Offene Prostitutionsstätten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 trotz steigender Coronainzidenzen offen zu halten und Maßnahmen gegen Straßenprostitution zu ergreifen. Dies soll die Verlagerung der Prostitution in Wohnungen und Hotels verhindern und die Sicherheit der Prostituierten gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, auch bei steigenden Coronainzidenzen sicherzustellen, dass die Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1, insbesondere im Bahnhofsviertel, unter Beachtung entsprechender Hygieneauflagen geöffnet bleiben können. Zu diesem Zweck ist im Hinblick auf etwaige Fortschreibungen des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes gegebenenfalls auf die hessische Landesregierung einzuwirken. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße.
Begründung
Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021Sie sind hierOFOF 126/1Offene ProstitutionsstättenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. September 2021OMOM 678Offene ProstitutionsstättenDirektanregung
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2170Offene ProstitutionsstättenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und 1 LINKE. gegen 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Die PARTEI (= Annahme); 2 GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)