Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich Riederwald
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 348
Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich Riederwald Harkortstraße: Es wurden zwei Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 271 gemessenen Fahrzeugen überschritten 35 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 13 %. Lahmeyerstraße: Es wurden acht Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 1010 gemessenen Fahrzeugen überschritten 148 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 15 %. Max-Hirsch-Straße: Innerhalb von circa 30 Minuten wurden keine Fahrzeuge erfasst, weshalb die Messung abgebrochen wurde. Raiffeisenstraße: Es wurden zwei Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 149 gemessenen Fahrzeugen überschritten neun Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 6 %. Schäfflestraße: Es wurden zwei Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 214 gemessenen Fahrzeugen überschritten acht Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 4 %. Die Kontrollen haben keine signifikanten Geschwindigkeitsübertretungen ergeben. Bei dem Quartier handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, in welcher die Rechts-vor-Links Regelung gilt. Fahrzeugführende sind aufgrund der gesetzlichen Lage und auch der Bebauung zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet und müssen mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Einbauten in die bestehenden Temo-30-Zone sind demzufolge nicht erforderlich. Die Beschilderung der Einbahnstraßen ist ausreichend. Dass sich einzelne Verkehrsteilnehmende nicht an die geltenden Regelungen halten, kann weder mit baulichen noch mit sonstigen verkehrsrechtlichen Regelungen unterbunden werden. Der Magistrat hält weitere Maßnahmen für nicht notwendig. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2018OFOF 431/11Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018OMOM 3844Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich RiederwaldDirektanregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 348Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab