Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
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Schäfflestraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sitzbänke in der Schäfflestraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 130/11 vom 22.02.2017
Betreff: Schulwegsicherung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußgängerüberweg Am Erlenbruch/Schäfflestraße (offizieller Schulweg) zusätzlich zur Fußgängerampel eine rote Bodenmarkierung mit einem Piktogramm "Achtung Kinder", aufzutragen. Das Hinweisschild "Achtung Kinder", das stadtauswärts auf der linken Seite steht und kaum zu sehen ist, muss auf der rechten Seite angebracht werden. Ein Ortstermin mit dem Stadtschulamt soll unverzüglich stattfinden, um die unzufriedenstellenden und gefährlichen Zustände schnellstens abzustellen.
Begründung: Es handelt sich an dieser Stelle um einen sehr gefährlichen Schulweg. Darauf haben Schule, Kinder, Eltern, viele Bürgerinnen und Bürger sowie auch verschiedene Medien immer wieder hingewiesen. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Die im Schreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 erwähnte kurzfristige Beobachtung der Situation durch das Stadtschulamt am 27.11.2015 deckt sich nicht mit den Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern seit Jahren im Riederwald machen. Im Berufsverkehr wird das Piktogramm "Achtung Kinder" auf dem Boden im Kreuzungsbereich nicht wahrgenommen, da hier Auto an Auto steht. Autos, die nachdem sie bei Grün die Ampel überfahren haben und dann im Kreuzungsbereich im Rückstau stehen, orientieren sich häufig nur an den vorrollenden Fahrzeugen, dabei wird die grüne Fußgängerampel regelmäßig übersehen. In der Vergangenheit sind Unfälle nur vermieden worden, weil aufmerksame Fußgängerinnen und Fußgänger Schulkinder zurückhielten, die bei Grün die Ampel überqueren wollten, während die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beachtet wurde. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschülerinnen und Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Im Schreiben des Stadtschulamtes wird auf einen Totalumbau im Rahmen der Maßnahmen zum Riederwaldtunnel hingewiesen. Dies ist keine Begründung, den berechtigten Anliegen nicht zu entsprechen. Es ist ungewiss, wann mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird beziehungsweise wann die Baumaßnahmen fortgeführt werden. Dies kann nach aktueller Lage noch sehr lange dauern und rechtfertigt es nicht, Gefahrenstellen, insbesondere für Grundschulkinder, nicht zu entschärfen. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme ist als gering zu erachten. Eine unterlassene Sicherung der Gefahrenstellen im Riederwald wäre unentschuldbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2017OFOF 130/11Schulwegsicherung Am Erlenbruch/SchäfflestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017Sie sind hierOMOM 1359Schulwegsicherung Am Erlenbruch/SchäfflestraßeDirektanregung
- 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 908Schulwegsicherung Am Erlenbruch/SchäfflestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats