Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach. Aufgrund rechtlicher und wirtschaftlicher Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsabstände zu Störfallbetrieben, wird eine solche Nutzung als nicht möglich erachtet. daher wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Sowohl der Erwerb als auch eine dauerhafte Anmietung der Fläche Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee zur temporären Nutzung als Festplatz wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist die Realisierung eines Festplatzes auf dem Areal grundsätzlich rechtlich nicht zulässig. Die in Rede stehende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach, das zurzeit aufgrund der Seveso-Thematik ruht. Das Areal befindet sich innerhalb eines ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands zu Störfallbetrieben, die sich im Industriepark befinden. Daher ist eine Nutzung als Festplatz planungsrechtlich ausgeschlossen. Ein Erwerb oder eine dauerhafte Anmietung der Fläche wird daher vom Magistrat nicht weiter verfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2023OFOF 664/6Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2023VV 578Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachAnfrage
- 11. April 2023STST 909Unterliederbach: Bildungscampus UnterliederbachStellungnahme
- 15. Juli 2024STST 1372Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 in 2023Stellungnahme
- 31. Mai 2025OFOF 1299/6Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7502Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenDirektanregung
- 9. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 160 WochenSTST 289Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab