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Meine Nachbarschaft: Mergenthalerstraße

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzende

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 498/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel bereitgestellt, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 307 2018 Die Vorlage OF 498/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen?

02.10.2018 · Aktualisiert: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße

13.08.2018 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 entstanden aus Vorlage: OF 396/11 vom 18.07.2018 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße

18.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen

11.06.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3324 entstanden aus Vorlage: OF 384/11 vom 23.05.2018 Betreff: Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gespräche mit dem Eintracht Frankfurt e. V. über die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße wieder aufzunehmen und den Parkplatz in den Betreuungsvertrag für das Sportgelände Riederwald zu integrieren. Begründung: Der Parkplatz Vatterstraße grenzt an das Sportgelände Riederwald und befindet sich in städtischem Besitz. Durch die Aufnahme in den Betreuungsvertrag soll die Parksituation in der Gustav-Behringer-Straße bei Veranstaltungen entschärft werden. Der Verbindungsweg zwischen Parkplatz und Sportgelände soll in Absprache mit dem Eintracht Frankfurt e. V. so ertüchtigt werden, dass die Nutzung für Besucher attraktiv ist. Insbesondere im Hinblick auf die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel und die daraus resultierende Verlegung der Fahrstrecken von Stadtbahn und Straßenverkehr ist eine Neuordnung der Anlage notwendig. Die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße durch die Lehrkräfte der Pestalozzischule ist in bisherigem Umfang durch Eintracht Frankfurt e. V. zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 52 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen

23.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2018, OF 384/11 Betreff: Parkplatz Vatterstraße in Betreuungsvertrag Sportgelände Riederwald aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gespräche mit Eintracht Frankfurt e.V. über die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße wieder aufzunehmen und den Parkplatz in den Betreuungsvertrag für das Sportgelände Riederwald zu integrieren. Begründung: Der Parkplatz Vatterstraße grenzt an das Sportgelände Riederwald und befindet sich in städtischem Besitz. Durch die Aufnahme in den Betreuungsvertrag soll die Parksituation in der Gustav-Behringer-Straße bei Veranstaltungen entschärft werden. Der Verbindungsweg zwischen Parkplatz und Sportgelände soll in Absprache mit Eintracht Frankfurt e.V. so ertüchtigt werden, dass die Nutzung für Besucher attraktiv ist. Insbesondere im Hinblick auf die Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel und die daraus resultierende Verlegung der Fahrstrecken von Stadtbahn und Straßenverkehr ist eine Neuordnung der Anlage notwendig. Die Nutzung des Parkplatzes Vatterstraße durch die Lehrkräfte der Pestalozzi-Schule ist in bisherigem Umfang durch Eintracht Frankfurt e.V. zu gewährleisten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3324 2018 Die Vorlage OF 384/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Flinschstraße

14.05.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3161 entstanden aus Vorlage: OF 363/11 vom 26.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Flinschstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flinschstraße auf 30 km/h herabzu setzen und ein Zusatzschild "Achtung Straßenschäden" anzubringen. Begründung: Die marode Flinschstraße ist mit Schlaglöchern übersäht. Dies stellt eine konkrete Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Motorradfahrer und Radfahrer dar. Die Stadt Frankfurt muss ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Flinschstraße auf 30 km/h herabsetzen. Dies soll durch das Verkehrszeichen 274-53 mit dem Zusatzschild "Achtung Straßenschäden" geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1742 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße

13.03.2017 · Aktualisiert: 13.06.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1356 entstanden aus Vorlage: OF 126/11 vom 23.02.2017 Betreff: Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, mittels eines sogenannten Dialog-Displays den Autofahrerinnen und Autofahrern in der Gelastraße ihre gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen sowie ein Tempo-30- Schild vor der Bushaltestelle "Gwinnerstraße" aufzustellen. Begründung: Aufgrund von Ortsbeiratsanträgen zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen/Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, des Straßenverkehrsamtes, des Ordnungsamtes und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1072

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße

23.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße

14.01.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße

07.11.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 906 entstanden aus Vorlage: OF 82/11 vom 18.10.2016 Betreff: Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße verbessert werden kann. Insbesondere sollte die Ampelschaltung besser an die U-Bahn angepasst werden. So sollte es den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durch eine neue Schaltung öfters möglich sein, zuerst nach einer U-Bahn Grün zu erhalten. Während einer U-Bahn-Durchfahrt sollte es dem Verkehr aus der Schäfflestraße außerdem mit einem Grünen Pfeil ermöglicht werden, nach rechts auf die Straße Am Erlenbruch abzubiegen. Begründung: Die Straße Am Erlenbruch ist die Hauptverkehrsachse im Frankfurter Osten. Durch die beiden U-Bahn-Linien U 4 und U 7 fährt tagsüber circa alle drei bis vier Minuten eine U-Bahn über die besagte Kreuzung. Im Berufsverkehr ist dies durch eine höhere Taktung der Linien noch häufiger. Während dieser Zeit steht der gesamte Straßenverkehr aus allen Richtungen still. Nach einer U-Bahn wird meistens die Ampelanlage für den Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Grün. Hierdurch ergeben sich erhebliche Wartezeiten für den Verkehr aus der Schäffle- und der Vatterstraße. Eine erhöhte Gefährdung der "grünen" Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht nicht, da die Autofahrerinnen und Autofahrer aus der Schäfflestraße bereits jetzt diese beachten müssen, wenn sie selbst Grün haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 142 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße

07.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 18.10.2016 Betreff: Anbringung von "Bei Rückstau hier halten"- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Kreuzung für den motorisierten Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Schilder aufzustellen, die deutlich machen, dass bei Rückstau auf der Kreuzung an den Haltestreifen stehen zu bleiben ist. Begründung: Häufig treten Rückstaus auf der Straße Am Erlenbruch auf. Dies führt dazu, dass der Verkehr aus der Schäffle- und Vatterstraße nicht auf die Kreuzung einfahren kann und ggf. eine weitere Ampelphase warten muss, bis ein Passieren oder Abbiegen auf die Straße Am Erlenbruch möglich ist. Der Rückstau gefährdet zudem die Schulkinder der Pestalozzischule, die um die Fahrzeuge herumlaufen müssen und der Gefahr ausgesetzt werden, dass Autos die Grünschaltung der Fußgängerampel nicht sehen oder vorsätzlich missachten. Um Rückstaus zu vermeiden, soll an den Ampelmasten auf der Straße Am Erlenbruch in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts und stadtauswärts) ein Hinweisschild angebracht werden, dass bei Rückstau bereits an der eingezeichneten Haltelinie zu warten ist, damit die Kreuzung frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 371

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der UBahnTrasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße

19.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße

18.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 82/11 Betreff: Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße verbessert werden kann. Insbesondere sollte die Ampelschaltung besser an die U-Bahn angepasst werden. So sollte es diesen Teilnehmern durch eine neue Schaltung öfters möglich sein, zuerst nach einer U-Bahn grün zu erhalten. Während einer U-Bahn Durchfahrt sollte es dem Verkehr aus der Schäfflestraße außerdem mit einem grünen Pfeil ermöglicht werden, nach rechts auf den Erlenbruch abzubiegen. Begründung: Der Erlenbruch ist die Hauptverkehrsachse im Frankfurter Osten. Durch die beiden U-Bahnlinien U4 und U7 fährt tagsüber ca. alle 3-4 Minuten eine U-Bahn über die besagte Kreuzung. Im Berufsverkehr ist dies durch eine höhere Taktung der Linien noch häufiger. Während dieser Zeit steht der gesamte Straßenverkehr aus allen Richtungen still. Nach einer U-Bahn wird meistens die Ampelanlage für den Verkehr auf dem Erlenbruch grün. Hierdurch ergeben sich erhebliche Wartezeiten für Verkehr aus der Schäffle- und der Vatterstraße. Eine erhöhte Gefährdung der "grünen" Fußgänger entsteht nicht, da die Autos aus der Schäfflestraße bereits jetzt diese beachten müssen, wenn sie selbst grün haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 906 2016 Die Vorlage OF 82/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße

18.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 83/11 Betreff: Anbringung von "Bei Rückstau hier halten"- Schildern an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an der bezeichneten Kreuzung für den Verkehr auf dem Erlenbruch Schilder aufstellen, die deutlich machen, dass bei Rückstau auf der Erlenbruchkreuzung an den Haltestreifen stehen zu bleiben ist. Begründung: Häufig treten Rückstaus auf dem Erlenbruch auf. Dies führt dazu, dass der Verkehr aus der Schäffle- und Vatterstraße nicht auf die Kreuzung einfahren kann und ggf. eine weitere Ampelphase warten muss, bis ein Passieren oder Abbiegen auf den Erlenbruch möglich ist. Der Rückstau gefährdet zudem die Schulkinder der Pestalozzischule, die um die Fahrzeuge herumlaufen müssen und der Gefahr ausgesetzt werden, dass Autos die Grünschaltung der Fußgängerampel nicht sehen oder vorsätzlich missachten. Um Rückstaus zu vermeiden soll an den Ampelmästen auf dem Erlenbruch in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts und stadtauswärts) ein Hinweisschild angebracht werden, dass bei Rückstau bereits am der eingezeichneten Haltelinie zu warten ist, damit die Kreuzung freibleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 907 2016 Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße

