Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald
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Lahmeyerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Weiterführung des Fahrradwegs auf Höhe der Bushaltestelle „Lahmeyerstraße“ in Richtung Riederwald29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nordmainische S-Bahn (NMS)27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lahmeyerstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 04.10.2018
Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen, insbesondere für Fußgänger, zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyerstraße und Harkortstraße. Es ist zu prüfen, ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können.
Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern, die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert. Zudem ist deutlich feststellbar, dass sich die Vorfälle häufen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend, um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, dass Tempo-30-Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen. Oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel, dass Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2018OFOF 431/11Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3844Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich RiederwaldDirektanregung
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 348Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats