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Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.01.2015

Antrag Ortsbeirat

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

Details im PARLIS OF_304-11_2015
09.02.2015

Anregung Ortsbeirat

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

Details im PARLIS OM_3853_2015
04.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

Details im PARLIS ST_683_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 304/11 vom 23.01.2015

Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule
Der Magistrat wird aufgefordert, an der Straße Am Erlenbruch vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße/Pestalozzischule jeweils eine Messstation für - Schwefeldioxid (SO2), - Kohlenmonoxid (CO), - Stickstoffoxide (NOx), - Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), - Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), - Ozon (O3), - Schwefelwasserstoff (H2S), - Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), - Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm) - sowie meteorologische Daten aufstellen zu lassen.

Begründung:

Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwaldtunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) zum Beispiel greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht, dass im Bereich der Straße Am Erlenbruch die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent sowie belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Aktenzeichen: 79 2