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Meine Nachbarschaft: Kostheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 02.11.2023 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 2. Kleyerstraße/Ecke Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden; 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig; 5. Weilburger Straße/Ecke Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig; 6. Helmut-Walcha-Straße/Ecke Kleyerstraße. Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden, wie z. B. Hit Radio FFH, und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte Parkhaus Ordnungsamt ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus (https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/). Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 533 Antrag vom 02.04.2024, OF 1218/1 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5397 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4799 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 13.11.2023 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere des Radweges zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404 bis 410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 Meter langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 1040/1 vom 12.11.2023 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden und die Bordsteinabsenkung so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch die Nutzung des Gehwegs behindert wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 362

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!

28.11.2023 · Aktualisiert: 11.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

28.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410

13.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1038/1 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404-410 zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404-410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 m langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4799 2023 Die Vorlage OF 1038/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere der Radwege zu sorgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden

12.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 1040/1 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gehwegparken an der Ecke Kostheimer Straße / Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch der Gehweg behindert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4801 2023 Die Vorlage OF 1040/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und die Bordsteinabsenkung am Fußgängerüberweg so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern

11.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 890/6 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busse während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem Gemeinsamen Fuß- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsweg, d.h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahren hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100-150 Meter, um das Parken auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2023 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße

07.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 893/6 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße / Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1) Mitzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll. 2) Die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4782 2023 Die Vorlage OF 893/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tierschutz angemessen vergüten

07.11.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen

02.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

02.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - aktueller Sachstand

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4569 entstanden aus Vorlage: OF 994/1 vom 22.09.2023 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1568, versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, wird der Magistrat gebeten auszuführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500 Euro finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 83 Aktenzeichen: 40-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 990/1 vom 19.09.2023 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brachliegende Flächen nutzen. Quelle: Geoportal Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4570 entstanden aus Vorlage: OF 995/1 vom 24.09.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Lorsbacher Straße/Ecke Frankenallee einen Hundekotbeutelspender und einen Mülleimer anzubringen. Ein Bürger, der die Patenschaft für den Spender übernehmen will, ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Im westlichen Teil der Frankenallee führen viele Bürger ihre Hunde aus, sodass Bedarf für einen weiteren Hundekotbeutelspender besteht. Mit Eröffnung des Durchstichs Homburger Damm wird die Anzahl der Spaziergänger - mit und ohne Hund - weiter zunehmen, sodass der neue Spender rege genutzt werden dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 122 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4571 entstanden aus Vorlage: OF 996/1 vom 18.09.2023 Betreff: Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um die Installation von beidseitigen Fahrradschienen an den Auf-/Abgängen an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" am Eingang Frankenallee zu erwirken. Begründung: Die S-Bahn-Station "Galluswarte" ist bis heute nicht barrierefrei erschlossen. Um zumindest Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ein Mitnehmen von Rädern in der S-Bahn zu erleichtern, sollen kurzfristig Fahrradschienen am Treppenaufgang am Eingang Frankenallee installiert werden. Diese haben sich z. B. am Ostbahnhof bereits bewährt und sind in Anschaffung und Wartung recht kostenarm. Auch nach einem barrierefreien Umbau sollen die Fahrradschienen erhalten bleiben, um eine Alternative zu einem Aufzug zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz angemessen vergüten

10.10.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4585 entstanden aus Vorlage: OF 1021/1 vom 19.09.2023 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung OA 387 des Ortsbeirats 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend angepasst wird; 2. indem alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt werden und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt; 4. indem ein jährlicher Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt wird, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. Die Stellungnahme vom 24.09.2023, ST 956, zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen ein und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnenden höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einnahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiative Ortsbeirat)

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

10.10.2023 · Aktualisiert: 23.10.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 10.10.2023, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.09.2023 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße in "An der Schelteich" zu benennen. Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen Gründen sowie Orientierungsgründen geändert werden. Wohnadressen selbst befinden sich in dieser Straße zurzeit nicht, sodass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche), womit sich der Kreis zu einer Benennung nach einem Baum wieder schließen würde. Auf den beigefügten Bildern findet man die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023

OF (Antrag Ortsbeirat )

Buslinie 87 soll am Rewe halten

03.10.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße

24.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 995/1 Betreff: Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Lorsbacher Straße Ecke Frankenallee einen Hundekotbeutelspender und einen Mülleimer anzubringen. Ein Bürger, der die Patenschaft für den Spender übernehmen will, ist der Antragsstellerin bekannt. Begründung: Im westlichen Teil der Frankenallee führen viele Bürger ihre Hunde aus, so dass Bedarf für einen weiteren Hundekotbeutelspender besteht. Mit Eröffnung des Durchstichs Homburger Damm wird die Anzahl der Spaziergänger - mit und ohne Hund - weiter zunehmen, so dass der neue Spender rege genutzt werden dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4570 2023 Die Vorlage OF 995/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand

22.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 994/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1568 versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, möge der Magistrat bitte ausführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500€ finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4569 2023 Die Vorlage OF 994/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tierschutz angemessen vergüten

19.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße

19.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“

18.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 996/1 Betreff: Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um die Installation von beidseitigen Fahrradschienen an den Auf-/ Abgängen an der S-Bahn-Haltestelle Galluswarte am Eingang Frankenallee zu erwirken. Begründung: Die S-Bahn-Station Galluswarte ist bis heute nicht barrierefrei erschlossen. Um zumindest Radfahrer*innen ein Mitnehmen von Rädern in der S-Bahn zu erleichtern, sollen kurzfristig Fahrradschienen am Treppenaufgang am Eingang Frankenallee installiert werden. Diese haben sich z.B. am Ostbahnhof bereits bewährt und sind in Anschaffung und Wartung recht kostenarm. Auch nach einem barrierefreien Umbau sollen die Fahrradschienen erhalten bleiben, um eine Alternative zu einem Aufzug zu bieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4571 2023 Die Vorlage OF 996/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

14.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen

12.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 958/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine in der Frankenallee beidseits an den neuen angedachten Fußgängerüberwegen (Piktogramme) abflachen zu lassen. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwagen können die angedachten Fußgängerüberwege aktuell nicht barrierefrei überqueren. Beispiel auf Höhe Quäkerplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2381

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen

12.09.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 964/1 vom 25.08.2023 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an der Ampel, um diese bei Grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder

12.09.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 986/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4412 2023 1. Die Vorlage OF 959/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 986/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 986/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 958/1 Betreff: Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteine in der Frankenallee beidseits an den neuen, angedachten Fußgängerüberwegen (Piktogramme) abflachen zu lassen. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwägen können die angedachten Fußgängerüberwege aktuell nicht barrierefrei überqueren. Beispiel auf Höhe Quäkerplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4395 2023 Die Vorlage OF 958/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder und Linienbus

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder und Linienbus Vorgang: OF 921/1 23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Linienbus behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Am 18.08. musste die Polizei Autos abschleppen lassen, da der Linienbus mal wieder nicht vorbeikam. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2023, OF 986/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4412 2023 1. Die Vorlage OF 959/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 986/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 986/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche auf der Frankenallee mit Poller sichern

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 920/1 vom 07.06.2023 Betreff: Sperrfläche auf der Frankenallee mit Poller sichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche zu Beginn der Frankenallee (gegenüber Hausnummer 4, am Übergang zur Europa-Allee) mit ein oder zwei Pollern gegen unerlaubtes Parken abzusichern. Begründung: Immer wieder werden dort unrechtmäßig Fahrzeuge abgestellt. Oft sogar noch im Bereich vor der Sperrfläche und damit in der Kurve. Dies macht den Bereich enger und unübersichtlich, was vermieden werden sollte. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2269 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel

04.07.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 entstanden aus Vorlage: OF 923/1 vom 07.06.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus/Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens vier Standorten im Gallus frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Als Standorte sollen geprüft werden: - Frankenallee; Spielplatze Quäkerwiese; - Frankenallee; Bolzplatz/Eisenbahnspielplatz; - Europagarten oder Lotte-Specht-Park; - Bolz- und Spielplatz Galluspark Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge können gerne in die Prüfung aufgenommen werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für individuelle Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im-oeffen tlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die wichtigen Aufenthalts- und Sportbereiche der Stadtteile sollten jedoch ebenfalls berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Antrag vom 02.02.2025, OF 1517/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fluglärmmessstation für das Gallus