07.09.2016 · Aktualisiert: 19.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 65/11 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement im Riederwald, an der Ecke Vatterstraße / Haenischstraße, einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen und Informationen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro brutto zu finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstraße und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2016 Die Vorlage OF 65/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße

09.07.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2016, OF 63/11 Betreff: Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement Riederwald, auf der Ecke Vatterstrasse / Haenischstrasse einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Wir beantragen, die Maßnahme durch das Ortsbeiratsbudget finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstrasse und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 63/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule

09.07.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2016, OF 62/11 Betreff: Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten: den Müllbehälter rechts neben dem Eingang an der Pestalozzischule zu entfernen und in der Nähe der Sitzbank Ecke Haenischstraße / Vatterstraße zu installieren. Begründung: Der Müllbehälter ist am Verkehrsschild Füßgängerüberweg / Zebrastreifen angebracht und völlig in einer Hecke eingewachsen. Er ist kaum zu sehen und wird daher wenig benutzt, wohingegen gegenüber an der Sitzbank ein Mülleimer fehlt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 62/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren

04.07.2016 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 entstanden aus Vorlage: OF 30/11 vom 01.06.2016 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: V 1514/15 OBR 11; ST 297/16 Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße/Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren

01.06.2016 · Aktualisiert: 15.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: ST 297/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße / Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgänger zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2016 Die Vorlage OF 30/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

30.03.2015 · Aktualisiert: 30.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015 Die Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

09.02.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 304/11 vom 23.01.2015 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Magistrat wird aufgefordert, an der Straße Am Erlenbruch vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße/Pestalozzischule jeweils eine Messstation für - Schwefeldioxid (SO2), - Kohlenmonoxid (CO), - Stickstoffoxide (NOx), - Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), - Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), - Ozon (O3), - Schwefelwasserstoff (H2S), - Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), - Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm) - sowie meteorologische Daten aufstellen zu lassen. Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwaldtunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) zum Beispiel greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht, dass im Bereich der Straße Am Erlenbruch die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent sowie belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umweltzone Riederwald

25.01.2015 · Aktualisiert: 24.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2015, OF 305/11 Betreff: Umweltzone Riederwald Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass die Umweltzone auf den Stadtteil Riederwald ausgeweitet und die Einhaltung der Bestimmungen regelmäßig kontrolliert wird. Begründung: In Frankfurt umfasst die Umweltzone den inneren Stadtkern, der durch den daran anschließenden Autobahnring eingegrenzt wird. In unmittelbarer Nähe dieses Autobahnrings liegen Industriegebiete mit einem hohen Lkw-Aufkommen und der Folge, dass diese Gebiete durch Schadstoffe hoch belastet sind. Seit Jahrzehnten leidet die Bevölkerung im Frankfurter Osten an der Belastung der Luft durch Schadstoffe. Messungen von Hessen Mobil an der Straße Am Erlenbruch und der Vatterstraße 2009 und 2013 haben ergeben, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub überschritten wurden. Stickstoffdioxid greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Kinder, Jugendliche und ältere Mitbürger sind davon besonders betroffen. An beiden Messpunkten befinden sich zwei Seniorenwohnanlagen, eine Kindertagesstätte und eine Grundschule mit Betreuung. Da sich die Situation seit dem nicht verbessert hat, muss die Stadt Frankfurt und das Land Hessen handeln und Maßnahmen zur Verbesserung der Luft und damit der Gesundheit der betroffen Bewohner ergreifen. Durch die Erweiterung der Umweltzone soll verhindert werden, dass Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß die Wohngebiete belasten. Gleichzeitig könnten die Grenzwerte wieder eingehalten werden. Dazu gehören allerdings auch Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen in der Umweltzone. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 16.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3986 2015 Die Vorlage OF 305/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und Tenor wie folgt geändert werden: Umweltzone im Frankfurter Osten Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass die Umweltzone auf die östlichen Stadtteile Stadtteile ausgeweitet und die Einhaltung der Bestimmungen regelmäßig kontrolliert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

23.01.2015 · Aktualisiert: 20.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 02.09.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 02.07.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen ausgeht. Mit der Pestalozzischule und den Wohnungen in der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße (beides ABG Frankfurt Holding) ist die Stadt Frankfurt am Main Hauptbetroffene der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Der Magistrat drängt bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionsplanes beim Bau des Riederwaldtunnels. 2. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. 3. Hessen Mobil gab bei der Informationsveranstaltung am 02.07.2014 im Riederwald bekannt, bei den bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 Dezibel an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 Dezibel an der Pestalozzischule) einhalten zu können. Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 Dezibel für Wohnhäuser und 45 Dezibel für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält, alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selbst zu prüfen sowie zu bewerten und beim Bauträger einzufordern. 4. Wegen des laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärmes durch die Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch eine Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015, vor Beginn der Bauarbeiten, abgeschlossen sein. 5. Nahezu alle Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße, in der Straße Am Erlenbruch und in der Flinschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Frankfurt Holding beziehungsweise der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unternommen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert von 45 Dezibel während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? 6. Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibelangaben) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und Informationspflicht

02.09.2014 · Aktualisiert: 22.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Riederwaldtunnels

16.06.2014 · Aktualisiert: 01.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 31.05.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen: 1. Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße Am Erlenbruch. a) Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI (Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u. a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? b) Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und zum Beispiel nicht die hydraulische Presse? c) Warum kam es nicht zu dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. d) Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig ist? 2. In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies beim Land Hessen einzufordern. 3. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden (Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11)? Wieso wurde dem Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt? 4. Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? 5. Die Baumaßnahmen sind auf sieben Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zum Beispiel mit dem Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? 6. Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u. a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, der es erlaubt, weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. 7. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BI (Riederwald) Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Um Veröffentlichung des aktuellen Standes wird gebeten. 8. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und Hessen Mobil auf, für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicherzustellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? 9. Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Frankfurt Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7-jährigen Bauphase werden die U-Bahn-Gleise und ein Teil der viel befahrenen Straße Am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (das heißt, es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanlage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG Frankfurt Holding darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? 10. Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. 11. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BI (Riederwald) schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfeststellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällungen im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? 12. Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u. a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? 13. Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A 66/A 661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim-Nord und Seckbach (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A 661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A 66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). a) Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? b) Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher Lkw-Anteil (Riederwaldtunnel/A 661) wurde zugrunde gelegt? c) Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025)? d) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. 14. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um zwei Drittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI (Riederwald) wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um ein Drittel, beziehungsweise um nur die Hälfte zurückgehen? 15. Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BI (Riederwald) verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen infrage? Wie viel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? 16. Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Begründung: Das Antwortschreiben des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herrn Tarek Al-Wazir, an die Bürgerinitiative BI (Riederwald) vom 31.03.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat, die BI (Riederwald) und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evangelische Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bau des Riederwaldtunnels

31.05.2014 · Aktualisiert: 25.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2014, OF 251/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Antwortschreiben von Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir an die Bürgerinitative BIR(iederwald) vom 31.3.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat 11, der BI Riederwald und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evang. Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Aufgrund des nun bereits eingeleiteten Aushub des Autobahndreiecks Am Erlenbruch fordert der Ortsbeirat im Namen des Stadtteiles dringend konkrete Lösungsvorschläge/Antworten auf folgende Probleme: Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße am Erlenbruch. Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI(Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u.a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und warum z.B. nicht die hydraulische Presse? Warum kam es nicht zu den von dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig sind ? In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Wir bitten den Magistrat dies beim Land Hessen einzufordern. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden? ( Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische die Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11) Wieso wurde der Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt ? Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen, oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? Die Baumaßnahmen sind auf 7 Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zB mit Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u.a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die es erlaubt weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BIR Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Bitten veröffentlichen Sie den aktuellen Stand. Wir fordern den Magistrat und Hessen Mobil auf für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch, und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicher zu stellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7 jährigen Bauphase werden die U-Bahngleise und ein Teil der viel befahrenen Straße am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (dh es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanalage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BIR schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfestellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällung im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u.a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A66/A661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach. (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde, als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher LKW-Anteil (Riederwaldtunnel/A661) wurde zugrunde gelegt? Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau? (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um Zweidrittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI Riederwald wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um 1/3 bzw. um nur die Hälfte zurückgehen? Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BIR verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen in Frage? Wieviel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat und Hessen Mobil soll schriftlich erfolgen, aber auch im Rahmen einer weiteren Bürgeranhörung den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Niederwald vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2014 Die Vorlage OF 251/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:" Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels

25.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2677 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 09.11.2013 Betreff: Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird gebeten, die Wohnheim GmbH aufzufordern, für die Zeit des Tunnelbaus den Mieterinnen und Mietern des Hauses Flinschstraße 1 Ersatzwohnungen im Stadtteil anzubieten und den Umzug zu bezahlen. Begründung: Nach Plänen von Hessen Mobil soll die U-Bahn-Trasse während der Bauphase in einer Schleife um das Haus Flinschstraße 1 geführt werden (mitten durch wäre eigentlich am besten). Das wird sehr laut und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein nicht tragbarer Zustand. Auch ein Abriss des Hauses ist noch denkbar. Das Wohnen in dem Haus wird so oder so nicht mehr möglich sein. Doch was mit den Mieterinnen und Mietern während der Bauphase wird, ist bis dato noch völlig unklar. Die Wohnheim GmbH hat sich, auch nach mehrfachem Nachfragen der Bewohnerinnen und Bewohner, über die Zukunft des Hauses noch nicht geäußert. Dies ist für die Mieterinnen und Mieter eine nicht zu akzeptierende Situation und bedarf schnellstmöglichster Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 225 Aktenzeichen: 92 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels

09.11.2013 · Aktualisiert: 02.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2013, OF 218/11 Betreff: Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnheim GmbH aufzufordern, den Mieterinnen und Mieter des Hauses in der Flinschstraße, für die Zeit des Tunnelbaus Ersatzwohnungen im Stadtteil anzubieten und den Umzug zu bezahlen. Begründung: Nach Plänen von Hessen Mobil soll die U-Bahntrasse während der Bauphase in einer Schleife um das Haus Flinschstraße 1 geführt werden (mitten durch wäre eigentlich am besten). Das wird sehr laut und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein nicht tragbarer Zustand. Auch ein Abriss des Hauses ist noch denkbar. Das wohnen in dem Haus wird so oder so nicht mehr möglich sein. Doch was mit den Mieterinnen und Mietern während der Bauphase wird, ist bis dato noch völlig unklar. Die Wohnheim GmbH hat sich, auch nach mehrfachem Nachfragen der Bewohnerinnen und Bewohner, über die Zukunft des Hauses noch nicht geäußert. Dies ist für die Mieterinnen und Mieter eine nicht zu akzeptierende Situation und Bedarf schnellst möglichster Aufklärung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2677 2013 Die Vorlage OF 218/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels

28.10.2013 · Aktualisiert: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 217/11 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen-Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013 wurde Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei unseren täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlt hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme! Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten." [1] Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013 um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gem. DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ist ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine > 2,5 Std beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98 nur Straßenverkehr: 55 DB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag dem 22.10.2013 um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in 2 Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt uns befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürger testen will. Die Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürger Frankfurts bedeutet! Wir fordern geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten: Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten ernst genommen zu werden! Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss uns dieser auch etwas bringen! Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren den Riederwälderinnen und Riederwäldern auch bei den besten Schutzmaßnahmen an unsere Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen uns rein gar nichts! Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen: Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Probleme bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen! Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop"!!! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2579 2013 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2579 entstanden aus Vorlage: OF 217/11 vom 28.10.2013 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013, wurde in der Straße Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei den täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlte hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme. Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten."1 __________________________ 1http://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?rid=HMWVL_15/HSVV_Internet/ sub/36b/36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005 004%26_ic_uCon_zentral=36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4.htm Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013, um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gemäß DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst, verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine mehr als 2,5 Stunden beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98: nur Straßenverkehr: 55 dB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag, dem 22.10.2013, um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in zwei Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürgerinnen und Bürger testen will. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts bedeutet. Der Ortsbeirat fordert geeignete Lärmschutzmaßnahmen, auch während der Bauarbeiten. Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten, ernst genommen zu werden. Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss dieser auch etwas bringen. Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren die Riederwälderinnen und Riederwälder, auch bei den besten Schutzmaßnahmen, an ihre Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen rein gar nichts. Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen. Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Problemen bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen. Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße .Am Erlenbruch. für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 · Aktualisiert: 15.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

18.03.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

25.02.2013 · Aktualisiert: 25.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 166/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 18.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2013 Die Vorlage OF 166/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht" durch die Worte "Lastkraftwagen und Busse" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)

18.04.2012 · Aktualisiert: 23.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkausweise für die Riederwälder Bevölkerung während des Tunnelbaus

30.08.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4503 entstanden aus Vorlage: OF 448/11 vom 25.05.2010 Betreff: Parkausweise für die Riederwälder Bevölkerung während des Tunnelbaus Der Magistrat wird aufgefordert, während der Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels Parkausweise (von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr) für die Anwohnerinnen und Anwohner im Riederwald, einschließlich der Siedlung Vatterstraße, einzuführen. Begründung: Aufgrund der angekündigten Baumaßnahmen und den damit einhergehenden Unannehmlichkeiten für die Riederwälder Bevölkerung hält der Ortsbeirat die Maßnahme für angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2010, ST 1565 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch

18.08.2008 · Aktualisiert: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12

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