Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
Vorgang: V 518/07 OBR 6; ST 59/08; V 588/08 OBR 6; ST 539/08 Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode (
) erfolgen, sodass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab diesem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zur Ausrüstung und den Unterlagen erhält.
Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem die DPSG die Räumlichkeiten der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der
Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, gelangen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in PARLIS - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 59 und ST 536. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen. Damit aber die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule gelangen können und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen mit einer Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände Urlaub nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom
30.10.2007, V 518 Stellungnahme des Magistrats vom
14.01.2008, ST 59 Auskunftsersuchen vom
12.02.2008, V 588 Stellungnahme des Magistrats vom
15.04.2008, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom
14.07.2025, ST 1164
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme