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Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372
Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2025, OF 1299/6 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee von der Stadt Frankfurt am Main angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909/2023 (Nicht-Eignung als Bildungsstandort aufgrund der Seveso-Richtlinie) und ST 1327/2024 (neue konzeptionelle Ausrichtung mit Schwerpunkt auf Wohnen, Bildungscampus und temporären Nutzungen nach Bebauungsplan B 930) nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7502 2025 Die Vorlage OF 1299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Vorgang: OM 5067/24 OBR 6; ST 1034/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme (ST 1034/2024) zur Anregung des Ortsbeirats (OM 5067/2024) folgende Fragen zu beantworten: - Welche Ergebnisse gibt es aus der Überprüfung des Sachverhalts? - Hat die erforderliche Verkehrszählung stattgefunden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum noch nicht? - Wie weit sind mittlerweile die Planungen vorangetrieben worden und wie sehen sie konkret aus? Begründung: Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also schon vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt bespro-chen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o.g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anträge, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, nicht mehr unter dem Punkt "Zu den folgenden Vorlagen stehen Antworten des Magistrats noch aus" auf der Tagesordnung erscheinen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1143 2025 Die Vorlage OF 1182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenUnterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1127/6 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird. - Dazu die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden - Ihre zeitlichen Abhängigkeiten voneinander erläutert werden - Bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat informiert wird, auch über die folgenden Auswirkungen - Die Anwohner und die von Sperrungen betroffene Nachbarschaft auch der Nebenstraßen rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten im Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden - Alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur bzw. durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrer und Fahrerinnen über Umleitungen informiert werden können. - VGF und traffiq rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden. - Die Polizei über die geänderte Verkehrsführungen informiert wird Begründung: Die Kommunikation im letzten Jahr zu der Sperrung der Liederbacher Straße war so unzureichend, dass u.a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weitern Baumahnahmen ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6291 2025 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenVogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 08.06.2024 Betreff: Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen Im sogenannten Liederbach Park, zwischen Peter-Bied-Straße und Wasgaustraße, ist häufig zu beobachten, wie Vögel sich an den Müllkörben zu schaffen machen und Müll aus den Mülleimern herausziehen und verteilen (siehe Foto 1). Wenn man von Höchst in Richtung Liederbach geht, sind auf der rechten Seite noch die alten Mülleimer angebracht, die es den Vögeln besonders leicht machen, an den Inhalt zu kommen. Auf der anderen Seite sind bereits die neueren Mülleimer montiert, die seit ca. fünf Jahren verwendet werden. Aber auch diese verhindern nicht das Herausholen von Müll durch die Vögel. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die offensichtlich ungeeigneten Mülleimer gegen neuere, wirklich vogelsichere Modelle (siehe Foto 2) auszutauschen, wie sie beispielsweise schon in der Stadtmitte verwendet werden. Begründung: Der Austausch würde die aktuelle Vermüllung im sogenannten Liederbach Park reduzieren. Foto 1: Foto 2: (Fotos: Mehmet Agatay) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1698
Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2024, OF 1041/6 Betreff: Unterliederbach: Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen Im Liederbach Park ist häufig zu beobachten, wie Vögel sich an den Müllkörben zu schaffen machen und Müll aus den Mülleimern herausziehen und verteilen (s. Foto 1). Wenn man von Höchst in Richtung Liederbach geht, sind auf der rechten Seite noch die alten Mülleimer angebracht, die es den Vögeln besonders leicht machen, an den Inhalt zu kommen. Auf der anderen Seite sind bereits die neueren montiert, die seit ca. 5 Jahren verwendet werden. Aber auch diese verhindern nicht das Herausholen von Müll durch die Vögel. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die offensichtlich ungeeigneten Mülleimer gegen neuere, wirklich vogelsichere Modelle (s. Foto 2) austauschen, wie sie beispielsweise schon in der Stadtmitte verwendet werden. Begründung: Der Austausch würde die aktuelle Vermüllung im Liederbach Park reduzieren. Foto 1: Foto 2: (Fotos: Mehmet Agatay) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5653 2024 Die Vorlage OF 1041/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antrags die Wörter "Liederbach Park" durch die Wörter "im sogenannten Liederbach Park zwischen Peter-Bied-Straße und Wasgaustraße" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5361 entstanden aus Vorlage: OF 1005/6 vom 28.03.2024 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Vorgang: V 518/07 OBR 6; ST 59/08; V 588/08 OBR 6; ST 539/08 Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode (Peter-Bied-Straße) erfolgen, sodass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab diesem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zur Ausrüstung und den Unterlagen erhält. Begründung: Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem die DPSG die Räumlichkeiten der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, gelangen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in PARLIS - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 59 und ST 536. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen. Damit aber die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule gelangen können und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen mit einer Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände Urlaub nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2007, V 518 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 59 Auskunftsersuchen vom 12.02.2008, V 588 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 984/6 vom 25.03.2024 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in der o. g. Unterliederbacher Stichstraße wieder zu installieren. Begründung: Mit der Anregung vom 11.01.2022, OM 1320, sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Verkehrszeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (Baubezirk-West) und Ortsbeiratsmitgliedern von CDU, SPD und BFF ergab, dass allein zwei Metallabweiser in der Mitte des 66 Meter langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge vom Otto-Ernst-Weg und Herrmann-Waibel-Allee aus in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Ortsbeirat herangetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6
Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deut-schen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 1005/6 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deut-schen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können: Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Schule für Bekleidung und Mode (Peter-Bied-Straße) erfolgen, so dass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab dem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und hier insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zu ihrer Ausrüstung und den Unterlagen erhalten. Begründung: Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem der Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) die Räumlichkeiten der Außenstelle der Schule für Bekleidung und Mode in der Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, kommen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden, ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in Parlis - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 536 2008 und ST 59 2008. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen, aber damit die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule kommen und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände dann Urlaub nehmen müssen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5361 2024 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenWiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in dieser Unterliederbacher Stichstraße, wieder zu installieren. Begründung: Mit Antrag OM 1320 vom 11.01.2022 sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Zeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem ASE (Baubezirk-West) und OBR-Mitgliedern aus CDU, SPD und BFF ergab, dass allein 2 Metallabweiser in der Mitte des 66 m langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge, vom Otto-Ernst-Weg und Karl-König-Weg aus, in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Antragsteller herangetreten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5349 2024 Die Vorlage OF 984/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenUnterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1
Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 937/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das in der ST 2499/2022 Punkt 1 zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits 2022 wurde zugesagt, das o.g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5199 2024 Die Vorlage OF 937/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf- Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Haeuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen auf der Fahrbahn geleitet wird. 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots ...) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke. 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen. Lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autoverkehr überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der auf den jeweiligen Schutzstreifen Radfahrenden ohne deren Gefährdung, d.h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 m, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt, zur Zeit passiert diese Drängelsituation in dem oben beschriebenen engen Bereich, wenn auch die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Drängelsituation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Anlage: Quelle Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Betreff: Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16; OM 2960/18 OBR 6; ST 1567/18; OM 1544/22 OBR 6; ST 1324/22 Bereits im Jahr 2015 hat der Ortsbeirat die Einrichtung einer Fußgängerampel in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee beschlossen. Mit seiner Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1059 bestätigte der Magistrat: "Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen". Nun, über acht Jahre und diverse Nachfragen des Ortsbeirats (OM 2960 vom 10.04.2018, OM 1544 vom 08.02.2022) später, ist weder die Fußgängerampel eingerichtet noch zumindest ein Datum für die Umsetzung bekannt. Nachdem bei der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 ein "Termin für die Umsetzung derzeit nicht genannt werden" konnte, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 berichtet, dass "noch die dafür erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zu erstellen" seien. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Lichtsignalanlage zu rechnen? Wurden die erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zwischenzeitlich erstellt? Welche, offensichtlich in der Stadt Frankfurt höher priorisierten, Lichtsignalanlagen wurden in der Zwischenzeit realisiert?
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2023, OF 895/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist. - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchteten, Obdachlosen und anderen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet. - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2023, OF 871/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2023 1. Die Vorlage OF 871/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 895/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Nutzung des ehemaligen ParksideHotels
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 871/6 Betreff: Unterliederbach: Nutzung des ehemaligen Parkside-Hotels Das Parkside Hotel an der Liederbacher Straße steht seit Längerem leer, wobei erhebliche Baumängel zu sehen sind. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, welche Pläne es für das Hotel gibt, ob eine weitere Nutzung geplant ist. Ziel sollte es sein, das Gebäude zu erhalten und für lokale Akteurinnen und Akteure nutzbar zu machen. Es sollte vorrangig geprüft werden, ob das Gebäude zur Unterbringung von Studenten, Geflüchteten, Obdachlosen und anderen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen genutzt werden kann. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2023, OF 895/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2023 1. Die Vorlage OF 871/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 895/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Betreff: Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg auf der von der Leunastraße kommend rechten Seite an der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. Änderung der Beschilderung: Entfernen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie Anbringen des Verkehrszeichens 237 (Radweg) am Fahrradschutzstreifen. 2. Rote Einfärbung des Fahrradschutzstreifens zwischen Adolf-Häuser-Straße bis zur Eisenbahnbrücke. 3. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Häuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil eines Schulwegs gemäß Schulwegeplans der Stadt Frankfurt am Main. Daher muss er so sicher wie möglich sein. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen dazu beitragen. Zu 1.: Bevor der Fahrradschutzstreifen installiert wurde, war der Radverkehr auf dem Fußweg frei, wobei schon damals aufgrund der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängerinnen und Fußgänger an Radfahrerinnen und Radfahrern kaum vorbeigekommen sind. Warum jetzt trotz Fahrradschutzstreifens der Gehweg immer noch für den Radverkehr frei sein soll und der Fahrradschutzstreifen nicht verpflichtend zu nutzen ist, ist unverständlich. Eventuell wurde die Änderung der Beschilderung einfach vergessen? Zu 2.: Die Einfärbung des Fahrradschutzstreifens hat eine Signalwirkung und verhindert dadurch das unnötige Befahren dieses Bereichs dicht am Gehweg durch Personenkraftwagen und Busse. Zu 3.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gerade im ungeschützten Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Eisenbahnbrücke gefährlich werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 741/6 vom 31.03.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten , auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nah an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt sich, auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Fotos: Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1563
Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 741/6 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nahe an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt, sich auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3833 2023 Die Vorlage OF 741/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 629/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord) Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (circa Hausnummer 1 bis 11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Radfahrerinnen und Radfahrern das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 759 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in Idarwaldstraße und Heimchenweg (Nord)
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 629/6 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in Idarwaldstraße und Heimchenweg (Nord) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (ca. Hausnummer 1-11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Fahrradfahrer:innen das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3183 2022 Die Vorlage OF 629/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - De-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Kreuzung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht es das sichere Abstellen und Festmachen von Rädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3185 2022 Die Vorlage OF 631/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtrauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung sollte dann an geeigneter Stelle (s. erstes Foto) die Rückführung zum Fahrradweg entlang der Straße ausgeschildert und durch den Ausweis "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße mit Höchster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der OM 2171 vom 24.5. 2022 darauf hingewiesen, dass der Fahrradweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat (ST 2029) daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine also Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auch seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Main-Seite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2022 Die Vorlage OF 634/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7
Ideen
Zebrastreifen
Ein Zebrastreifen über die Peter-Bied-Straße/ Ecke Koppernikusstraße, da dort viele Passanten vom/zum Bahnhof überqueren und die mehr befahrene Straße eine Gefahr für Kinder/ältere Leute darstellt.
Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse
Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .