Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
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Bisheriger Verlauf
25.08.2023
12.09.2023
09.02.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Details im PARLIS OM_4398_2023Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Details im PARLIS ST_360_202425.08.2023
12.09.2023
09.02.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Details im PARLIS ST_360_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 964/1 vom 25.08.2023
Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung:
Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an der Ampel, um diese bei Grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 360
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1