Unterliederbach: Bildungscampus Unterliederbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zum Klimagutachten für den Bildungscampus Unterliederbach gebeten, um die Frischluftzufuhr sicherzustellen. Die Stadt erwartet eine Fortschritte bei der Umsetzung des Bildungscampus, da die dringend benötigten Einrichtungen für Schulen, Wohnungen und Kitas geplant sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob das Klimagutachten unter Beachtung des angrenzenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 926 mittlerweile erstellt wurde und in welcher Form die Ergebnisse in der Bearbeitung des Entwurfes zum Bildungscampus Unterliederbach berücksichtigt werden. Außerdem wird um Auskunft über den weiteren Sachstand zum Bildungscampus Unterliederbach gebeten.
Begründung
Durch den Bau des Bildungscampus in Unterliederbach darf die Frischluftzufuhr nicht negativ beeinträchtigt werden. Die Ergebnisse des Gutachtens sollten mittlerweile vorliegen und in die Planung eingeflossen sein. Der Frankfurter Westen wartet auf einen Fortschritt zur Umsetzung des Bildungscampus West, da die geplanten Schulen, Wohnungen und Kitas dringend gebraucht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2020BB 167Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug UnterliederbachMagistratsbericht
- 15. Januar 2023OFOF 664/6Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2023Sie sind hierVV 578Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachAnfrage
- 11. April 2023STST 909Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachStellungnahme
- 15. Juli 2024STST 1372Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 in 2023Stellungnahme
- 31. Mai 2025OFOF 1299/6Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7502Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenDirektanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 305 WochenSTST 289Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen