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Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 18.10.2016

Betreff: Anbringung von "Bei Rückstau hier halten"- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Kreuzung für den motorisierten Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Schilder aufzustellen, die deutlich machen, dass bei Rückstau auf der Kreuzung an den Haltestreifen stehen zu bleiben ist.

Begründung: Häufig treten Rückstaus auf der Straße Am Erlenbruch auf. Dies führt dazu, dass der Verkehr aus der Schäffle- und Vatterstraße nicht auf die Kreuzung einfahren kann und ggf. eine weitere Ampelphase warten muss, bis ein Passieren oder Abbiegen auf die Straße Am Erlenbruch möglich ist. Der Rückstau gefährdet zudem die Schulkinder der Pestalozzischule, die um die Fahrzeuge herumlaufen müssen und der Gefahr ausgesetzt werden, dass Autos die Grünschaltung der Fußgängerampel nicht sehen oder vorsätzlich missachten. Um Rückstaus zu vermeiden, soll an den Ampelmasten auf der Straße Am Erlenbruch in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts und stadtauswärts) ein Hinweisschild angebracht werden, dass bei Rückstau bereits an der eingezeichneten Haltelinie zu warten ist, damit die Kreuzung frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2016OFOF 83/11Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Erlenbruch/SchäfflestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. November 2016Sie sind hier
    OMOM 907Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße
    Direktanregung
  3. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 371Anbringung von "Bei Rückstau hier halten" - Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/SchäfflestraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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