Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
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Zusammenfassung
Es wird beantragt, das ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee für die Nutzung als Festplatz zu prüfen. Hintergrund ist die Nutzungsberechtigung für das 125-jährige Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach sowie die Notwendigkeit, zusätzliche Flächen für örtliche Feste bereitzustellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen.
Begründung
Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2023OFOF 664/6Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2023VV 578Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachAnfrage
- 11. April 2023STST 909Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachStellungnahme
- 15. Juli 2024STST 1372Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 in 2023Stellungnahme
- 31. Mai 2025OFOF 1299/6Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7502Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenDirektanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 160 WochenSTST 289Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats