Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“
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Bisheriger Verlauf
18.09.2023
10.10.2023
09.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“
Details im PARLIS OF_996-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“
Details im PARLIS OM_4571_2023Stellungnahme des Magistrats
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle Galluswarte
Details im PARLIS ST_356_202418.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“
Details im PARLIS OF_996-1_202310.10.2023
Anregung Ortsbeirat
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle „Galluswarte“
Details im PARLIS OM_4571_202309.02.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle Galluswarte
Details im PARLIS ST_356_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4571 entstanden aus Vorlage: OF 996/1 vom 18.09.2023
Betreff: Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um die Installation von beidseitigen Fahrradschienen an den Auf-/Abgängen an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" am Eingang Frankenallee zu erwirken.
Begründung:
Die S-Bahn-Station "Galluswarte" ist bis heute nicht barrierefrei erschlossen. Um zumindest Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ein Mitnehmen von Rädern in der S-Bahn zu erleichtern, sollen kurzfristig Fahrradschienen am Treppenaufgang am Eingang Frankenallee installiert werden. Diese haben sich z. B. am Ostbahnhof bereits bewährt und sind in Anschaffung und Wartung recht kostenarm. Auch nach einem barrierefreien Umbau sollen die Fahrradschienen erhalten bleiben, um eine Alternative zu einem Aufzug zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 356
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0