Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
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Bisheriger Verlauf
25.02.2013
18.03.2013
24.06.2013
30.03.2015
27.04.2015
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
Details im PARLIS OM_2086_2013Stellungnahme des Magistrats
LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
Details im PARLIS ST_926_2013Antrag Ortsbeirat
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Details im PARLIS OF_318-11_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Details im PARLIS OM_4111_201525.02.2013
18.03.2013
24.06.2013
Stellungnahme des Magistrats
LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
Details im PARLIS ST_926_201330.03.2015
Antrag Ortsbeirat
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Details im PARLIS OF_318-11_201527.04.2015
Anregung Ortsbeirat
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Details im PARLIS OM_4111_2015S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013
Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung:
Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111
Aktenzeichen: 32 4