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Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen

Details im PARLIS OM_1223_2017
06.10.2017

Stellungnahme des Magistrats

Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz endlich schützen

Details im PARLIS ST_2034_2017
16.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

Details im PARLIS OF_266-11_2017
04.12.2017

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

Details im PARLIS OM_2492_2017
05.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

Details im PARLIS ST_177_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 16.11.2017

Betreff: Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten
Vorgang: OM 1223/17 OBR 11; ST 2034/17 Der Ortsbeirat begrüßt die Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034, in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des Ortsbeirates entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu versetzen. Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner stattfinden kann. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann.

Begründung:

Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger am Überweg Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern besprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223
Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 177