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4212 entstanden aus Vorlage: OF 924/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fluglärmmessstation für das Gallus Der Magistrat wird gebeten, eine Fluglärmmessstation im Gallus aufstellen zu lassen. Begründung: Gemäß Bebauungsplan Nr. 850 Ä von 2010 wurde entlang der kurzen Abflugroute 07-N des Frankfurter Flughafens ein erzeugter Dauerschallpegel von unter 62 dB(A) angenommen. Tatsächlich ist es so, dass kleinere Flugzeuge nicht zwingend leiser sind, sondern je nach Alter und Hersteller der Triebwerke deutlich lauter sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass die o. g. Flugroute abhängig vom Wetter genutzt wird, nämlich wenn hier gute Wetterverhältnisse herrschen, wo sich auch der Schall besser ausbreitet. Bei gutem Wetter verbringen die Menschen viel Zeit im Freien, halten sich auf dem Balkon auf oder haben die Fenster zur besseren Durchlüftung geöffnet. Häufig erfolgen Starts zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, wenn die restlichen Flugzeuge vor dem Nachtflugverbot noch abgefertigt werden müssen. Beim Überfliegen des Europaviertels werden Schallemissionen von mehr als 80 dB(A) erreicht. Bei Unterhaltungen im Freien versteht man dabei teilweise sein eigenes Wort nicht mehr. In der Frankenallee befinden sich viele Seniorenwohnheime, wo die Menschen besonders gefährdet sind. Die Abflugroute 07-N ist die letzte Route ohne Fluglärmmessstationen. Als Aufstellort käme z. B. das Dach der Stadtteilbibliothek Gallus bzw. Paul-Hindemith-Schule infrage, da es sich direkt innerhalb der Flugroute befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1901

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Frankenallee 30

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4214 entstanden aus Vorlage: OF 928/1 vom 15.06.2023 Betreff: Parksituation Frankenallee 30 Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Frankenallee 30 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr entfernt werden. Außerdem soll das Schild mit dem Hinweis auf und den Uhrzeiten des Bewohnerparkens versetzt werden (auf Höhe der Frankenallee 30/Kreuzung mit der Speyerer Straße). Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Frankenallee 30 eine Metzgerei ansässig war. Daher gab es dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Metzgerei ist bereits seit Längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1909

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen

17.06.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fluglärmmessstation für das Gallus

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 924/1 Betreff: Fluglärmmessstation für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Fluglärmmessstation im Gallus aufstellen zu lassen. Begründung: Gemäß Bebauungsplan 850 Ä von 2010 wurde entlang der kurzen Abflugroute 07-N des Frankfurter Flughafens ein erzeugter Dauerschallpegel von unter 62 dB(A) angenommen. Tatsächlich ist es so, dass kleinere Flugzeuge nicht zwingend leiser sind, sondern je nach Alter und Hersteller der Triebwerke deutlich lauter sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass die o.g. Flugroute abhängig vom Wetter genutzt wird, nämlich wenn hier gute Wetterverhältnisse herrschen, wo sich auch der Schall besser ausbreitet. Bei gutem Wetter verbringen die Menschen viel Zeit im Freien, halten sich auf dem Balkon auf oder haben die Fenster zur besseren Durchlüftung geöffnet. Häufig erfolgen Starts zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, wenn die restlichen Flugzeuge vor dem Nachtflugverbot noch abgefertigt werden müssen. Beim Überfliegen des Europaviertels werden Schallemissionen von > 80 dB(A) erreicht. Bei Unterhaltungen im Freien versteht man dabei teilweise sein eigenes Wort nicht mehr. In der Frankenallee befinden sich viele Seniorenwohnheime, wo die Menschen besonders gefährdet sind. Die Abflugroute 07-N ist die letzte Route ohne Fluglärmmessstationen. Als Aufstellort käme z.B. das Dach der Stadtteilbibliothek Gallus bzw. Paul-Hindemith-Schule infrage, da es sich direkt innerhalb der Flugroute befindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4212 2023 Die Vorlage OF 924/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parksituation Frankenallee 30

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 928/1 Betreff: Parksituation Frankenallee 30 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Frankenallee 30 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Außerdem soll das Schild mit dem Hinweis auf und den Uhrzeiten des Bewohnerparkens versetzt werden (auf Höhe der Frankenallee 30 / Kreuzung mit der Speyerer Straße). Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Frankenallee 30 eine Metzgerei ansässig war. Daher gab es dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Metzgerei ist bereits seit längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4214 2023 Die Vorlage OF 928/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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