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Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2018, OF 507/11 Betreff: Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bürgersteiges Ecke Rümelinstraße / Max-Hirsch-Straße in Höhe des Fußweges zum Engelsplatz mit Pollern, Stangen oder anderen geeigneten Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen, um den Fußweg für die Überquerung der Rümelinstraße freizuhalten. Begründung: Vom Engelsplatz führt ein Fußweg zur Rümelinstraße, für die Überquerung der Rümelinstraße - Richtung Max Hirsch Straße wurde der Bordstein hier abgesenkt. Dieser Fußübergang wird jedoch regelmäßig zugeparkt. Insbesondere für Eltern mit Kinderwagen oder Rollstühle gibt es kein Durchkommen und es sind weite Umwege erforderlich bis sich eine Lücke zwischen den dicht parkenden Autos findet, oft besteht erst in Höhe Schulze Delitzsch Straße die Möglichkeit die Straße zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4105 2019 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz besser schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 447/11 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 eine Versetzung der Ampelanlage. Bei den täglichen Staus kommt es täglich zu Gefährdungen der Fußgänger die bei "Grün" die Straße am Erlenbruch queren. In den Stellungnahmen des Magistrats wurde Abhilfe versprochen. In der Stellungnahme (ST1923 vom 22.09.2017) wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt: "Die Erneuerung der Lichtsignalanlage kann unabhängig von der Straßensanierung erfolgen. Finanzielle Mittel stehen im Jahr 2018 zur Verfügung." Wir fragen den Magistrat: Wann ist der Baubeginn der zugesagten Lichtsignalanlage? Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2018 Die Vorlage OF 447/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenMaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 04.10.2018 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen, insbesondere für Fußgänger, zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyerstraße und Harkortstraße. Es ist zu prüfen, ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern, die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert. Zudem ist deutlich feststellbar, dass sich die Vorfälle häufen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend, um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, dass Tempo-30-Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen. Oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel, dass Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 348 Aktenzeichen: 32 1
Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3848 entstanden aus Vorlage: OF 434/11 vom 11.10.2018 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Magistrat wird aufgefordert, am Eingangstor des Kinderspielplatzes in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) anbringen zu lassen sowie die Polizei zu bitten, im Rahmen ihrer turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird gerade auch in den Sommermonaten von Kindern, die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21:00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkinderspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 306 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 09.10.2018 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen eine vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen ausweichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Verkehrszeichen Nr. 315 vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 206 Aktenzeichen: 32 4
Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2018, OF 434/11 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das am Eingangstor des Kinderspielplatzes, in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) angebracht wird. Die Polizei wird gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird, gerade auch in den Sommermonaten, von Kindern die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21.00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkindspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2018 Die Vorlage OF 434/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 433/11 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen weichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die Vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Zeichen 315 vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2018 Die Vorlage OF 433/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 431/11 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären welche Maßnahmen ergriffen werden können um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen insbesondere für Fußgänger zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyer- und Harkortstraße. Es ist zu prüfen ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert, zudem ist deutlich feststellbar das sich die Vorfälle häufen. Für die AnwohnerInnen ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, das Tempo 30 Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen, oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel das Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2018 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018
Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2018, OF 395/11 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor Haubach Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die BewohnerInnen vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 293 2018 Die Vorlage OF 395/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Kleinbus/Shuttlebus von RiederwaldMitte zur U-Bahn-Station „Schäfflestraße“ einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 357/11 vom 23.04.2018 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald-Mitte zur U-Bahn-Station "Schäfflestraße" einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen Riederwald-Mitte und U-Bahn-Station "Schäfflestraße" ein Kleinbus/Shuttlebus eingesetzt werden kann, um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen, die Taktung von 7 Uhr bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße/Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße/Friedrich-List-Straße. Gegebenenfalls könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z. B. der Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle "Schäfflestraße" wird, sobald die Gleise verlegt wurden, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist, dass es nur einen Discounter im Riederwald, am Waldrand, gibt. Dieser ist z. B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der REWE-Markt im Hessen-Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert, wenn die Bürgerinnen und Bürger noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 11
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenKleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 357/11 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob zwischen Riederwald Mitte und U-Bahnstation Schäfflestraße ein Kleinbus / Shuttlebus eingesetzt werden kann um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen die Taktung von 7 bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße / Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße / Friedrich List Straße. Ggf. könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z.B. den Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle Schäfflestraße wird sobald die Gleise verlegt wurde, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist das es nur einen Discounter im Riederwald am Waldrand gibt, dieser ist z.B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der Rewe im Hessen Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert wenn die BürgerInnen noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor Slotosch Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3159 2018 Die Vorlage OF 357/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2632 entstanden aus Vorlage: OF 275/11 vom 28.12.2017 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Vorgang: V 532/17 OBR 11; ST 1071/17; ST 2219/17 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071, sowie vom 10.11.2017, ST 2219, wird der Magistrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Jahr 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße zu erfassen. Auch sind weiterhin Geschwindigkeitsmessungen regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat mitgeteilt werden. Dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2017. Sollten im Jahr 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden. Falls nicht, wird um Erklärung gebeten, warum es unterblieben ist. Begründung: Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen, zeigen, dass es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder der Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit ist hierfür geeignet. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071, wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen, dass Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei kontrolliert würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist. Insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschülerinnen und Grundschüler handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, dass man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift, um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071 Auskunftsersuchen vom 21.08.2017, V 532 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 733 Aktenzeichen: 32 4
