Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3848 entstanden aus Vorlage: OF 434/11 vom 11.10.2018
Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Magistrat wird aufgefordert, am Eingangstor des Kinderspielplatzes in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) anbringen zu lassen sowie die Polizei zu bitten, im Rahmen ihrer turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen.
Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird gerade auch in den Sommermonaten von Kindern, die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21:00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkinderspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2018OFOF 434/11Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzierenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3848Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzierenDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 306Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats