." Zudem soll die Nummerierung wie folgt geändert werden: 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 707 2021 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/1 wird in der geänderten Fassung Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 118/1 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Vorgang: B 289/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße / Moselstraße entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-Links-Regelung sowie Querungshilfen für Fußgehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr Fußgehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schüler*innen und beschleunigen Fußgehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln auf Grund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht B289 vom 09.08.2021 einer Ausweisung zum verkehrs-beruhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 65 2021 Die Vorlage OF 118/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOffene Prostitutionsstätten
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 126/1 Betreff: Offene Prostitutionsstätten Der Magistrat wird gebeten, auch bei steigenden Coronainzidenzen sicherzustellen, dass die Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1, insbesondere im Bahnhofsviertel, unter Beachtung entsprechender Hygieneauflagen geöffnet bleiben können. Zu diesem Zweck ist im Hinblick auf etwaige Fortschreibungen des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes gegebenenfalls auf die hessische Landesregierung einzuwirken. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße. Begründung: Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 126/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2021 a) Der erste Absatz des Tenors der Vorlage OF 126/1 wird abgelehnt. b) Dem zweiten Absatz des Tenors der Vorlage OF 126/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und 1 LINKE. gegen 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Die PARTEI (= Annahme); 2 GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAbfallbehälter im Bahnhofsviertel vor Vandalismus schützen und ergänzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 123/1 Betreff: Abfallbehälter im Bahnhofsviertel vor Vandalismus schützen und ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es soll geprüft werden, ob im Bahnhofsviertel und angrenzendem Gallus Abfallbehälter angebracht werden können, welche besser vor Vandalismus geschützt sind und bei positivem Ergebnis entsprechend umgesetzt werden. Ebenso die Anbringung zusätzlicher Behälter bzw. Behälter mit mehr Volumen. Begründung: Insbesondere in der Taunusstraße und Niddastraße werden die bestehenden Abfallbehälter häufig aufgetreten. Ebenso reichen die Behälter stellenweise nicht aus oder fehlen ganz. Dies mindert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern zieht zusätzlich Ratten an. Anwohnende und Mitarbeitende beklagen seit Jahren die mangelnde Hygiene im Viertel. . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 677 2021 Die Vorlage OF 123/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und Die PARTEI
Partei: CDU
Weiter lesenFitnessbänke für den Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 159/1 Betreff: Fitnessbänke für den Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an mehreren Standorten im Bereich des Ortsbezirks 1 Bänke, die in naher Zukunft ausgetauscht / ersetzt werden müssen, als "Fitnessbank" (Modell des Sportkreises Frankfurt) aufzustellen - bevorzugt dann wenn es mehrere Bänke in der Nähe gibt, sodass weiterhin eine Möglichkeit besteht, sich auch einfach auf eine ‚normale' Bank zu setzen. Des Weiteren soll bereits jetzt je mind. eine Fitnessbank auf der Frankenallee, am Lotte-Specht-Park, in der Gallusanlage, nahe der Hauptwache und am Mainufer aufgestellt werden. Begründung: Die Fitnessbank ist eine Bank, mit der man mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegentreten und dafür den öffentlichen Raum nutzen kann. Die Bank wurde von einem Sportwissenschaftler erfunden und erstmals vom Sportkreis Frankfurt in Fechenheim aufgestellt (siehe auch https://www.sportkreis-frankfurt.de/mediathek-presseinformationen/bericht-171.ht ml). Das sukzessive Aufstellen mehrerer Bänke im Ortsbezirk wäre sinnvoll, da die Fitnessbänke zusätzliche Anreize und Gelegenheiten für Bewegung im öffentlichen Raum schaffen, gleichzeitig aber auch einfach zum Sitzen genutzt werden können. Das Fitnessgerät ähnelt einer herkömmlichen Parkbank, die Rückenlehne zeigt allerdings die Möglichkeit für verschiedene Übungen, die je nach Leistungsniveau unterschiedlich absolviert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 706 2021 Die Vorlage OF 159/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die PARTEI gegen LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Partei: CDU
Weiter lesenErrichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend und Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 39 entstanden aus Vorlage: OF 91/2 vom 20.06.2021 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend und Ginnheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni Campus Westend und Ginnheim eine Expressbuslinie einzurichten. Die Linie soll folgende Stationen haben: "Hauptbahnhof", "Taunusanlage", "Alte Oper", "Uni Campus Westend" und "Ginnheim". Begründung: Wie aus einer Veröffentlichung der Universität hervorgeht, benötigt die Universität dringend einen direkten und attraktiven Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend. Es erscheint ungünstig, dass die Studierenden und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Universität noch zehn bis 15 Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni Campus Westend an den Hauptbahnhof warten müssen. Wenn es Expressbuslinien zum Flughafen gibt, so kann auch eine Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 39 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 39 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 39 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 667, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 § 1131, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 92 11
Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 entstanden aus Vorlage: OF 73/1 vom 06.06.2021 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Magistrat wird gebeten, die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Hausnummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1758 schreibt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstationen zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im vierten Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden, sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend und Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 91/2 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni Campus Westend und Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni Campus Westend und Ginnheim wird eine Expressbuslinie eigerichtet. Die Linie soll folgende Station haben Hauptbahnhof, Taunusanlage, Alte Oper, Uni Campus und Ginnheim Begründung: Wie aus Veröffentlichung der Universität hervorgeht, benötigt die Universität dringend einen direkten und attraktiven Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend. Es erscheint ungünstig, dass die Studierenden und die Mitarbeiter:innen der Universität noch 10 bis 15 Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni Campus Westend an den Hauptbahnhof warten müssen. Wenn es Express Buslinien zum Flughafen gibt, so kann auch eine Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Universität Campus Westend eingerichtet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung OA 39 2021 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradreparaturstation in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Nummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der ST 1758 sagt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstaitonen zwischen Düsseldorfert Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im 4.Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 389 2021 Die Vorlage OF 73/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 35/1 vom 11.05.2021 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62 bis 64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Antrag vom 04.06.2025, OF 1656/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 Aktenzeichen: 66 2
Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 15.05.2021 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunusstraße und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich, ihre Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 35/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62-64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüber liegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Radbügel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 194 2021 Die Vorlage OF 35/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7315 entstanden aus Vorlage: OF 1556/1 vom 02.02.2021 Betreff: Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren Vorgang: OIB 534/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. koordinierte Maßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Reduzierung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel im Bereich zwischen Münchener Straße und Niddastraße ergreifen zu lassen. Hierzu sollen 1. Meldungen über wilde Brutstätten von Tauben im oben genanntem Bereich - sofern sie von Mitarbeitenden des Magistrats festgestellt oder von Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückeigentümern oder Mieterinnen bzw. Mietern dem Magistrat gemeldet werden - an den Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. weitergeleitet werden. Dies mit dem Ziel, dass Vereinsmitglieder regelmäßig Zugang zu den Brutstätten erhalten, um a) Gelege durch Gipseier zu ersetzen und b) gegebenenfalls eine Reinigung vorzunehmen; 2. Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer in geeigneter Weise (Anschreiben [z. B. Bescheiden über Grundbesitzabgaben beiliegend], Information im Amtsblatt, Aushang im Schaukasten des Ortsbeirats, Pressemitteilungen) informiert werden und auch um Weitergabe der Information an Mieterinnen bzw. Mieter gebeten werden. 3. Der Magistrat beschafft zur Unterstützung der Aktion 3000 Gipseier und stellt diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung. Begründung: Ein großer Teil der heutigen Taubenpopulation in Großstädten stammt von als Haustieren gehaltenen Tauben ab. Sie wurden von Menschen domestiziert und haben sich gut an die Bedingungen der Städte angepasst. Aus unzähligen Fütterungen und herumliegendem Abfall aus Essensverteilaktionen im Viertel besteht ein großes Nahrungsüberangebot. Tauben benötigen normalerweise sechs bis acht Stunden, um den Futterbedarf eines Tages zu finden. In dieser Zeit findet keine Vermehrung, Brüten oder Brutpflege statt. Finden Tauben - wie im Frankfurter Bahnhofsviertel - Futter in großen Mengen und leicht erreichbar vor, sind sie in wenigen Minuten satt und können die übrige Zeit der Vermehrung widmen. Fütterungsverbote sind nur sehr begrenzt durchsetzbar. Teilweise werden Fütterungen von psychisch kranken Menschen durchgeführt, zum größten Teil aber aus falsch verstandener Tierliebe. Auch der Eintrag von Essensresten in das Viertel durch Nahrungsausgaben an Drogenabhängige und Obdachlose geschieht mit helfender Absicht und lässt sich seit Jahren nicht mindern. Das zur Ernährung von Tauben ungeeignete Nahrungsangebot führt zu Erkrankungen und unnötigem Leid bei den Tieren. Durch die hohe Anzahl an Tauben entstehen Schäden an Gebäuden, und Menschen fühlen sich - wegen des Taubenkots - an vielen Orten unwohl. Die Tiere - insbesondere die Jungtiere - leben teilweise unter erbärmlichen Umständen, sie erleiden durch teure Versuche zur Vergrämung schwerste Verletzungen. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Taubenpopulation, zur Minderung von Gebäudeschäden und zur Verbesserung des Reinigungszustandes ist der Austausch der Gelege durch Gipseier. Diesen führen die Mitglieder des Stadttaubenprojekts in ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2021, OIB 534 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1236 Aktenzeichen: 32 0
Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
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