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 16.11.2017 Betreff: Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Vorgang: OM 1223/17 OBR 11; ST 2034/17 Der Ortsbeirat begrüßt die Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034, in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des Ortsbeirates entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu versetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner stattfinden kann. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger am Überweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern besprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 177
Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVolleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12
Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 230/11 Betreff: Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber Land und Bund für die komplette Einhausung für die A661 ab Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch / Rümelinstraße, einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebenen Potentialstudie durch das Ingenieurbüros Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030 die kürzlich vorgestellt wurde zeigt das im Frankfurter Osten mit 30 % mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürger/ -innen erwarten von Ihren Vertretern das alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A661 genug Kapazität hat den zusätzlichen Verkehr von der A66 aufzunehmen ist zweifelhaft, vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter, da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Infoveranstaltung in der Minister Al Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und das ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei, der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen und die Bürger/ -innen erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für Ihre Interessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 183 2017 Die Vorlage OF 230/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenSchulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 130/11 vom 22.02.2017 Betreff: Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Schäfflestraße (offizieller Schulweg) zusätzlich zur Fußgängerampel eine rote Bodenmarkierung mit einem Piktogramm "Achtung Kinder", aufzutragen. Das Hinweisschild "Achtung Kinder", das stadtauswärts auf der linken Seite steht und kaum zu sehen ist, muss auf der rechten Seite angebracht werden. Ein Ortstermin mit dem Stadtschulamt soll unverzüglich stattfinden, um die unzufriedenstellenden und gefährlichen Zustände schnellstens abzustellen. Begründung: Es handelt sich an dieser Stelle um einen sehr gefährlichen Schulweg. Darauf haben Schule, Kinder, Eltern, viele Bürgerinnen und Bürger sowie auch verschiedene Medien immer wieder hingewiesen. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Die im Schreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 erwähnte kurzfristige Beobachtung der Situation durch das Stadtschulamt am 27.11.2015 deckt sich nicht mit den Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern seit Jahren im Riederwald machen. Im Berufsverkehr wird das Piktogramm "Achtung Kinder" auf dem Boden im Kreuzungsbereich nicht wahrgenommen, da hier Auto an Auto steht. Autos, die nachdem sie bei Grün die Ampel überfahren haben und dann im Kreuzungsbereich im Rückstau stehen, orientieren sich häufig nur an den vorrollenden Fahrzeugen, dabei wird die grüne Fußgängerampel regelmäßig übersehen. In der Vergangenheit sind Unfälle nur vermieden worden, weil aufmerksame Fußgängerinnen und Fußgänger Schulkinder zurückhielten, die bei Grün die Ampel überqueren wollten, während die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beachtet wurde. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschülerinnen und Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Im Schreiben des Stadtschulamtes wird auf einen Totalumbau im Rahmen der Maßnahmen zum Riederwaldtunnel hingewiesen. Dies ist keine Begründung, den berechtigten Anliegen nicht zu entsprechen. Es ist ungewiss, wann mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird beziehungsweise wann die Baumaßnahmen fortgeführt werden. Dies kann nach aktueller Lage noch sehr lange dauern und rechtfertigt es nicht, Gefahrenstellen, insbesondere für Grundschulkinder, nicht zu entschärfen. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme ist als gering zu erachten. Eine unterlassene Sicherung der Gefahrenstellen im Riederwald wäre unentschuldbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 908 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: LINKE., SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrsanlagen Erneuerung und Versetzung der Ampelanlage Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 146/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrsanlagen Erneuerung und Versetzung der Ampelanlage Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung vom jetzigen Standorts Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung einzustellen. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. In ST 528 vom 18.03.2016 wird die Anregung OM 4809 vom 07.12.2015 abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 146/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStändiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 21.01.2017 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Vorgang: OM 4809/15 OBR 11; ST 528/16 Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz, stadtauswärts, vom jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Bis zur Ausführung dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den Fußgängerüberweg nicht bemerken. Alle Begründungen des Magistrats, das Anliegen abzulehnen, sind für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. So wurde die Anregung vom 07.12.2015, OM 4809, mit der Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 528, abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gäbe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das Straßenverkehrsamt statt. In der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger an der Fußgängerampel, die der Ortsbeirat seit Jahren beklagt. Es ist nicht notwendig, den Knotenpunkt komplett umzubauen und eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die Autofahrerinnen und Autofahrer, stadteinwärts fahrend, eine Linksabbiegerspur, und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln, dass man den Kreuzungsbereich bei Rückstau frei hält. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen im Riederwald. Eine Versetzung/Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste Maßnahme, um die Fußgängerinnen und Fußgänger zu schützen, und dringend erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1782 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 112/11 vom 26.01.2017 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11, die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße Am Erlenbruch und des Johanna-Tesch-Platzes zu entschärfen. Aufgrund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte durchzuführen: 1. Eine Überprüfung beziehungsweise Neuplanung der Verkehrsführung. 2. Falls diese zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig folgende Punkte umzusetzen: 1. Die Anbringung eines Schildes für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vor dem Johanna-Tesch-Platz mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich frei halten". 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs Am Erlenbruch, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, den Fußgängerüberweg bei Rot zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fahren bei Grün in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des Johanna-Tesch-Platzes und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der Grünphase in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgängerinnen und Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße Am Erlenbruch auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 06.01.2017 dem Ortsbeirat zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahrerinnen und Autofahrer behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern, muss schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ endlich schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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