Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen
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Neues zu Schäfflestraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2632 entstanden aus Vorlage: OF 275/11 vom 28.12.2017
Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Vorgang: V 532/17 OBR 11; ST 1071/17; ST 2219/17 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071, sowie vom 10.11.2017, ST 2219, wird der Magistrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Jahr 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße zu erfassen. Auch sind weiterhin Geschwindigkeitsmessungen regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat mitgeteilt werden. Dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2017. Sollten im Jahr 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden. Falls nicht, wird um Erklärung gebeten, warum es unterblieben ist.
Begründung: Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen, zeigen, dass es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder der Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit ist hierfür geeignet. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1071, wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen, dass Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei kontrolliert würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist. Insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschülerinnen und Grundschüler handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, dass man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift, um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017STST 1071Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am ErlenbruchStellungnahme
- 2. August 2017OFOF 233/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße kontrollieren.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2017VV 532Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren.Anfrage
- 10. November 2017STST 2219Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollierenStellungnahme
- 28. Dezember 2017OFOF 275/11Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2632Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenDirektanregung
- 9. April 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 733Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlen-bruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats